Gericht lehnt Antrag auf ID ab
Windhoek (krk/sno) • Das Obergericht hat sich gegen eine Frau entschieden, die seit über 30 Jahren darum kämpft einen namibischen Personalausweis (ID) zu erhalten. Laut ihr wurde sie in Namibia geboren und ihr eine vollständige Geburtsurkunde ausgestellt, doch kann sie nicht handfest beweisen, dass sie Anrecht auf die Staatsbürgerschaft hat.
Das Obergericht in Windhoek fällte am Freitag ein Urteil in der Klage von Florence Sibanda (54) gegen das Innenministerium sowie gegen den Präsidenten von Namibia. Sibanda behauptet, sie sei 1969 in der informellen Siedlung Sabelo in der Region Zambzi geboren und argumentierte in der Gerichtsverhandlung, dass ihr durch die Verweigerung eines namibischen Personalausweises Schaden zugefügt wird. „Sie kann kein Bankkonto eröffnen, ihre MTC-SIM-Karte nicht registrieren, ihr Eigentum nicht verkaufen und keinen Zugang zu ihrer Rente vom staatlichen Pensionsfonds, GIPF, erhalten“, so die Gerichtsunterlagen.
Der Innenminister argumentierte, dass sie simbabwische Staatsbürgerin sei und daher keinen Anspruch auf einen namibischen Ausweis habe und dass das Gericht daher nicht anordnen könne, dass er oder einer seiner Beamten ihr ein solches Dokument ausstellen dürfe. In seinem Urteil entschied Richter Nate Nauendapo, dass sie keinen Anspruch auf einen namibischen Personalausweis haben kann. „Im vorliegenden Fall ist die Klägerin (Sibanda) den Beweisvorschriften nicht nachgekommen, dass belegen würde, dass sie in Namibia geboren ist und Anspruch auf die Ausstellung eines namibischen Ausweises hat“, heißt es in dem Urteil.
Die Umstände
Sibandas Vater arbeitete damals in Namibia offenbar für ein simbabwisches Unternehmen, das in Katima Mulilo Häuser baute. Während dieser Zeit lernte er auch Sibandas Mutter kennen, und Sibanda behauptet, dass sie während dieser Zeit in Namibia geboren worden war. Nachdem das Bauprojekt ihres Vaters abgeschlossen war, kehrte die Familie nach Simbabwe zurück. Im Jahr 1985 kehrten Sibanda und ihre Mutter dann scheinbar wieder nach Namibia zurück. Sie gibt zu, dass sie nach ihrer Geburt damals nicht angemeldet worden war. In 1987 verlangte ihre Schule jedoch von ihr ihre Personalien, die ihr kurz darauf vom Innenministerium von Südwestafrika (SWA) ausgestellt wurden.
Bei einem erneuten Versuch wurde ihr gesagt, sie müsse eine vollständige Geburtsurkunde und eine Erklärung des ansässigen Häuptlings der Siedlung vorlegen, um zu bestätigen, dass sie tatsächlich in Namibia geboren wurde. Später legte sie dem Ministerium die Erklärung und ihre Taufurkunde vor, und 1994 wurde ihr eine verkürzte Geburtsurkunde ausgestellt.
Ihr Antrag wurde eingereicht, aber 1997 wurde ihr mitgeteilt, dass ihr Antrag nicht erfolgreich war. Das Ministerium ließ verlauten, dass ihr kein Ausweis ausgestellt werden könne, da das System zeige, dass sie keine namibische Staatsbürgerin sei und in Bulawayo, Simbabwe, geboren worden war. Daraufhin wandte sie sich an die Botschaft von Simbabwe, die ihr in einem Schreiben bestätigte, dass sie nicht in Simbabwe geboren wurde. Im Richtspruch wurde deutlich kommuniziert, dass Sibanda zweifelsfrei beweisen muss dass sie in Namibia geboren wurde. Ihr Wort, dass dies so sei, reiche nicht aus, meinte der Richter.
Das Obergericht in Windhoek fällte am Freitag ein Urteil in der Klage von Florence Sibanda (54) gegen das Innenministerium sowie gegen den Präsidenten von Namibia. Sibanda behauptet, sie sei 1969 in der informellen Siedlung Sabelo in der Region Zambzi geboren und argumentierte in der Gerichtsverhandlung, dass ihr durch die Verweigerung eines namibischen Personalausweises Schaden zugefügt wird. „Sie kann kein Bankkonto eröffnen, ihre MTC-SIM-Karte nicht registrieren, ihr Eigentum nicht verkaufen und keinen Zugang zu ihrer Rente vom staatlichen Pensionsfonds, GIPF, erhalten“, so die Gerichtsunterlagen.
Der Innenminister argumentierte, dass sie simbabwische Staatsbürgerin sei und daher keinen Anspruch auf einen namibischen Ausweis habe und dass das Gericht daher nicht anordnen könne, dass er oder einer seiner Beamten ihr ein solches Dokument ausstellen dürfe. In seinem Urteil entschied Richter Nate Nauendapo, dass sie keinen Anspruch auf einen namibischen Personalausweis haben kann. „Im vorliegenden Fall ist die Klägerin (Sibanda) den Beweisvorschriften nicht nachgekommen, dass belegen würde, dass sie in Namibia geboren ist und Anspruch auf die Ausstellung eines namibischen Ausweises hat“, heißt es in dem Urteil.
Die Umstände
Sibandas Vater arbeitete damals in Namibia offenbar für ein simbabwisches Unternehmen, das in Katima Mulilo Häuser baute. Während dieser Zeit lernte er auch Sibandas Mutter kennen, und Sibanda behauptet, dass sie während dieser Zeit in Namibia geboren worden war. Nachdem das Bauprojekt ihres Vaters abgeschlossen war, kehrte die Familie nach Simbabwe zurück. Im Jahr 1985 kehrten Sibanda und ihre Mutter dann scheinbar wieder nach Namibia zurück. Sie gibt zu, dass sie nach ihrer Geburt damals nicht angemeldet worden war. In 1987 verlangte ihre Schule jedoch von ihr ihre Personalien, die ihr kurz darauf vom Innenministerium von Südwestafrika (SWA) ausgestellt wurden.
Bei einem erneuten Versuch wurde ihr gesagt, sie müsse eine vollständige Geburtsurkunde und eine Erklärung des ansässigen Häuptlings der Siedlung vorlegen, um zu bestätigen, dass sie tatsächlich in Namibia geboren wurde. Später legte sie dem Ministerium die Erklärung und ihre Taufurkunde vor, und 1994 wurde ihr eine verkürzte Geburtsurkunde ausgestellt.
Ihr Antrag wurde eingereicht, aber 1997 wurde ihr mitgeteilt, dass ihr Antrag nicht erfolgreich war. Das Ministerium ließ verlauten, dass ihr kein Ausweis ausgestellt werden könne, da das System zeige, dass sie keine namibische Staatsbürgerin sei und in Bulawayo, Simbabwe, geboren worden war. Daraufhin wandte sie sich an die Botschaft von Simbabwe, die ihr in einem Schreiben bestätigte, dass sie nicht in Simbabwe geboren wurde. Im Richtspruch wurde deutlich kommuniziert, dass Sibanda zweifelsfrei beweisen muss dass sie in Namibia geboren wurde. Ihr Wort, dass dies so sei, reiche nicht aus, meinte der Richter.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
Zu diesem Artikel wurden keine Kommentare hinterlassen