Führerschein gefälscht
Gericht soll Betrugsklage fallen lassen
Der wegen mehrfachen Mordes angeklagte Jandre Dippenaar ließ durch seinen Rechtsanwalt am Magistratsgericht in Swakopmund einen Antrag stellen, der bewirken soll, dass eine Klage gegen ihn fallengelassen werden soll. Es geht um einen scheinbar gefälschten Führerschein.
Von Adam Hartman
(Bearbeitet von S. Noechel)
Swakopmund, Windhoek
Louis Botes, der Anwalt von Jandre Dippenaar, hat vorm Magistratsrichter, Gaynor Poulton, beantragt, eine Anklage wegen Betrugs (auch: Angabe von falscher Informationen) im Zusammenhang mit einem Führerscheinantrag gegen seinen Mandanten fallen zu lassen. Grund sei, dass der Staat nicht in der Lage ist, diesen Vorwurf zu rechtfertigen und/oder zu belegen.
Dippenaar muss sich in sechs Fällen wegen Mordes, rücksichtslosen oder fahrlässigen Fahrens, Betrugs und Fahrens ohne gültigen Führerschein verantworten. Die Klage beziehen sich auf den Frontalzusammenstoß zweier Fahrzeuge, bei dem am 29. Dezember 2014, zwischen Swakopmund und Hentiesbaai, die deutschen Touristen Markus und Stephanie sowie ihre Tochter Alexandra Joschko ums Leben kamen. In dem Fahrzeug, das Dippenaar fuhr, starben Dinah Pretorius, Charlene Schoombee und JC Horn. Das Unglück überlebten nur die damals 16-jährige Antonia Joschko und Dippenaar selber. Dippenaar plädierte in allen Anklagepunkten auf „nicht schuldig“.
Der gefälschter Führerschein, so hatte Botes gesagt, und der Vorwurf des Betrugs und/oder der Angabe von gefälschten Unterlagen, sein nicht korrekt. Es sei auf ein unbearbeitetes Antragsformular für einen neuen Führerschein zurückzuführen.
Ursprünglich wurde in 2017 behauptet, Dippenaar habe an dem verhängnisvollen Tag des Unfalls einem Verkehrsbeamten in Swakopmund einen ungültigen Führerschein vorgelegt. Die Staatsanwaltschaft behauptete, der von ihm vorgelegte Führerschein sei auf betrügerische Weise erworben worden. Botes argumentierte damals, dass Dippenaar tatsächlich einen gültigen Führerschein besaß, der kurz vor dem Unfall jedoch gestohlen worden war.
Dippenaar behauptete auch, dass er von dem Verkehrsbeamten nie aufgefordert wurde, einen Führerschein vorzulegen, woraufhin der Beamte geantwortete hatte, dass er, sollte damals kein Führerschein präsentiert worden sein, er ihm auf der Stelle ein Strafzettel ausgeschrieben hätte. Er war deshalb der Meinung, dass der von Dippenaar vorgezeigte Führerschein eine Fälschung gewesen sein musste.
Der Staat behauptete weiterhin, dass Dippenaar am 17. Dezember 2014 die Straßenbehörde (RA) in betrügerischer Absicht veranlasst hatte, ihm eine Kopie des Führerscheins auszustellen, nachdem er behauptet haben soll, das Original verloren zu haben. Alternativ log er auf seinem Antragsformular. Er soll angegeben haben, dass er seinen Führerschein verloren habe, obwohl er angeblich gar keinen gültigen Führerschein besaß.
Botes beantragt nun, nach knapp fünf Jahren, dass diese Anklage fallen gelassen werden soll, da der Staat bis heute seine Behauptungen über Betrug oder die Angabe falscher Informationen nicht beweisen konnte. Das als Beweis aufgenommene Antragsformular konnte nie bearbeitet und nie zur Aushändigung eines Führerscheines führen.
Dippenaars Verteidigung räumte ein, dass es keine Lizenz gab, bestritt aber die Behauptung, dass es eine gefälschte Lizenz gab, die in betrügerischer Absicht erworben worden war. Der Fall geht heute weiter.
(Bearbeitet von S. Noechel)
Swakopmund, Windhoek
Louis Botes, der Anwalt von Jandre Dippenaar, hat vorm Magistratsrichter, Gaynor Poulton, beantragt, eine Anklage wegen Betrugs (auch: Angabe von falscher Informationen) im Zusammenhang mit einem Führerscheinantrag gegen seinen Mandanten fallen zu lassen. Grund sei, dass der Staat nicht in der Lage ist, diesen Vorwurf zu rechtfertigen und/oder zu belegen.
Dippenaar muss sich in sechs Fällen wegen Mordes, rücksichtslosen oder fahrlässigen Fahrens, Betrugs und Fahrens ohne gültigen Führerschein verantworten. Die Klage beziehen sich auf den Frontalzusammenstoß zweier Fahrzeuge, bei dem am 29. Dezember 2014, zwischen Swakopmund und Hentiesbaai, die deutschen Touristen Markus und Stephanie sowie ihre Tochter Alexandra Joschko ums Leben kamen. In dem Fahrzeug, das Dippenaar fuhr, starben Dinah Pretorius, Charlene Schoombee und JC Horn. Das Unglück überlebten nur die damals 16-jährige Antonia Joschko und Dippenaar selber. Dippenaar plädierte in allen Anklagepunkten auf „nicht schuldig“.
Der gefälschter Führerschein, so hatte Botes gesagt, und der Vorwurf des Betrugs und/oder der Angabe von gefälschten Unterlagen, sein nicht korrekt. Es sei auf ein unbearbeitetes Antragsformular für einen neuen Führerschein zurückzuführen.
Ursprünglich wurde in 2017 behauptet, Dippenaar habe an dem verhängnisvollen Tag des Unfalls einem Verkehrsbeamten in Swakopmund einen ungültigen Führerschein vorgelegt. Die Staatsanwaltschaft behauptete, der von ihm vorgelegte Führerschein sei auf betrügerische Weise erworben worden. Botes argumentierte damals, dass Dippenaar tatsächlich einen gültigen Führerschein besaß, der kurz vor dem Unfall jedoch gestohlen worden war.
Dippenaar behauptete auch, dass er von dem Verkehrsbeamten nie aufgefordert wurde, einen Führerschein vorzulegen, woraufhin der Beamte geantwortete hatte, dass er, sollte damals kein Führerschein präsentiert worden sein, er ihm auf der Stelle ein Strafzettel ausgeschrieben hätte. Er war deshalb der Meinung, dass der von Dippenaar vorgezeigte Führerschein eine Fälschung gewesen sein musste.
Der Staat behauptete weiterhin, dass Dippenaar am 17. Dezember 2014 die Straßenbehörde (RA) in betrügerischer Absicht veranlasst hatte, ihm eine Kopie des Führerscheins auszustellen, nachdem er behauptet haben soll, das Original verloren zu haben. Alternativ log er auf seinem Antragsformular. Er soll angegeben haben, dass er seinen Führerschein verloren habe, obwohl er angeblich gar keinen gültigen Führerschein besaß.
Botes beantragt nun, nach knapp fünf Jahren, dass diese Anklage fallen gelassen werden soll, da der Staat bis heute seine Behauptungen über Betrug oder die Angabe falscher Informationen nicht beweisen konnte. Das als Beweis aufgenommene Antragsformular konnte nie bearbeitet und nie zur Aushändigung eines Führerscheines führen.
Dippenaars Verteidigung räumte ein, dass es keine Lizenz gab, bestritt aber die Behauptung, dass es eine gefälschte Lizenz gab, die in betrügerischer Absicht erworben worden war. Der Fall geht heute weiter.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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