Gedächtnislücke von sechs Jahren?
Windhoek (kk/cr) - Der mutmaßliche Pädophile, Johann Maree, der mehrere Jungen in Windhoek vergewaltigt und zu pornografischen Zwecken missbraucht haben soll, behauptet, er habe zum Zeitpunkt der mutmaßlichen Verbrechen an einem psychischen Defekt gelitten. Das Oberste Gericht ordnete vergangene Woche daraufhin an, dass zwei Psychiater ein Gutachten erstellen müssen.
Maree sagte über seine Rechtsvertreterin Eva Nangolo, dass er sich an die Vorfälle, die ihm der Staat vorwirft, nicht erinnern könne. Nangolo beantragte ein Gutachten, um festzustellen, ob er in der Lage ist, Gerichtsverfahren zu verstehen und für die ihm vorgeworfenen Verbrechen zur Verantwortung gezogen werden kann.
Der Staat wirft Maree vor, zwischen 2014 und 2020 15 minderjährige Jungen vergewaltigt und zehn Jungen dazu benutzt zu haben, pornografisches Filmmaterial zu produzieren, das er später im Dark Web verkaufte. Es gibt offenbar Beweise dafür, dass er von neun Personen im Ausland Zahlungen für pornografisches Material erhalten hat.
Maree sieht sich insgesamt 75 Anklagen gegenüber, zu denen auch Kinderhandel, unsittliche Handlungen an einem minderjährigen Kind und die Ermutigung oder Erlaubnis zum Alkoholkonsum eines Kindes unter 16 Jahren gehören.
Richter Christie Liebenberg vertagte den Prozess auf den 20. Oktober.
Maree sagte über seine Rechtsvertreterin Eva Nangolo, dass er sich an die Vorfälle, die ihm der Staat vorwirft, nicht erinnern könne. Nangolo beantragte ein Gutachten, um festzustellen, ob er in der Lage ist, Gerichtsverfahren zu verstehen und für die ihm vorgeworfenen Verbrechen zur Verantwortung gezogen werden kann.
Der Staat wirft Maree vor, zwischen 2014 und 2020 15 minderjährige Jungen vergewaltigt und zehn Jungen dazu benutzt zu haben, pornografisches Filmmaterial zu produzieren, das er später im Dark Web verkaufte. Es gibt offenbar Beweise dafür, dass er von neun Personen im Ausland Zahlungen für pornografisches Material erhalten hat.
Maree sieht sich insgesamt 75 Anklagen gegenüber, zu denen auch Kinderhandel, unsittliche Handlungen an einem minderjährigen Kind und die Ermutigung oder Erlaubnis zum Alkoholkonsum eines Kindes unter 16 Jahren gehören.
Richter Christie Liebenberg vertagte den Prozess auf den 20. Oktober.
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Allgemeine Zeitung
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