Haftstrafe verdoppelt
Anwalt bestreitet jegliches Fehlverhalten
Der seit über zehn Jahren inhaftierte Salom Shifela behauptet, sein Rechtsvertreter habe ohne sein Wissen beim Obergericht Berufung auf sein Urteil eingelegt, nachdem er im September 2013 des Mordes für schuldig befunden worden war.
Von Irene-Mari van der Walt
(Bearbeitet von S. Noechel)
Windhoek
Der Antrag eines Mannes, der seinen Rechtsvertreter verklagt, nachdem dieser offenbar ohne seine Zustimmung eine Berufung gegen seine Verurteilung eingelegt hatte, wurde vom Gericht abgelehnt. Im Rahmen dieses Berufungsantrags wurde seine Haftstrafe von 15 Jahren - von denen er effektiv zehn Jahre verbüßen würde - auf 20 Jahre verlängert.
Salom Shifela behauptet, dass sein Rechtsanwalt, Titus Ipumbu, ohne sein Wissen beim Obergericht eine Berufung eingereicht habe, nachdem er im September 2013 vom Regionalgericht des Mordes für schuldig befunden und daraufhin zu 15 Jahren Gefängnis verurteilt worden war. Seine Strafe wurde für fünf Jahre zur Bewährung ausgesetzt, unter der Bedingung, dass er in diesem Zeitraum nicht erneut wegen derselben Straftat verurteilt wird.
Shifela sagte, dass ihm die Gefängnisbeamten nach Beendung seiner zehnjährigen Haftstrafe mitgeteilt hätten, dass er nicht freigelassen werde.
Als Reaktion auf Shifelas Vorwürfe sagte Ipumbu, er habe von seinem Mandanten angeblich die Anweisung erhalten, das Berufungsverfahren noch im selben Monat wie die Urteilsverkündung einzuleiten.
Ipumbu gab zudem zu verstehen, dass er seinem Mandanten mitgeteilt habe, dass die Möglichkeit bestehe, dass ihm eine höhere Haftstrafe auferlegt werden könnte, da er des vorsätzlichen Mordes für schuldig befunden worden sei.
Er sagte auch, dass Shifelas Anschuldigung, dass er das Berufungsverfahren in seiner Abwesenheit abgeschlossen habe, sehr unwahrscheinlich sei. Es stehe nämlich im Widerspruch zu den Vorschriften des Verfahrens, die bei einen strafrechtlichen Berufungsverfahren befolgt werden müssen.
In seiner eidesstattlichen Erklärung sagte Ipumbu, dass der zweite Urteilsspruch in einer öffentlichen Sitzung und in Anwesenheit von Shifela verkündet worden war.
Richterin Claudia Claasen berücksichtigte ein von Shifela am 30. September 2013 unterzeichnetes Dokument, das Ipumbu Vollmacht erteilte. Shifela wiederum sagte, er könne sich nicht erinnern, dieses Dokument je unterschrieben zu haben – dass auch von zwei weiteren Zeugen unterzeichnet wurde. „Bei allem Respekt, das ist eine schwache Erklärung, um die Ernsthaftigkeit des Dokuments zu verringern“, sagte Claasen in ihrem Ausspruch.
(Bearbeitet von S. Noechel)
Windhoek
Der Antrag eines Mannes, der seinen Rechtsvertreter verklagt, nachdem dieser offenbar ohne seine Zustimmung eine Berufung gegen seine Verurteilung eingelegt hatte, wurde vom Gericht abgelehnt. Im Rahmen dieses Berufungsantrags wurde seine Haftstrafe von 15 Jahren - von denen er effektiv zehn Jahre verbüßen würde - auf 20 Jahre verlängert.
Salom Shifela behauptet, dass sein Rechtsanwalt, Titus Ipumbu, ohne sein Wissen beim Obergericht eine Berufung eingereicht habe, nachdem er im September 2013 vom Regionalgericht des Mordes für schuldig befunden und daraufhin zu 15 Jahren Gefängnis verurteilt worden war. Seine Strafe wurde für fünf Jahre zur Bewährung ausgesetzt, unter der Bedingung, dass er in diesem Zeitraum nicht erneut wegen derselben Straftat verurteilt wird.
Shifela sagte, dass ihm die Gefängnisbeamten nach Beendung seiner zehnjährigen Haftstrafe mitgeteilt hätten, dass er nicht freigelassen werde.
Als Reaktion auf Shifelas Vorwürfe sagte Ipumbu, er habe von seinem Mandanten angeblich die Anweisung erhalten, das Berufungsverfahren noch im selben Monat wie die Urteilsverkündung einzuleiten.
Ipumbu gab zudem zu verstehen, dass er seinem Mandanten mitgeteilt habe, dass die Möglichkeit bestehe, dass ihm eine höhere Haftstrafe auferlegt werden könnte, da er des vorsätzlichen Mordes für schuldig befunden worden sei.
Er sagte auch, dass Shifelas Anschuldigung, dass er das Berufungsverfahren in seiner Abwesenheit abgeschlossen habe, sehr unwahrscheinlich sei. Es stehe nämlich im Widerspruch zu den Vorschriften des Verfahrens, die bei einen strafrechtlichen Berufungsverfahren befolgt werden müssen.
In seiner eidesstattlichen Erklärung sagte Ipumbu, dass der zweite Urteilsspruch in einer öffentlichen Sitzung und in Anwesenheit von Shifela verkündet worden war.
Richterin Claudia Claasen berücksichtigte ein von Shifela am 30. September 2013 unterzeichnetes Dokument, das Ipumbu Vollmacht erteilte. Shifela wiederum sagte, er könne sich nicht erinnern, dieses Dokument je unterschrieben zu haben – dass auch von zwei weiteren Zeugen unterzeichnet wurde. „Bei allem Respekt, das ist eine schwache Erklärung, um die Ernsthaftigkeit des Dokuments zu verringern“, sagte Claasen in ihrem Ausspruch.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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