Freispruch für Botswana Grenzschützer
Schüsse auf Nchindo-Brüder nicht strafbar
Windhoek (ks) • Gestern verlas Magistrat Taboka Mopipi im Kasane Regionalgericht sein Urteil im Fall der Nchindo-Brüder, die während eines Fischerei-Ausflugs auf dem Chobe-Fluss von vier Soldaten erschossen wurden. Sie erhalten allesamt einen Freispruch. Die Grenzschützer gaben an, dass sie Wilderei vermutet hatten. Sie feuerten insgesamt 32 Schüsse ab und erklärten sie seien zuerst von den Nchindo-Brüdern beschossen worden. Waffen konnten bei den Verstorbenen jedoch nicht gefunden werden. Behörden wiesen nach, dass die vier Toten von Fischerei lebten.
Vorsitzender der Namibian Lives Matter Bewegung, Sinvula Mudabeti, hatte am Tag zuvor noch eine Verurteilung gefordert. „Die Nchindo-Brüder und ihr Cousin haben keine Straftat gegen die BDF (Botswana Defense Force) begangen und können nicht von schussfreudigen BDF Beamten zu Tode verurteilt werden. Die Beweislast liegt auf der BDF und es war ihre Verantwortung zu beweisen, dass sie aus Notwehr gehandelt hatten, falls das Gericht etwas anderes beweisen sollte.“ Das Gericht befand die Beweislast jedoch nicht als ausreichend für eine Verurteilung.
Vorsitzender der Namibian Lives Matter Bewegung, Sinvula Mudabeti, hatte am Tag zuvor noch eine Verurteilung gefordert. „Die Nchindo-Brüder und ihr Cousin haben keine Straftat gegen die BDF (Botswana Defense Force) begangen und können nicht von schussfreudigen BDF Beamten zu Tode verurteilt werden. Die Beweislast liegt auf der BDF und es war ihre Verantwortung zu beweisen, dass sie aus Notwehr gehandelt hatten, falls das Gericht etwas anderes beweisen sollte.“ Das Gericht befand die Beweislast jedoch nicht als ausreichend für eine Verurteilung.
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Allgemeine Zeitung
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