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Die beiden Amerikaner, Marcus Thomas (l.) und sein Mitangeklagter und Komplize, Kevan Townsend, müssen bis zum März 2023, zum nächsten Gerichtstermin, in Untersuchungshaft bleiben. Foto: NMH-Archiv
Die beiden Amerikaner, Marcus Thomas (l.) und sein Mitangeklagter und Komplize, Kevan Townsend, müssen bis zum März 2023, zum nächsten Gerichtstermin, in Untersuchungshaft bleiben. Foto: NMH-Archiv

Heckmair-Prozess geht ins 12. Jahr

Nampol-Ermittler hat Aussage noch nicht beenden können
Seit Januar 2011 stehen die beiden Amerikaner Marcus Thomas und Kevan Townsend wegen Mordes an dem namibischen Gastronomen André Heckmair vor Gericht. Zum Ende der vergangenen Woche wurde der Prozess zum soundsovielten Male vertagt, diesmal auf März des kommenden Jahres. Ein Ende ist noch nicht in Sicht.
Augetto Graig,Frank Steffen,Stefan Noechel,Iréne-Mari van der Walt,Stefan Noechel,Kristien Kruger,Iréne-Mari van der Walt
Von Kristien Kruger & Iréne-Mari van der Walt

(Bearbeitet von S. Noechel)

Windhoek

Der nächste Gerichtstermin von Marcus Thomas und Kevan Townsend, den beiden Männern, die wegen des Mordes an André Heckmair angeklagt sind, wird erst nach dem 12. Jahrestag des Mordes an Heckmair stattfinden. Heckmair wurde am 7. Januar 2011 in der Gusinde-Straße im Windhoeker Stadtteil Eros ermordet aufgefunden.

Nach dem Abschluss der diesjährigen Zeugenaussagen in der vergangenen Woche wird der Prozess erst vom 14. bis 17. März des kommenden Jahres mit dem Kreuzverhör von Nampol-Ermittler Felix Ndikoma fortgesetzt.

Währen der letzten beiden Verhandlungstage änderte Ndikoma seine früheren Aussagen vor Gericht. Ursprünglich sagte er aus, dass Townsends Handyaufzeichnungen bewiesen, dass er sich zum Zeitpunkt des Mordes in der Nähe des Tatorts aufgehalten haben soll. Er erklärte jedoch, dass dies nicht so gewesen sei. „Als ich das sagte, glaubte ich, es sei wahr, aber es war nicht wahr“, so Ndikomas berichtigte Aussage.

Townsends Rechtsanwalt, Mbanga Siyomuinji, befragte Ndikoma jedoch auch zu den Verfahren,ob diese bei der Festnahme der beiden Angeklagten und bei den Gesprächen, die er mit ihnen geführt hatte, eingehalten wurden.

Siyomuinji zufolge wurden die Amerikaner unrechtmäßig verhaftet, da die Gegenstände, nach denen die Polizei offenbar suchte, im Gästezimmer der Angeklagten nicht gefunden wurden. „Etwa zehn Polizeibeamte stürmten das Zimmer und fanden nichts von dem, wonach sie suchten. Inspektor Joseph Ndokosho sagte aus, dass die Polizei seinen Mandanten, zu diesem Zeitpunkt, nicht mit dem Tatort in Verbindung bringen konnte“, so Siyomuinji zu Ndikoma.

Ndikoma erwiderte, dass die Polizei seiner Meinung nach Grund hatte, die Männer zu verdächtigen. „Es gab nichts am Tatort, was die Angeklagten mit dem Mord in Verbindung bringen konnte, aber es gab zahlreiche Faktoren in dem Fall, die sie mit dem Mord in Verbindung brachten“, sagte er aus.

Rückblickend stellte Siyomuinji vor Gericht fest, dass die Angeklagten nicht innerhalb von 48 Stunden, wie gesetzlich vorgeschrieben, wegen illegalen Drogenbesitzes vor Gericht erschienen waren. Ndikoma sagte aus, dass die Männer unter dem Vorwurf des Drogenbesitzes so lange festgehalten wurden, bis ein Mordfall offiziell eröffnet wurde und eine Fallnummer vorlag, unter der die Männer dann offiziell in Untersuchungshaft gehalten werden konnten.

Richter Christie Liebenberg wies Siyomuinjis Argument jedoch mit der Begründung zurück, es stehe nicht im Zusammenhang mit dem Mordvorwurf, wegen dem die Männer angeklagt sind. Liebenberg argumentierte, dass dieser Fall wie eine Zivilklage behandelt werden soll.

Kommentar

Allgemeine Zeitung 2024-11-23

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