Frage um Legalität
Zeuge: kein Unterschied zwischen Cannabis und Hanf
Der letzte Staatszeuge im Verfahren gegen die Swakopmunderin Cheryl Green (59), die wegen Drogenanbaus und -besitzes angeklagt wird, machte jetzt vor Gericht deutlich, dass die in Hanf vorkommende Substanz Tetrahydrocannabinol (THC) illegal ist – die Menge spielt keine Rolle.
Von Adam Hartman, Swakopmund
„Cannabis an sich ist nicht illegal, aber Cannabis enthält THC; und es ist diese Substanz, die Cannabis illegal macht“, sagte der Gerichtsmediziner John Shomeya vor kurzem vor dem Magistratsgericht in Swakopmund aus.
Die Angeklagte Cheryl Green wurde im Juli 2019 festgenommen, nachdem sie angeblich Cannabis angebaut und im Besitz von Cannabissamen und -öl war. Sie behauptet, dass sie die Pflanzen – es handelt sich um eine Hanfsorte – angebaut hat, um ihren Partner Rainer Kring zu behandeln, der an einer Motoneuronerkrankung (MND) leidet. Ihr zufolge haben Medikamente Kring kränker gemacht, weshalb sie Hanf, das die Substanz Cannabidiol (CBD) enthält, zur Behandlung angepflanzt habe.
Laut Green enthält Hanf weniger als 0,3 % THC und mache daher nicht süchtig. Tatsächlich werden Hanfsamen und -öl als Gesundheitsprodukte in den Regalen mehrerer Apotheken und Einzelhandelsgeschäfte in Namibia verkauft. Sie habe die Hanfsamen bei einer örtlichen Apotheke gekauft und zuhause gepflanzt. Dort habe sie schließlich ein hochwertiges Cannabisöl hergestellt und jenes habe zu einer spürbaren Verbesserung beim Zustand ihres Partners geführt.
Nach ihrer Verhaftung habe sich aber Krings Zustand deutlich verschlimmert, da sie das Öl nicht mehr herstellen könne. Das Entfernen der Pflanzen und des Öls durch die Polizei habe daher Krings „verfassungsmäßiges Recht auf Leben und Gesundheit effektiv beseitigt“, hatte sie vor Gericht argumentiert.
Während des Verfahrens hat ihr Anwalt Richard Metcalfe wiederholt Staatszeugen gefragt, warum Green wegen einem Produkt verhaftet wurde, das legal in Geschäften gekauft werden kann – kein Zeuge konnte dazu eine zufriedenstellende Antwort geben.
Laut Metcalfe wurden die bei Green sichergestellten Pflanzen analysiert und es wurde tatsächlich THC festgestellt – aber die Menge wurde nicht vermerkt. Dies sei aber wichtig angesichts dies bei der Bestimmung um die Legalität von Hanf wichtig sei. Denn, übliches Cannabis bzw. Dagga oder Marihuana, enthalte hauptsächlich THC. Laut Metcalfe enthält Hanf wiederum nur 0,3 % THC.
Der Gerichtsmediziner Shomeya argumentierte wiederum, dass die Menge von THC hierzulande keine Rolle spiele – es sei illegal. In anderen Ländern wie Kanada hingegen werde aber bei der Bestimmung von Hanf oder Cannabis ein Unterschied gemacht. „Bei unseren Tests prüfen wir lediglich, ob THC vorkommt. Einige Cannabis-Sorten enthalten mehr als andere“, sagte er.
Shomeya fügte hinzu, dass er sich bewusst sei, dass die Substanz CBD in Cannabis offenbar einen medizinischen Wert habe. Er wollte sich aber nicht dazu äußern, warum Hanfprodukte, die geringe Mengen an der illegal angesehen Substanz THC enthalten, auf dem Regal in mehreren Geschäften stehen und somit frei verfügbar sind.
Richterin Conchita Olivier vertagte das Verfahren auf den 24. Februar. Der Prozess wird dann vor dem Magistratsgericht fortgesetzt.
„Cannabis an sich ist nicht illegal, aber Cannabis enthält THC; und es ist diese Substanz, die Cannabis illegal macht“, sagte der Gerichtsmediziner John Shomeya vor kurzem vor dem Magistratsgericht in Swakopmund aus.
Die Angeklagte Cheryl Green wurde im Juli 2019 festgenommen, nachdem sie angeblich Cannabis angebaut und im Besitz von Cannabissamen und -öl war. Sie behauptet, dass sie die Pflanzen – es handelt sich um eine Hanfsorte – angebaut hat, um ihren Partner Rainer Kring zu behandeln, der an einer Motoneuronerkrankung (MND) leidet. Ihr zufolge haben Medikamente Kring kränker gemacht, weshalb sie Hanf, das die Substanz Cannabidiol (CBD) enthält, zur Behandlung angepflanzt habe.
Laut Green enthält Hanf weniger als 0,3 % THC und mache daher nicht süchtig. Tatsächlich werden Hanfsamen und -öl als Gesundheitsprodukte in den Regalen mehrerer Apotheken und Einzelhandelsgeschäfte in Namibia verkauft. Sie habe die Hanfsamen bei einer örtlichen Apotheke gekauft und zuhause gepflanzt. Dort habe sie schließlich ein hochwertiges Cannabisöl hergestellt und jenes habe zu einer spürbaren Verbesserung beim Zustand ihres Partners geführt.
Nach ihrer Verhaftung habe sich aber Krings Zustand deutlich verschlimmert, da sie das Öl nicht mehr herstellen könne. Das Entfernen der Pflanzen und des Öls durch die Polizei habe daher Krings „verfassungsmäßiges Recht auf Leben und Gesundheit effektiv beseitigt“, hatte sie vor Gericht argumentiert.
Während des Verfahrens hat ihr Anwalt Richard Metcalfe wiederholt Staatszeugen gefragt, warum Green wegen einem Produkt verhaftet wurde, das legal in Geschäften gekauft werden kann – kein Zeuge konnte dazu eine zufriedenstellende Antwort geben.
Laut Metcalfe wurden die bei Green sichergestellten Pflanzen analysiert und es wurde tatsächlich THC festgestellt – aber die Menge wurde nicht vermerkt. Dies sei aber wichtig angesichts dies bei der Bestimmung um die Legalität von Hanf wichtig sei. Denn, übliches Cannabis bzw. Dagga oder Marihuana, enthalte hauptsächlich THC. Laut Metcalfe enthält Hanf wiederum nur 0,3 % THC.
Der Gerichtsmediziner Shomeya argumentierte wiederum, dass die Menge von THC hierzulande keine Rolle spiele – es sei illegal. In anderen Ländern wie Kanada hingegen werde aber bei der Bestimmung von Hanf oder Cannabis ein Unterschied gemacht. „Bei unseren Tests prüfen wir lediglich, ob THC vorkommt. Einige Cannabis-Sorten enthalten mehr als andere“, sagte er.
Shomeya fügte hinzu, dass er sich bewusst sei, dass die Substanz CBD in Cannabis offenbar einen medizinischen Wert habe. Er wollte sich aber nicht dazu äußern, warum Hanfprodukte, die geringe Mengen an der illegal angesehen Substanz THC enthalten, auf dem Regal in mehreren Geschäften stehen und somit frei verfügbar sind.
Richterin Conchita Olivier vertagte das Verfahren auf den 24. Februar. Der Prozess wird dann vor dem Magistratsgericht fortgesetzt.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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