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Gericht hebt Marihuana-Urteil auf

Mann nach Berufung freigesprochen und aus Haft entlassen
Kristien Kruger
Windhoek (kk/sb) - Ein Mann, der im Februar dieses Jahres zu einer 18-monatigen Haftstrafe verurteilt wurde, nachdem er mit 142 Gramm Marihuana und anderen stark suchterzeugenden Medikamenten erwischt worden war, wurde am Montag freigesprochen und aus der Haft entlassen.



Richterin Philanda Christiaan sprach Donovan Kooper vor dem Obergericht in Windhoek frei und ordnete seine Entlassung aus der Haft an. Sie stellte fest, dass das Urteil unter den Umständen zu streng sei. „Eine Geldstrafe zusammen mit einer zur Bewährung ausgesetzten Freiheitsstrafe hätte ebenfalls den Zweck des Urteils erfüllt“, lautet das Urteil. Die 18-monatige Gefängnisstrafe wurde durch eine Geldstrafe von 3 000 N$ oder sechs Monate Haft ersetzt. Die Strafe wurde jedoch vollständig zur Bewährung ausgesetzt, unter der Bedingung, dass Kooper fünf Jahre lang nicht wegen ähnlicher Delikte verurteilt wird. Die Entlassung Koopers aus der Untersuchungshaft wurde auch unter der Bedingung angeordnet, dass er nicht in Verbindung mit einem anderen Fall festgehalten wird.



Zusätzlich zu dem Marihuana wurde Kooper im Besitz von 59 Tabletten mit einem sedierenden Hypnotikum (Methaqualon) angetroffen. Die Substanzen in seinem Besitz hatten einen Wert von etwa 8 500 N$. Berichten zufolge gab er zu, dass das Marihuana und die Medikamente für seinen persönlichen Gebrauch bestimmt gewesen seien, und bekannte sich zu Beginn seines Prozesses schuldig, Suchtmittel besessen zu haben.



Kooper wurde vor dem Magistratsgericht Bethanien verurteilt und legte im September vor dem Obergericht in Windhoek Berufung gegen das Urteil ein. Laut Christiaans Aussage erschien der Staatsvertreter, ein gewisser Herr Malumani, nicht zur Anhörung des Berufungsantrags, und die Verhandlung wurde ohne ihn fortgesetzt.



Koopers Rechtsvertreter, Percy McNally von Metcalfe Beukes Attorneys, argumentierte, dass Kooper ein Ersttäter sei, der eine schwangere Freundin und vier Kinder habe. Er hob hervor, dass Koopers Schuldeingeständnis und Reue bei der Strafzumessung berücksichtigt werden sollten. „Der Magistrat wollte an dem Beschwerdeführer ein Exempel statuieren, da er ihn als Süchtigen bezeichnete, der aus der Gesellschaft entfernt werden sollte, um ihn von seiner Sucht zu heilen. Diese Feststellung ist völlig irrelevant, unaufgefordert und unbegründet“, erörterte McNally. Zudem wies er darauf hin, dass es keine Beweise für eine Abhängigkeit von Marihuana gebe.



Richterin Christiaan betonte in ihrem Urteil, dass ein Ausgleich zwischen den Umständen des Täters und dem öffentlichen Interesse nötig sei. Sie stellte fest, dass das Magistratsgericht Koopers persönliche Umstände nicht ausreichend berücksichtigt und die Schwere der Tat überbetont habe. „Eine effektive Freiheitsstrafe von 18 Monaten gegen einen Ersttäter zu verhängen, der sich schuldig bekannt hat und einer Beschäftigung nachgeht, ist meiner Meinung nach zu hart“, urteilte sie. Der Berufungsantrag hatte Erfolg, und der Fall wurde am Montag aus dem Register gestrichen.

Kommentar

Allgemeine Zeitung 2024-12-26

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