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Härteres Durchgreifen gegen illegale Spielhallen verlangt

Rita Kakelo
Windhoek (rk/sno) - Lizenzierte Spielhallen und Casinos, die lokal über 80 Mio. N$ investiert haben, kritisieren das Umweltministerium, weil es unzureichend gegen illegale Spielhallen vorgeht. Dies beeinträchtigt, so ihre Argumentation, ihre Einnahmen erheblich. Der Verband der Spielhallen Namibias (GHAN) berichtet, dass einige der 71 lizenzierten Mitglieder in den vergangenen sechs Jahren erhebliche Umsatzverluste erlitten haben, vor allem wegen mangelnder Regulierung illegaler Anbieter. GHAN reichte daher im September 2022 beim Obergericht in Windhoek seine Klage ein.



Die Klage gegen Regulierungsänderungen des Glücksspiel- und Unterhaltungs-Kontrollgesetzes (GECA) von 2018, ursprünglich für letzte Woche zur Entscheidung vorgesehen, wird nun erst Ende Januar 2025 verhandelt. GECA verlangt jährliche Abgaben von lizenzierten Glücksspielbetrieben, die GHAN aussetzen will, bis illegale Anbieter entweder reguliert oder geschlossen sind.



Mit Einführung des Amtsblatts Nr. 95 stieg die jährliche Lizenzgebühr pro Glücksspielautomat auf 10 000 N$, während illegale Anbieter keine Abgaben oder Steuern zahlen. Laut Gerichtsdokumenten wurde die Abgabe im Abschnitt 41 auf zehn Prozent des monatlichen Nettoeinkommens einer Spielhalle festgesetzt, unabhängig der Betriebsdauer.



Antwort des Ministers



In seiner Erwiderung erklärte Umweltminister Pohamba Shifeta, das Gesetz verlange diese Abgaben zur Unterstützung der Regulierung und dass der Glücksspielrat, nicht er selbst, nun scheinbar die Branche überwache. Seine Aufgabe beschränke sich auf die Festlegung der Abgabensätze, nicht auf deren Erlass. „Meine Aufgabe als Minister beschränkt sich darauf, die Abgabensätze festzulegen, nicht darauf, Betreiber davon zu befreien.“

GHAN kritisierte diese Regelung als ungerecht und betonte, dass legale Spielhallen hohen finanziellen Belastungen ausgesetzt seien, während illegale Anbieter unreguliert bleiben. Laut GHAN erlauben die neuen Regeln Shifeta, neue Lizenztypen und Anforderungen einzuführen, was vor der Änderung des Abschnitts 40A in engeren regulatorischen Funktionen begrenzt war.

Kommentar

Allgemeine Zeitung 2024-12-27

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