Heckmair-Prozess: Thomas immer noch ohne Rechtsvertreter
Antrag auf Zulassung zur Berufung geht schleppend voran – Richter könnte Gemeinsamen Antrag teilen
Windhoek (imvdw/sno) • Der Antrag auf Zulassung zur Berufung gegen die Verurteilung der beiden Amerikaner, die im vergangenen Jahr im Zusammenhang mit der Ermordung von André Heckmair in 2011 verhängt wurde, zieht sich nur schleppend voran. Es wird jedoch erwartet, dass sie ihre Plädoyer am 7. Juni vortragen werden.
Marcus Thomas erklärte, dass er Kadhila Amoomo mit seiner Vertretung beauftragt habe und dass Amoomos Zahlung aus den USA überwiesen worden sei. „Die Bank of Namibia (BoN) hat inzwischen ihre internen Vorschriften geändert und verlangt nun die Abgabe von Erklärungen. Kadhila Amoomo ist nicht bereit, ein Erklärungsformular auszufüllen", sagte Thomas vor Gericht.
„Das bedeutet, dass ich entweder eine Bargeldüberweisung vornehmen muss, was in meiner Situation praktisch unmöglich ist, oder ich muss einen anderen Rechtsvertreter finden", erklärte er weiter. Thomas behauptet, dass er bis Montag keinen Kontakt zu einem Rechtsvertreter aufnehmen konnte, behauptet aber, dass er immer noch einen privaten Anwalt beauftragen will.
Richter Christie Liebenberg teilte Thomas mit, dass das Gericht eine Trennung seines Antrags von dem seines Komplizen Kevan Townsend in Betracht ziehen könnte. Die beiden werden weiterhin gemeinsam angehört, da Townsends Rechtsvertreter Mbanga Siyomunji beantragt hat, sie nicht voneinander zu trennen, da es bei beiden sich um denselben Fall handele.
„Sie müssen begreifen, dass das nicht ewig so weitergehen kann – Sie müssen entweder selbst Ihr Plädoyer vortragen oder Ihren Rechtsvertreter beauftragen, bereit zu sein, es vorzutragen", sagte Liebenberg zu Thomas. Die Verhandlung wurde dann auf den 7. Juni vertagt.
Marcus Thomas erklärte, dass er Kadhila Amoomo mit seiner Vertretung beauftragt habe und dass Amoomos Zahlung aus den USA überwiesen worden sei. „Die Bank of Namibia (BoN) hat inzwischen ihre internen Vorschriften geändert und verlangt nun die Abgabe von Erklärungen. Kadhila Amoomo ist nicht bereit, ein Erklärungsformular auszufüllen", sagte Thomas vor Gericht.
„Das bedeutet, dass ich entweder eine Bargeldüberweisung vornehmen muss, was in meiner Situation praktisch unmöglich ist, oder ich muss einen anderen Rechtsvertreter finden", erklärte er weiter. Thomas behauptet, dass er bis Montag keinen Kontakt zu einem Rechtsvertreter aufnehmen konnte, behauptet aber, dass er immer noch einen privaten Anwalt beauftragen will.
Richter Christie Liebenberg teilte Thomas mit, dass das Gericht eine Trennung seines Antrags von dem seines Komplizen Kevan Townsend in Betracht ziehen könnte. Die beiden werden weiterhin gemeinsam angehört, da Townsends Rechtsvertreter Mbanga Siyomunji beantragt hat, sie nicht voneinander zu trennen, da es bei beiden sich um denselben Fall handele.
„Sie müssen begreifen, dass das nicht ewig so weitergehen kann – Sie müssen entweder selbst Ihr Plädoyer vortragen oder Ihren Rechtsvertreter beauftragen, bereit zu sein, es vorzutragen", sagte Liebenberg zu Thomas. Die Verhandlung wurde dann auf den 7. Juni vertagt.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
Zu diesem Artikel wurden keine Kommentare hinterlassen