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Foto: AZ-Archiv
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Gondwana-Hollard-Rechtsstreit dauert an

Das Obergericht will erst Klarheit über die Abfolge der Ereignisse bekommen
Die durch die COVID-19-Pandemie verursachte Betriebsunterbrechungs-Klagen bleiben weiterhin relevant. Das Gericht muss zunächst über die Abfolge der Ereignisse entscheiden, bevor es über den Sachverhalt der Gerichtsanträge entscheiden kann.
Adam Hartman,Erwin Leuschner,Stefan Noechel,Kristien Kruger
Von K. Kruger und S. Noechel

Windhoek

In dem Gerichtsverfahren zwischen „Gondwana Collection Namibia“ und dem Versicherungsunternehmen „Hollard Namibia“ muss der zweite Antrag von Hollard (im Fall von Gondwana) erstmal warten, da das Gericht sich über die Abfolge verschiedene Anträge von seiten Hollards am Obergericht in Windhoek erst vergewissern muss.

Hollard hat neulich zwei Anträge am Obergericht eingereicht, über die das Gericht am 23. Mai beschließen will, ob diese gemeinsam mit dem Hauptantrag (Hauptprozess) angehört werden sollen.

Hollard stellte zum einen einen Antrag, in dem die Versicherungsgesellschaft die Streichung von Informationen aus einer eidesstattlichen Erklärung von Gondwana fordert und zum zweiten reichte sie einen Antrag ein, in dem sie Zeugen von Gondwana im Kreuzverhör vernehmen möchte.

„Die Frage ist jetzt nicht, ob Hollards Antrag auf ein Kreuzverhör erfolgreich sein könnte. Die einzige Frage, über die das Gericht in diesem Stadium entscheiden muss, ist, wann der Antrag – und ob Hollard auf ein Kreuzverhör der Gondwana-Zeugen berechtigt ist – verhandelt werden soll“. Das ist den Gerichtsunterlagen zu entnehmen. Gondwana fordert, dass alle Anträge zusammen mit dem Hauptantrag verhandelt werden sollen. „Die wichtigste Grundlage unserer Argumentation ist, dass über die Anträge nicht entschieden werden kann, ohne den gesamten Antrag – der fast 2 000 Seiten lang ist – zu prüfen", so Gondwana.

Hollards Anträge

Neben dem Antrag von Hollard auf ein Kreuzverhör der eidesstattlichen Erklärungen der Gondwana-Zeugen beantragen sie, dass bestimmte Behauptungen aus der eidesstattlichen Erklärung von Gondwana gestrichen werden sollten und daher im Hauptverfahren nicht geltend gemacht werden könnten.

Bei diesen Behauptungen geht es offenbar um Fragen, die Hollard in einem anderen Fall zwischen verschiedenen Parteien aufgeworfen oder anerkannt hat. Aus dem Fall, den „N/a’an ku sê Wildlife Enterprises“ mit anderen Klägern gegen Hollard angestrebt (AZ berichtete) hatte, könnten Beweise nicht in den derzeit vor Gericht verhandelten Fall eingebracht werden, meint Hollard. „Die Anschuldigungen hätten in der ursprünglichen eidesstattlichen Erklärung genannt werden müssen, und wenn diese Beschuldigungen nicht gestrichen werden, wäre das unfair gegenüber Hollard, da die Versicherungsgesellschaft nicht das Recht hat, auf diese Anschuldigungen zu reagieren“, schreibt Hollard.

Gondwanas Klage

Gondwana verklagt Hollard (Prozess-Beginn im März 2020) auf etliche Millionen Namibia Dollar Betriebsunterbrechungs-Schadensersatz (Business Interruption) wegen der COVID-19 Lockdown-Maßnahmen, welche vom namibischen Staat verhängt wurden und die der Tourismusbranche enorme Schäden verursacht haben. Der Geschäftsführer von Gondwana, Gys Joubert, hat der Schwesterzeitung der AZ (Republikein) mittgeteilt, dass Gondwana just eine derartige Versicherung gegen Katastrophenrisiken bei Hollard abgeschlossen hatte.

„Trotz der Tatsache, dass Gondwana eine Versicherung für genau solche Ausbrüche von Infektionskrankheiten abgeschlossen hat, versucht Hollard nun, seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht nachzukommen“, heißt es in der Klageschrift von Gondwana.

So berichtete die AZ vor knapp einem Jahr (März 2021), als Hollard einen Eilantrag von Gondwana am Obergericht erfolgreich angefochten hatte. „Hollard will weiterhin beweisen, dass Gondwana finanziell stark genug gewesen sei, den entsprechenden Zeitraum auch ohne die Betriebsunterbrechungsauszahlung verhältnismäßig gut zu überstehen, da die Firma keinen ihrer 1 100 Arbeiter entlassen hat“.

Kommentar

Allgemeine Zeitung 2024-11-22

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