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Die minister van justisie, Yvonne Dausab. Foto argief
Die minister van justisie, Yvonne Dausab. Foto argief

Gesetzesänderung vorgeschlagen

Rechtskostenhilfe soll mehr auf die Öffentlichkeit fokussieren
Die Justizministerin möchte das Gesetz ändern damit der Öffentlichkeit besser gedient wird. Etliche Vorschläge nennt die Ministerin, um besser Rechtskostenhilfe an alle Namibier liefern zu können. Auch sollen die Rechtsanwälte einen höheren Grad an Integrität bekommen.
Kristien Kruger
Von Kristien Kruger

(Bearbeitet von S. Noechel)

Windhoek

Das Justizministerium plant, seine Dienstleistungen gegenüber der Öffentlichkeit zu verbessern. Dies teilte Justizministerin Yvonne Dausab mit, als sie über Änderungen des Gesetzes zur Rechtskostenhilfe sprach. Thema war eine Informationsveranstaltung mit dem Informationsministerium, die am Freitag stattfand. Dausab beabsichtigt, bei der nächsten Sitzung der Nationalversammlung, die für den 28. Oktober angesetzt ist, sechs Änderungen dieses Gesetzes vorzulegen. „Hoffentlich können diese Änderungen schnell eingeführt werden“, sagte sie.

Laut Dausab kommen die Änderungen, nachdem die Abteilung für Rechtshilfe im Ministerium zahlreiche Beschwerden über die Qualität der Dienstleistungen und Verzögerungen bei Anträgen auf Rechtskostenhilfe erhalten hat. Die Änderungen sind insbesondere notwendig, um das Gesetz von 1990 an die im Laufe der Zeit entstandenen Veränderungen anzupassen, sagte sie. „Die Abteilung für Rechtshilfe erhielt im Jahr 1990 etwa 1 000 Anträge pro Jahr. Jetzt bekommen wir etwa 10 000 pro Jahr, und rund 70 % dieser Anträge werden bewilligt“, erklärte sie.

Die Änderungen

Die erste Änderung betrifft die Einführung von stellvertretenden Direktoren in der Abteilung, die ebenfalls Anträge prüfen und genehmigen können, sagte die Ministerin. „Derzeit gibt es nur einen Direktor, und er ist in Windhoek. (Die Änderung wird es ermöglichen), die Dienstleistungen zu dezentralisieren. Es wird auch helfen, den Antragsstau zu bewältigen.“

In einer weiteren Änderung beabsichtigt Dausab, das Gesetz dahingehend zu ändern, dass sich die Rechtshilfe nicht nur auf das Einkommen einer Person konzentriert, sondern auch auf die Art des Falls. Sie ist der Ansicht, dass Fälle von öffentlichem Interesse ebenfalls für Rechtskostenhilfe qualifizieren können. „Zum Beispiel in Fällen, in denen jemand seine Hauptwohnung verlieren könnte oder Opfer von häuslicher Gewalt oder geschlechtsspezifischer Gewalt ist. Es müssen auch andere Überlegungen angestellt werden, nicht nur die Einkommensgrenze.“

Die dritte Änderung betrifft die Kriterien, wer für Rechtskostenhilfe in Frage kommt. Dausab erklärte, dass die Schwelle für das maximale Nettoeinkommen, unterhalb dessen man Anspruch auf Rechtshilfe hat, vor einigen Monaten von 3 500 N$ auf 7 000 N$ angehoben wurde. „Wir beabsichtigen jedoch, diese Schwelle auf 10 000 N$ anzuheben, damit mehr Menschen den Dienst in Anspruch nehmen können. Jeder muss gleichberechtigten Zugang zur Justiz haben“, betonte sie.

Zu den weiteren Änderungen gehören Untersuchungen in Fällen, in denen jemand die Kriterien für Rechtshilfe nicht erfüllt hat, sowie die Einrichtung eines Berufungsausschusses für Personen, die mit der Ablehnung ihres Antrags unzufrieden sind. Mit der letzten Änderung will das Ministerium einen Mechanismus zur Qualitätskontrolle einführen, um sicherzustellen, dass Rechtshilfeanwälte die bestmöglichen Dienstleistungen erbringen können.

Kommentar

Allgemeine Zeitung 2024-10-22

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