Häftling offenbar nackt erniedrigt
Schadensersatzforderung in Höhe von 1,88 Millionen N$ verlangt
In einer Klage gegen das Innenministerium behauptet ein Häftling, dass Justizvollzugsbeamte ihn vor anderen Häftlingen und Beamten angegriffen und erniedrigt hatten. Auch soll bei dem Übergriff Tränengas oder Pfefferspray gegen ihn eingesetzt worden sein.
Von Kristine Kruger
(Bearbeitet von Stefan Noechel)
Windhoek
Ein Gefangener in der Justizvollzugsanstalt Hardap nahe Mariental behauptet, Beamten der Gefängnis-Behörden hätten ihn gezwungen, sich auszuziehen und vor den Augen anderer Häftlinge und Gefangener nackt Froschsprünge durchzuführen. Er behauptet außerdem, dass die Beamten ihre Finger in seinen Anus eingeführt haben sollten.
Fabianus Shekunyenge fordert deshalb rund 1,8 Millionen Namibia Dollar Schadensersatz vom Minister für Inneres, Einwanderung und Sicherheit sowie vom Generalkommissar des namibischen Strafvollzugsdienstes.
Nackt vor allen erniedrigt
Den Angaben Shekunyenges zufolge kamen Beamte im Dezember 2021 in seine Zelle und beschuldigten ihn, Marihuana (Dagga) bei sich zu haben. Er leugnete dies jedoch ab. „Neun Beamte hätten ihn daraufhin gewaltsam aus seiner Zelle gedrängt. Sie schlugen und traten ihn wiederholt ins Gesicht und am ganzen Körper. Sie sollen auch Schlagstöcke eingesetzt haben. Sie zogen ihn nackt aus und zwangen ihn, Froschsprünge zu machen, sich wiederholt zu ducken und dann zu springen. Nach dieser Peinigung sollen die Beamten ihm ihre Finger in den Anus gesteckt haben“, heißt es in der Klageschrift des Gepeinigten.
Shekunyenge behauptet weiterhin, dass die Beamten ihm auch Tränengas oder Pfefferspray ins Gesicht und in den Anus gesprüht hätten. Auch soll der Über- und/oder Angriff in einem öffentlichen Büro und vor den Augen von Insassen und anderen Häftlingen stattgefunden haben. Eine ganze Reihe Beamten der Justizvollzugsanstalt war ebenfalls zugegen gewesen. Shekunyenge behauptet, sein Recht auf körperliche und psychische Unversehrtheit sowie seine Würde seien durch diese Misshandlung verletzt worden.
Die Gefängniswärter
Der Minister und der Generalkommissar haben dem Gerichtshof bereits mitgeteilt, dass sie sich der Klage widersetzen werden, haben aber noch keine Schriftsätze eingereicht.
Der Generalkommissar der Strafvollzugsbehörden in Namibia, Raphael Hamunyela, erklärte jedoch gegenüber der Schwesterzeitung der AZ, der Republikein, dass Beamte, die den Verdacht haben, dass jemand etwas in seinem Rektum versteckt habe, in ein Krankenhaus bringen würden, wo der betroffene von einem Arzt untersucht worden wär. „Auf keinen Fall würde ein Beamter seine Finger in den Anus eines Gefangenen stecken. Nur der äußere Körper einer Person wird von unseren Beamten untersucht“, meinte Hamunyela.
In Bezug auf den angeblichen Angriff sagte Hamunyela, dass er die Aussagen der beteiligten Beamten noch nicht gehört habe und dass es sich um ein schweres Vergehen handele, wenn etwas Wahres an diesen Beschuldigungen sei.
Verletzungen
Berichten zufolge erlitt Shekunyenge bei dem Vorfall Prellungen und Wunden am ganzen Körper und einer seiner Zähne wurde abgebrochen. Er gibt auch an, dass er schwere Schleimhautreizungen an Augen, Nase, Mund und Anus hatte. Laut der Klageschrift, die am 18. Januar 2022 eingereicht worden war, hatte er vier Monate lang nach dem Vorfall Schwierigkeiten sich hinzulegen oder zu schlafen.
Er behauptet ferner, dass die Beamten ihm jegliche medizinische Behandlung verweigerten, welches ihm weitere Schmerzen, Leiden und Unannehmlichkeiten verursacht hatten.
Shekunyenge fordert 1,875 Millionen N$ an Schadensersatz, unter anderem für Demütigung, Schock, Schmerzen und die Verletzung der Selbstwürde, auch für extreme Unannehmlichkeiten, die er angeblich ertragen musste.
Auch hatte Hamunyela gegenüber der Republikein eingeräumt, dass zahlreiche Fälle von angeblichen Übergriffen auf Insassen von Angestellten der Justizvollzugsanstalten vor Gericht gebracht werden. Der Fall wird von Richterin Esi Schimming-Chase vor dem Obergericht in Windhoek verhandelt.
(Bearbeitet von Stefan Noechel)
Windhoek
Ein Gefangener in der Justizvollzugsanstalt Hardap nahe Mariental behauptet, Beamten der Gefängnis-Behörden hätten ihn gezwungen, sich auszuziehen und vor den Augen anderer Häftlinge und Gefangener nackt Froschsprünge durchzuführen. Er behauptet außerdem, dass die Beamten ihre Finger in seinen Anus eingeführt haben sollten.
Fabianus Shekunyenge fordert deshalb rund 1,8 Millionen Namibia Dollar Schadensersatz vom Minister für Inneres, Einwanderung und Sicherheit sowie vom Generalkommissar des namibischen Strafvollzugsdienstes.
Nackt vor allen erniedrigt
Den Angaben Shekunyenges zufolge kamen Beamte im Dezember 2021 in seine Zelle und beschuldigten ihn, Marihuana (Dagga) bei sich zu haben. Er leugnete dies jedoch ab. „Neun Beamte hätten ihn daraufhin gewaltsam aus seiner Zelle gedrängt. Sie schlugen und traten ihn wiederholt ins Gesicht und am ganzen Körper. Sie sollen auch Schlagstöcke eingesetzt haben. Sie zogen ihn nackt aus und zwangen ihn, Froschsprünge zu machen, sich wiederholt zu ducken und dann zu springen. Nach dieser Peinigung sollen die Beamten ihm ihre Finger in den Anus gesteckt haben“, heißt es in der Klageschrift des Gepeinigten.
Shekunyenge behauptet weiterhin, dass die Beamten ihm auch Tränengas oder Pfefferspray ins Gesicht und in den Anus gesprüht hätten. Auch soll der Über- und/oder Angriff in einem öffentlichen Büro und vor den Augen von Insassen und anderen Häftlingen stattgefunden haben. Eine ganze Reihe Beamten der Justizvollzugsanstalt war ebenfalls zugegen gewesen. Shekunyenge behauptet, sein Recht auf körperliche und psychische Unversehrtheit sowie seine Würde seien durch diese Misshandlung verletzt worden.
Die Gefängniswärter
Der Minister und der Generalkommissar haben dem Gerichtshof bereits mitgeteilt, dass sie sich der Klage widersetzen werden, haben aber noch keine Schriftsätze eingereicht.
Der Generalkommissar der Strafvollzugsbehörden in Namibia, Raphael Hamunyela, erklärte jedoch gegenüber der Schwesterzeitung der AZ, der Republikein, dass Beamte, die den Verdacht haben, dass jemand etwas in seinem Rektum versteckt habe, in ein Krankenhaus bringen würden, wo der betroffene von einem Arzt untersucht worden wär. „Auf keinen Fall würde ein Beamter seine Finger in den Anus eines Gefangenen stecken. Nur der äußere Körper einer Person wird von unseren Beamten untersucht“, meinte Hamunyela.
In Bezug auf den angeblichen Angriff sagte Hamunyela, dass er die Aussagen der beteiligten Beamten noch nicht gehört habe und dass es sich um ein schweres Vergehen handele, wenn etwas Wahres an diesen Beschuldigungen sei.
Verletzungen
Berichten zufolge erlitt Shekunyenge bei dem Vorfall Prellungen und Wunden am ganzen Körper und einer seiner Zähne wurde abgebrochen. Er gibt auch an, dass er schwere Schleimhautreizungen an Augen, Nase, Mund und Anus hatte. Laut der Klageschrift, die am 18. Januar 2022 eingereicht worden war, hatte er vier Monate lang nach dem Vorfall Schwierigkeiten sich hinzulegen oder zu schlafen.
Er behauptet ferner, dass die Beamten ihm jegliche medizinische Behandlung verweigerten, welches ihm weitere Schmerzen, Leiden und Unannehmlichkeiten verursacht hatten.
Shekunyenge fordert 1,875 Millionen N$ an Schadensersatz, unter anderem für Demütigung, Schock, Schmerzen und die Verletzung der Selbstwürde, auch für extreme Unannehmlichkeiten, die er angeblich ertragen musste.
Auch hatte Hamunyela gegenüber der Republikein eingeräumt, dass zahlreiche Fälle von angeblichen Übergriffen auf Insassen von Angestellten der Justizvollzugsanstalten vor Gericht gebracht werden. Der Fall wird von Richterin Esi Schimming-Chase vor dem Obergericht in Windhoek verhandelt.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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