Gericht stoppt Ausschreibung
Zentrale Beschaffungsstelle muss medizinische Zuschläge prüfen
Das Pharmaunternehmen Africure hat vor dem Obergericht durchgesetzt, dass die Zentrale Beschaffungsstelle vergebene Zuschläge erneut prüfen muss. Diese hatte Africure einen Zuschlag in Millionenhöhe vergeben, ihn dann jedoch zugunsten eines anderen Pharmaunternehmens verringert, das sich anstelle des geschäftsführenden Simbabwers im Besitz eines fünfjährigen Kindes befindet.
Von Kristien Kruger, Winchoek
Einem Pharmaunternehmen wurde am vergangenen Mittwoch eine einstweilige Verfügung erteilt, um die Durchführung einer Ausschreibung im Wert von 1,3 Mrd. N$ zu stoppen, die an ein Unternehmen vergeben wurde, dessen Mehrheitsaktionär ein fünfjähriges Kind ist, während die Ausschreibung überprüft wird.
Das Obergericht in Windhoek gab einem Dringlichkeitsantrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung statt, obwohl das Central Procurement Board of Namibia (CPBN) behauptet hatte, dass sich der Mangel an pharmazeutischen Produkten in den kommenden Monaten noch verschlimmern könnte, wenn die Verfügung erlassen würde.
Das Unternehmen Africure Pharmaceutical Namibia, das dem Geschäftsmann Shapwa Kanyama gehört, hatte im April den Zuschlag für die Lieferung von Arzneimitteln an das Gesundheitsministerium im Wert von rund 123 Millionen N$ erhalten. Nachdem das Unternehmen Cospharm Investments, das zunächst disqualifiziert worden war, einen Antrag auf erneute Prüfung gestellt hatte, wurden die Zuschläge jedoch angepasst.
Cospharm, das Unternehmen, das sich mehrheitlich im Besitz eines Kindes befindet, während sein in Simbabwe geborener Vater Minderheitsaktionär ist, erhielt den Zuschlag für ein Angebot im Wert von 1,3 Mrd. N$, während das Angebot von Africure um rund 78 Mio. N$ reduziert wurde.
Africure hat einen Eilantrag gestellt, um die Untersagung zu erwirken, und beantragt im zweiten Teil seines Antrags, dass das Gericht die Entscheidung über die Vergabe der Milliardenausschreibung an Cospharm überprüft und aufhebt. Der zweite Teil des Antrags, in dem die Entscheidung überprüft werden soll, ist noch nicht abgeschlossen und wurde auf den 16. Januar vertagt.
Während der Anhörung argumentierte der Beschaffungsrat, dass Africure keinen Schaden erleiden werde und den Auftrag im Wert von 45 Millionen N$ weiterhin ausführen werde. Es argumentierte auch, dass Africure den Zuschlag ohne einstweiliges Verbot vom Gericht überprüfen ließ.
Richter Shafimana Ueitele sagte aber in seinem Urteil: „Die Behörde weicht der Tatsache aus, dass die Verträge mit den anderen Bietern, sobald sie Verträge unterzeichnet hat, eine gültige Rechtsbeziehung zwischen ihr und diesen Bietern schaffen und die Bieter die pharmazeutischen Produkte liefern werden.“
Sowohl Cospharm als auch das CPBN hatten Probleme mit der Dringlichkeit der Angelegenheit. Sie argumentierten, der Antragsteller habe nicht erklärt, warum es mehr als 10 Tage gedauert habe, den Antrag zu stellen. In dem Urteil heißt es aber: „Ich bin nicht davon überzeugt, dass der Antragsteller [Kanyama] die Dringlichkeit selbst herbeigeführt hat, indem er nicht früher gehandelt hat. Sobald er über die Entscheidung des Ausschusses informiert wurde, hat er das Verfahren zur Anfechtung der Entscheidung in Gang gesetzt."
Der Überprüfungsantrag von Africure stützt sich auf die Behauptung, dass das CPBN es versäumt habe, eine faire Verfahrensweise im Sinne von Abschnitt 18 der Verfassung zu gewährleisten. „Abschnitt 18 verpflichtet Verwaltungsorgane und Beamte dazu, rechtmäßige, angemessene und verfahrensmäßig faire Verwaltungsmaßnahmen durchzuführen. Wenn dieses Recht nicht geschützt wird, entsteht ein irreparabler Schaden", sagte Ueitele.
Eine weitere Grundlage für den Antrag von Africure ist die Behauptung, dass die Entscheidung des Gremiums zur Anpassung des Zuschlags nicht innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Frist von sieben Tagen getroffen und mitgeteilt worden sei. Der Beschaffungsrat gab an, die Entscheidung innerhalb von sieben Tagen getroffen zu haben, räumte aber ein, dass er diese der Firma Cospharm erst später mitgeteilt habe.
Einem Pharmaunternehmen wurde am vergangenen Mittwoch eine einstweilige Verfügung erteilt, um die Durchführung einer Ausschreibung im Wert von 1,3 Mrd. N$ zu stoppen, die an ein Unternehmen vergeben wurde, dessen Mehrheitsaktionär ein fünfjähriges Kind ist, während die Ausschreibung überprüft wird.
Das Obergericht in Windhoek gab einem Dringlichkeitsantrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung statt, obwohl das Central Procurement Board of Namibia (CPBN) behauptet hatte, dass sich der Mangel an pharmazeutischen Produkten in den kommenden Monaten noch verschlimmern könnte, wenn die Verfügung erlassen würde.
Das Unternehmen Africure Pharmaceutical Namibia, das dem Geschäftsmann Shapwa Kanyama gehört, hatte im April den Zuschlag für die Lieferung von Arzneimitteln an das Gesundheitsministerium im Wert von rund 123 Millionen N$ erhalten. Nachdem das Unternehmen Cospharm Investments, das zunächst disqualifiziert worden war, einen Antrag auf erneute Prüfung gestellt hatte, wurden die Zuschläge jedoch angepasst.
Cospharm, das Unternehmen, das sich mehrheitlich im Besitz eines Kindes befindet, während sein in Simbabwe geborener Vater Minderheitsaktionär ist, erhielt den Zuschlag für ein Angebot im Wert von 1,3 Mrd. N$, während das Angebot von Africure um rund 78 Mio. N$ reduziert wurde.
Africure hat einen Eilantrag gestellt, um die Untersagung zu erwirken, und beantragt im zweiten Teil seines Antrags, dass das Gericht die Entscheidung über die Vergabe der Milliardenausschreibung an Cospharm überprüft und aufhebt. Der zweite Teil des Antrags, in dem die Entscheidung überprüft werden soll, ist noch nicht abgeschlossen und wurde auf den 16. Januar vertagt.
Während der Anhörung argumentierte der Beschaffungsrat, dass Africure keinen Schaden erleiden werde und den Auftrag im Wert von 45 Millionen N$ weiterhin ausführen werde. Es argumentierte auch, dass Africure den Zuschlag ohne einstweiliges Verbot vom Gericht überprüfen ließ.
Richter Shafimana Ueitele sagte aber in seinem Urteil: „Die Behörde weicht der Tatsache aus, dass die Verträge mit den anderen Bietern, sobald sie Verträge unterzeichnet hat, eine gültige Rechtsbeziehung zwischen ihr und diesen Bietern schaffen und die Bieter die pharmazeutischen Produkte liefern werden.“
Sowohl Cospharm als auch das CPBN hatten Probleme mit der Dringlichkeit der Angelegenheit. Sie argumentierten, der Antragsteller habe nicht erklärt, warum es mehr als 10 Tage gedauert habe, den Antrag zu stellen. In dem Urteil heißt es aber: „Ich bin nicht davon überzeugt, dass der Antragsteller [Kanyama] die Dringlichkeit selbst herbeigeführt hat, indem er nicht früher gehandelt hat. Sobald er über die Entscheidung des Ausschusses informiert wurde, hat er das Verfahren zur Anfechtung der Entscheidung in Gang gesetzt."
Der Überprüfungsantrag von Africure stützt sich auf die Behauptung, dass das CPBN es versäumt habe, eine faire Verfahrensweise im Sinne von Abschnitt 18 der Verfassung zu gewährleisten. „Abschnitt 18 verpflichtet Verwaltungsorgane und Beamte dazu, rechtmäßige, angemessene und verfahrensmäßig faire Verwaltungsmaßnahmen durchzuführen. Wenn dieses Recht nicht geschützt wird, entsteht ein irreparabler Schaden", sagte Ueitele.
Eine weitere Grundlage für den Antrag von Africure ist die Behauptung, dass die Entscheidung des Gremiums zur Anpassung des Zuschlags nicht innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Frist von sieben Tagen getroffen und mitgeteilt worden sei. Der Beschaffungsrat gab an, die Entscheidung innerhalb von sieben Tagen getroffen zu haben, räumte aber ein, dass er diese der Firma Cospharm erst später mitgeteilt habe.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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