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Foto Argief
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Gericht widerruft Personalien

Sohn von Flüchtlingen wird Staatsbürgerschaft genommen
Ein in Namibia geborener Sohn, von aus Burundi geflohenen Eltern, der ein namibisches Identitätsdokument und eine Geburtsurkunde besaß, ist kein Namibier mehr, da ihm beide Dokumente von der Justiz entzogen wurden.
Kristien Kruger
Von Kristien Kruger

(Bearbeitet von S. Noechel)

Windhoek

Ein 21-jähriger Mann, der seine Hoffnung darauf gesetzt hatte, einen namibischen Pass zu erhalten, nachdem er vor dem Obergericht eine Klage gegen den Innenminister eingereicht hatte, scheiterte mit seinem Antrag und verlor dabei seine namibische Geburtsurkunde und sein Identitätsdokument, sprich sein namibisches ID.

Russell Kwizeras Eltern flohen 1996 aus Burundi und kamen im Oktober 2000 nach Namibia. Kurz darauf beantragten sie den Flüchtlingsstatus. Im März 2002 wurde Kwizera in Otjiwarongo geboren und im Mai 2002 erhielt er dann eine namibische Geburtsurkunde.

Der Antrag von Kwizeras Vater auf Flüchtlingsstatus wurde offenbar erst 2006 genehmigt. Kwizera erhielt 2018 im Alter von 16 Jahren seinen namibischen Ausweis (ID). Im Jahr 2021 plante Kwizeras Schule eine Reise nach Südafrika und er beantragte einen namibischen Pass. Der Antrag wurde jedoch mit der Begründung abgelehnt, dass er vermutlich kein namibischer Staatsbürger sei. Kwizera reichte am 9. September 2021 die aktuelle Klage gegen den Minister und das Ministerium ein und so kam es dann am Montag im Obergericht in Windhoek zu dem oben genannten Urteil.

Die Aussprache

Das Gericht stellte fest, dass Kwizera tatsächlich in Namibia geboren wurde, nachdem seine Eltern ein Jahr und fünf Monate im Land gelebt hatten, der Flüchtlingsstatus seiner Eltern war jedoch zum Zeitpunkt seiner Geburt noch nicht anerkannt worden.

„Zum Zeitpunkt seiner Geburt warteten die Eltern des Antragstellers (Kwizera) auf den Ausgang ihres Antrags auf Flüchtlingsstatus. Damals konnte der Antrag entweder genehmigt oder abgelehnt werden. Meiner Meinung nach hat er nur das Recht, sich vorübergehend im Land aufzuhalten, um sich bis zum Ausgang eines Antrags auf Flüchtlingsstatus in Namibia aufzuhalten. Wenn der Antrag abgelehnt wird, wird dieses vorübergehende Recht entzogen“, heißt es in der Entscheidung von Richter Boas Usiku. Usiku entschied, dass Kwizeras Eltern zum Zeitpunkt seiner Geburt keine „normalen Einwohner“ Namibias waren und er daher bei der Geburt nie Anspruch auf die namibische Staatsbürgerschaft hatte.

„Der Antragsteller hat daher keinen Anspruch auf einen namibischen Ausweis oder eine Geburtsurkunde und müssen diese daher widerrufen werden.“ Usiku weist weiter darauf hin, dass Kwizera nicht staatenlos sei, da er aufgrund seiner Abstammung immer noch die burundische Staatsbürgerschaft beantragen könne. Kwizera wurde außerdem vom Gericht dazu verurteilt, die Prozesskosten zu tragen.

Kommentar

Allgemeine Zeitung 2024-11-23

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