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Hammer1 (Pixabay)
Hammer1 (Pixabay)

Gerichtsfall eingestellt

Opfer (5) hatte „Schwierigkeiten“, gegen Vater auszusagen
Der Vergewaltigungsfall gegen einen deutschsprachigen Swakopmunder, dem vorgeworfen wurde, seine leibliche, fünf Jahre alte Tochter sexuell missbraucht zu haben, wurde am Montag vor dem Regionalgericht in Swakopmund eingestellt. Grund: das Opfer konnte nicht aussagen.
Erwin Leuschner
Von Erwin Leuschner, Swakopmund

Nach mehr als einem Jahr in Untersuchungshaft ist der deutschsprachige Vater (40) ein freier Mann. Am Montag hat Richterin Gaynor Poulton den Fall auf Antrag der Staatsanwaltschaft eingestellt. Zur Begründung heißt es, dass das Opfer bzw. die Tochter „Schwierigkeiten hat, sich zu äußern“.

Die Identität des Angeklagten darf in den Medien nicht veröffentlicht werden, da es sich bei dem Opfer um ein Familienmitglied handelt. Der Vater wurde ursprünglich im Dezember 2020 festgenommen und ihm wurde vorgeworfen, seine damals fünf Jahre alte biologische Tochter zwischen Januar und November 2020 in einer Wohnung im Stadtteil Ocean View mehrfach sexuell missbraucht zu haben.

Seit der Festnahme hat der Vater vor Gericht die Vorwürfe aber vehement abgestritten und bei einem Gerichtstermin sogar angeboten, sich einem Lügendetektortest zu unterziehen. „Wir lieben uns (...) Wir haben eine sehr gute Vater-Tochter-Beziehung. Ich würde nie daran denken, meinem eigenen Kind weh zu tun; sie ist erst fünf Jahre alt und kann sich nicht einmal wehren“, hatte er vor Gericht erklärt.

Details über die vermutete Vergewaltigung wurden während einer Kautionsverhandlung vor dem örtlichen Magistratsgericht bekannt. Dabei hatte die Staatsanwaltschaft mehrere Beweise präsentiert. Demnach sei die angebliche Vergewaltigung ans Tageslicht gekommen, nachdem die Tochter im Kindergarten einen Geschlechtsakt mit einem anderen Kind durchgeführt habe. Die verzweifelte Lehrerin habe die Tochter darauf angesprochen, die erklärt habe, dass „ihr Vater dies mit ihr macht“. Daraufhin seien die Polizei und eine Sozialarbeiterin eingeschaltet worden und die Tochter habe detaillierte sexuelle Handlungen beschrieben.

Damals hatte die Staatsanwaltschaft erklärt, dass ein Mediziner das Opfer untersucht und bestätigt habe, dass in der Tat Penetration stattgefunden habe – und dies sogar mehrfach zwischen Januar und November 2020. Der Vater soll eine vaginale Infektion an seiner Tochter vorgetäuscht und damit versucht haben, seine Handlung zu verbergen, hieß es.

Die Kautionsverhandlung wurde aber vom Verteidiger des Angeklagten, Danie Kotze, unerwartet und plötzlich abgebrochen. Der Angeklagte könne sich nach der Freilassung selbst verletzen, hieß es. „Die Familie befürchtet, dass er sich etwas antun wird und dies kann ich nicht auf meinem Gewissen ruhen lassen“, hatte Kotze vor Gericht gesagt.

Somit blieb der Mann in Polizeigewahrsam, bis der Fall schließlich an das Regionalgericht verwiesen wurde. Dort konnte die Verhandlung aber nie beginnen.

Laut zuverlässiger Quelle haben Sozialarbeiter und die Staatsanwaltschaft mehrfach das Opfer über den Fall befragt, allerdings soll sie sich nicht wieder über die angebliche Vergewaltigung geäußert haben. „Ohne ihre Aussage gibt es keine Beweise, die den Vater implizieren“, erklärte die Quelle.

Obwohl das Verfahren eingestellt wurde, kann jederzeit erneut Anklage erhoben werden. Laut der zuverlässigen Quelle ermitteln Sozialarbeiter den Fall weiter.

Kommentar

Allgemeine Zeitung 2024-11-22

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