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Thomas Florin is reeds byna 24 jaar agter tralies. Foto Argief
Thomas Florin is reeds byna 24 jaar agter tralies. Foto Argief

Florins Fall erneut vor Gericht

Schlachter kämpft weiter um frühzeitige Entlassung
Obwohl Thomas Florin eine frühere Entlassung anstrebt, argumentiert die Regierung, dass er erst im Dezember 2024 entlassen werden könne, wenn er 25 Jahre seiner lebenslangen Haftstrafe abgesessen hat. Während der Tat war ein vorhergegangenes Strafvollzugsgesetz in Kraft, welches ein Jahr vor der Urteilsverkündung (1999) durch ein neues ersetzt worden war.
Kristien Kruger
Von Christine Krüger

(Bearbeitet von S.Noechel)

Windhoek

Der Fall des Schlachters aus Swakopmund, der 1998 seine Frau getötet, ihre Überreste zerstückelt und gekocht hatte, und der nun zum dritten Mal versucht, eine frühere Entlassung aus der Haft zu bewirken, wurde am Montag vor Gericht verhandelt.

2014 hatte sich Thomas Florin zusammen mit 26 anderen Antragstellern schon mal an das Obergericht gewandt, um eine vorzeitige Entlassung aus ihrer lebenslangen Haftstrafe zu bewirken. Der Antrag und die darauf folgende Berufung wurden jedoch abgewiesen.

2022 hatte Florin erneut einen Versuch unternommen, der ebenfalls scheiterte. Der jüngste Antrag wurde im Januar dieses Jahres beim Obergericht in Windhoek eingereicht.

Entlassung

In seinem aktuellen Antrag macht Florin geltend, dass er seine Strafe nach dem Strafvollzugsgesetz von 1959 verbüßt, das zum Zeitpunkt seiner Straftat in Kraft war, und dass nach diesem Gesetz für eine vorzeitige Entlassung (nach zehn Jahren Haft) in Frage kommen könnte. Der Staat behauptet jedoch, dass hier das Gesetz von 1998 gelte, weil es zum Zeitpunkt von Florins Verurteilung in Kraft war. Nach dem Strafvollzugsgesetz von 1998 kommt Florin erst nach 25 Jahren für eine vorzeitige Entlassung in Frage. Dies bedeutet für Florin ein weiteres Jahr hinter Gittern, da er bereits fast 24 Jahre seiner Strafe abgesessen hat.

Florin wurde im Dezember 1999 zu lebenslanger Haft verurteilt, nachdem er des Mordes, der Leichenschändung und der Behinderung der Justiz für schuldig befunden worden war. Er ist derzeit im Zentralgefängnis von Windhoek inhaftiert.

Diskriminierung

Florin behauptet außerdem, dass er „eklatant und ungerechtfertigt diskriminiert" werde, weil er Ausländer (Deutscher) sei. „Es gibt keinen gerechtfertigten Grund für eine solche diskriminierende Unterscheidung", ließ er verlauten.

Obwohl die Regierung in ihren Gerichtsunterlagen darauf hinweist, dass die Freilassung auf Bewährung nur für Namibier und Personen mit dauerhafter Aufenthaltsgenehmigung möglich ist, können Nicht-Namibier dennoch früher auf Bewährung entlassen werden.

„Die Regierung wird argumentieren, dass die Möglichkeit einer vorzeitigen Entlassung auf Bewährung für ausländische Staatsangehörige in gleichem Maße besteht wie für namibische Staatsangehörige." Florin argumentiert weiter, dass die angebliche Diskriminierung gegen Artikel 10 (Gleichheit und Freiheit von Diskriminierung) der namibischen Verfassung verstoße.

Er meinte außerdem, dass die Entscheidung der namibischen Strafvollzugsbehörde, seinen Antrag auf Entlassung auf Bewährung nicht zu berücksichtigen, einen direkten Verstoß gegen Artikel 18 (Verwaltungsgerichtsbarkeit) der namibischen Verfassung darstelle, der von den Verwaltungsorganen verlangt, fair und vernünftig zu handeln. „Sie haben die falschen Rechtsgrundsätze angewandt, um zu entscheiden, ob ich für eine Entlassung in Frage komme oder nicht, und Sie haben einen Rechtsfehler begangen", erklärt Florin.

Kommentar

Allgemeine Zeitung 2024-11-15

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