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Die beiden amerikanischen Mordangeklagten, Thomas Marcus und Kevan Townsend, verzeichneten einen Teilerfolg, indem einiges Beweismaterial nicht vom Obergericht anerkannt wird. Foto: AZ-Archiv
Die beiden amerikanischen Mordangeklagten, Thomas Marcus und Kevan Townsend, verzeichneten einen Teilerfolg, indem einiges Beweismaterial nicht vom Obergericht anerkannt wird. Foto: AZ-Archiv

Heckmair-Prozess: Gericht fällt Urteil

Nebenverhandlung beendet – Gefundenes Beweismaterial teilweise zugelassen
Die seit Ende 2021 andauernde Nebenverhandlung im Heckmair-Mordprozess ging vor dem Osterwochenende in Windhoek zu Ende. Oberrichter Christie Liebenberg gab am vergangenen Donnerstag seinen Befund bekannt und sprach entsprechend sein Urteil: beschlagnahmtes Beweismaterial darf vom Staatsankläger aufgeführt werden.
Stefan Noechel
Von K. Kruger und S. Noechel, Windhoek

Das Obergericht in Windhoek hat endgültig in der Nebenverhandlung zum Heckmair-Mordprozess ein Urteil gefällt. Oberrichter Christie Liebenberg gab in seiner Urteilsverkündung bekannt, dass manche der Beweismaterialien, die während verschiedener Durchsuchungen (an drei unterschiedlichen Tagen) im Zimmer der beiden mordangeklagten Amerikaner, Thomas Marcus und Kevan Townsend, im „African Sky Guesthouse“ vorgefunden und als Beweismaterial beschlagnahmt wurden, im Hauptprozess zugelassen werden.

Der Grund für das Verfahren innerhalb des Mord-Prozesses (in Namibia als „Trial-within-a-Trial“ bekannt), beruht auf der Tatsache, dass die Polizei keine gültigen, von einem Magistratsrichter unterschriebenen, Durchsuchungsbefehle für diese Tage hatte vorweisen können.

Dementsprechend befand Richter Liebenberg, dass die Beweise, welche an den Tagen eins und drei, also dem 7. und dem 9. Januar 2011, gefunden wurden, zugelassen werden. Alles Beweismaterial, das am 8. Januar gefunden wurde, wird nicht zugelassen.

Zitat: Oberrichter Christie Liebenberg: „Es gibt meiner Meinung nach keinen Grund, warum das konkrete und handfeste Beweismaterial, das während der Durchsuchung des Zimmers der beiden Angeklagten im African-Sky-Gästehaus am 7. und 9. Januar gefunden wurde, nicht im Prozess gegen die beiden Angeklagten zugelassen werden sollte. Ich bin davon überzeugt, dass es auch keine nachteiligen Auswirkungen auf die Rechtsprechung haben wird.“

Beide Amerikaner wurden am 7. Januar 2011 nur wenige Stunden nach dem Mord an Andrè Heckmair im „African Sky Guesthouse“ in Windhoek festgenommen. Bei der Festnahme widersetzte sich einer der beiden Beschuldigten und wurde in Handschellen gelegt. Die Polizei beschloss daraufhin, das Zimmer zu dursuchen und stieß dabei auf Cannabis. Dadurch wurden die Amerikaner wegen des illegalen Drogenbesitzes festgenommen, wenngleich sie als Mordverdächtige in dem Heckmair-Prozess gelten.

Zwei Polizisten hatte in ihren eidesstattlichen Aussagen ausgesagt, dass es galt, eine Verzögerung der Festnahme der Mordverdächtigen unbedingt zu vermeiden. Die Durchsuchung des Zimmers und die Festnahmen geschahen nach normalen Arbeitsstunden. Beide Polizisten waren davon überzeugt, dass Dringlichkeit in diesem Mordfall den Vorrang genoss. Auch waren sich beide sicher, dass sie an einem späteren Datum einen gültigen Durchsuchungsbefehl von einem Magistratsrichter bekommen hätten beziehungsweise würden (AZ berichtete).

Unzulässige Beweise

Am darauffolgenden Tag, dem 8. Januar 2011, dursuchte die Polizei wieder das Zimmer der beiden Mordverdächtigen. Liebenberg befand, dass diese Durchsuchung nicht rechtlich war. Er gab an, dass die Aussagen der beiden Ermittler an diesem Tag nicht miteinander übereinstimmten. Einer der Polizisten hatte ausgesagt, dass sein Kollege ihm den Auftrag erteilt haben soll, das Zimmer erneut zu durchsuchen. Dieser stritt das jedoch ab und behauptete, dass am 8. Januar keine Durchsuchung ausgeführt worden sei.

Am 9. Januar bestand die Betriebsführung des African-Sky-Gästehaus darauf, dass die Polizei das Zimmer der beiden Beschuldigten zu räumen habe, damit das Zimmer wieder vermietet werden könne. Während die Polizei die Habseligkeiten der beiden Amerikaner abholen ließ, fand einer der Ermittler zwei Pistolenläufe in einer braunen Tasche. Das wiederum führte zu der dritten und letzten Durchsuchung des Zimmers. Da sie verhindern wollten, dass wichtiges Beweismaterial womöglich verschwinden könnte, tätigten die Ermittler eine letzte Durchsuchung ohne offiziellen Durchsuchungsbefehl. Sie standen dabei unter Zeitdruck, da sie das Zimmer räumen sollten. Liebenberg gab der Polizei in diesem Fall Recht und lässt diese Beweisstücke nun im Hauptprozess zu.

Weder das Mobiltelefon von Heckmair noch die Mordwaffe mit der Heckmair erschossen wurde, wurden jemals gefunden.

Kommentar

Allgemeine Zeitung 2024-11-23

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