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Geständnis von ACC-Ermittler hinterfragt

Stefan Noechel
Windhoek (krk/sno) - Seit vergangenem Donnerstag muss sich der Antikorruptionskommissions (ACC)-Ermittler Andreas Kanyangela dem Kreuzverhör der Verteidigung im Kautionsantrags-Prozess der sechs Fishrot-Angeklagten stellen. Rechtsanwalt Vas Soni, der für James Hatuikulipi, Sacky Shanghala und Pius Mwatelulo spricht, versuchte dabei, Kanyangela als Chef-Ermittler zu diskreditieren. Soni, ein Anwalt aus Südafrika, wollte von Kanyangela wissen, warum dieser seine ursprüngliche schriftliche Erklärung verändert hatte. In seiner ersten schriftliche eidesstattliche Erklärungen vom 24. November soll Kanyangela geschrieben haben, „die ACC hatte Vorwürfe der Korruption, der Geldwäscherei und des Betrugs untersucht“. Dieser Teil erscheint jedoch nicht in seiner zweiten eidesstattliche Erklärung, welche Kanyangela am 27. November abgegeben hat.

Soni warf Kanyangela vor, er habe die Aussage des ehemaligen Fischereiministers Bernhard Esau gelesen, in der dieser feststellte, dass die ACC nicht befugt sei, nach Maßgabe des namibischen Strafvollzugsgesetzes Fälle von organisiertem Verbrechen (Prevention of Organised Crime Act, POCA) zu untersuchen. Kanyangela sagte, dass es nur ein Versehen seinerseits sei. Soni warf ihm jedoch vor, dies absichtlich und bedacht getan zu haben und meint sogar, dass Kanyangela das Gericht damit absichtlich hinters Licht führen wolle.

Shanghala, Hatuikulipi und Mwatelulo hatten alle drei davon abgesehen, bei ihrem Kautionsantrag in den Zeugenstand zu treten und gaben deshalb schriftliche eidesstattliche Erklärungen ab, in denen sie wie Esau die beschränkten Befugnisse der ACC nannten. Auch soll nach Esaus eidesstatlicher Erklärung die ACC nicht befugt sein, Haftbefehle auszureichen. Antrag auf Rückzug

So haben sich am Donnerstag alle neun Fishrot-Angeklagte im Obergericht in Windhoek zu einem aparten Vorverfahren getroffen. Dabei haben die Anwälte von Ricardo Gustavo und Bernhard Esau, Trevor Brockerhoff und Florian Beukes, einen Antrag eingereicht, um den Rücktritt von Oberrichter Kobus Miller zu erwirken. Miller wurde vom Vorsitzenden des Richterrates beauftragt, den Fischrot-Prozess weiter zu führen. Brockerhoff gab an, dass Miller bei Gustavos Kautionsantrag auf der Richterbank saß. Der Antrag soll am 12. April angehört werden.

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Allgemeine Zeitung 2024-11-23

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