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Windhoek High Court

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Fleischexport-Prozess beendet

Ausländischer Käufer zieht Salmonellen-Klage gegen Beefcor zurück
Eine Klage gegen einen namibischer Fleischlieferanten, der von einem ausländischen Kunden wegen des Verkaufs von mit Salmonellen verseuchtem Rindfleisch auf 2,4 Millionen N$ verklagt wurde, wurde vom Obergericht von der Prozessrolle gestrichen. Der Kläger hat seine Klage zurückgezogen.
Rita Kakelo
Von Rita Kakelo

(Bearbeitet von S. Noechel)

Windhoek

Ein namibischer Fleischlieferant, der Anfang dieses Jahres mit einer Klage in Höhe von N$2,4 Millionen von einem ausländischen Kunden konfrontiert war, weil er angeblich mit Salmonellen kontaminiertes Rindfleisch verkauft habe, hat den Prozess gegen das namibische Unternehmen zurückgezogen. Die GPS Food Group, der Vermarkter von Fleischprodukten in Europa und Norwegen, hat die anhängige Klage beim Obergericht gegen Beefcor Meat Suppliers zurückgezogen.

Es war behauptet worden, dass Beefcor im Februar 2022 Rindfleisch nach Europa geliefert habe, die nicht für den menschlichen Verzehr geeignet waren. Der Fall, der am Obergericht in Windhoek eingereicht wurde, wurde Ende Juni 2024 zurückgezogen.

Anschuldigung abgelehnt

Nach der Rücknahme des anhängigen Falls betonte Beefcor durch seinen Rechtsvertreter Chrissie Turck von Dr. Weder, Kauta & Hoveka Inc. die Bedeutung und den Wert von hochwertigen Fleisch-Exportprodukten aus Namibia. „Der Wert effektiv funktionierender Export-Schlachthöfe ist entscheidend für die namibische Wirtschaft und die landwirtschaftliche Gemeinschaft. Beefcor versichert zudem, dass sie jederzeit die Einhaltung der Exportvorschriften priorisiere, um sicherzustellen, dass namibisches Rindfleisch im Ausland höchstes Ansehen genießt. Beefcor hat auch erkannt, dass der Wert eines zuverlässigen Partners im Ausland ebenso wichtig ist wie das tägliche Management des Schlachthofs."

Laut Turck hat das Obergericht aufgrund des Rückzugs des Verfahrens die Sachverhalte des Falls nicht weiter erörtert oder Beweise für die gegen Beefcor erhobenen Vorwürfe angehört. Richter Herman Oosthuizen erließ somit am 18. Juni 2024 seinen Gerichtsbeschluss, in dem festgestellt wurde, dass der ausländische Vermarkter die Angelegenheit zurückgezogen hatte. Außerdem ordnete er an, dass die GPS Food Group die Kosten von Beefcor nach einer Anwalt-und-Mandant-Kostenregelung tragen muss. Schließlich ordnete der Richter an, die Angelegenheit als abgeschlossen zu betrachten und aus dem Register zu streichen.

Hintergrund

Im Oktober 2021 unterzeichneten Beefcor, vertreten durch Stefan Du-Rand, und die GPS Food Group, vertreten durch Padraig McCarth, eine schriftliche Vereinbarung in Okahandja. Die Vereinbarung sah den Export von Knochen-freiem namibischen Premium-Rindfleisch in die Europäische Union oder nach Norwegen vor. In den Jahren 2021 und 2022 nahm Beefcor die Dienste von GPS Foods als Vermittler in Anspruch. In den zwei Jahren, in denen Beefcor regelmäßig Rindfleisch nach Europa und Norwegen exportierte, war dieser Fall der einzige Hinweis auf kontaminierte Fleischerzeugnisse, die von Beefcor geliefert worden waren, was das Unternehmen bestritt und die Vorwürfe vehement zurückwies.

Kommentar

Allgemeine Zeitung 2024-12-26

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