Heckmair-Urteil nach 12 Jahren
Trotz schwieriger Beweislage: Richter erklärt beide Amerikaner für schuldig
Nach fast neun Jahren Prozess: Die beiden Amerikaner Marcus Thomas und Kevan Townsend wurden gestern des Mordes an André Heckmair im Jahr 2011 für schuldig befunden. Auch in anderen Anklagepunkten sprach sie Richter Christie Liebenberg für schuldig. Trotz komplizierter Beweislage.
Von T. Kipke und K. Kruger
Windhoek
Gelassen lehnen sie in Jogginghose und T-Shirt auf der Anklagebank, den Arm fast schon lässig über die Balustrade gelegt: Die des Mordes angeklagten Amerikaner Marcus Thomas und Kevan Townsend haben am Mittwoch ihr Schicksal im Obergericht erfahren. Fast schon gelangweilt blickten sie zu Richter Christie Liebenberg auf, als dieser das Urteil verlas.
„Aufgrund der Indizien und direkten Beweise bin ich zu dem vernünftigen Schluss gekommen, dass die Angeklagten den Mord begangen haben und mit direkter Absicht und einem gemeinsamen Ziel gehandelt haben.“ Beide wurden für schuldig befunden, am 7. Januar 2011 den 25-jährigen André Heckmair ermordet zu haben. Auch in den Anklagepunkten Raub und Besitz einer Schusswaffe befand Liebenberg sie für schuldig.
Heckmair wurde damals durch einen einzigen Kopfschuss in der Gusinde-Straße in Windhoek regelrecht hingerichtet. Zwölf Jahre mussten Peter und Birgit Heckmair nach der Ermordung ihres Sohnes auf Gerechtigkeit warten. Nach der Urteilsverkündung zeigten sie sich mit dem Ergebnis zufrieden und werden nun abwarten, wie das Strafmaß ausfallen wird.
Beweislage kompliziert
Obwohl die Mordwaffe nie gefunden wurde und es auch nicht bewiesen werden konnte, dass die Verdächtigen sich am Tatort aufhielten, entschied Liebenberg, dass viele Indizien auf dasselbe hindeuteten und die Wahrscheinlichkeit erhöhten, dass es sich um die Wahrheit handelt.
Einige der überzeugenden Indizien, die während des Prozesses auftauchten, standen im Zusammenhang mit einer 7,65-mm-Schusswaffe, die die Amerikaner laut Zeugenaussagen in Namibia gekauft hatten. Die Obduktion von Heckmair ergab, dass er mit einer Schusswaffe desselben Kalibers erschossen wurde. Obwohl am Tatort keine Patronenhülsen gefunden wurden, wurde im Gästezimmer der Amerikaner eine gebrauchte Patronenhülse (verbrauchte Patrone) gefunden.
Laut einem der Zeugen des Staates zahlten Townsend und Thomas am Tag des Mordes den letzten Teil des ausstehenden Geldes für die Schusswaffe. Nachdem der Verkäufer gefragt hatte, was er mit der Schusswaffe gemacht habe, soll Thomas geantwortet haben: „Man möchte nicht mit einer Waffe gefunden werden, die benutzt wurde. Ich habe sie weggeworfen.“
Heckmairs Schwester Bianca sagte im Prozess aus, ihr Vater habe ihm einen 100-Franken-Schein gegeben, der sich am Tag seiner Ermordung noch in seiner Brieftasche befunden habe. Nach der Festnahme der Amerikaner wurde in ihrem Gästezimmer ein 100-Franken-Schein gefunden. „Es gibt keine Beweise dafür, dass es sich um denselben Schein handelte, aber das ist ein Aspekt, den das Gericht berücksichtigt hat“, heißt es in Liebenbergs Urteil.
Townsend und Thomas hatten sich nicht schuldig bekannt und keine Erklärung abgegeben. Sie machten von ihrem Schweigerecht Gebrauch und haben keine Zeugen aufgerufen. Seit nunmehr fast neun Jahren zieht sich der Mordprozess bereits hin. Am 18. September könnte er nun endlich ein Ende finden, da treffen sich die Beteiligten erneut für drei Tage im Obergericht. Dabei wird die Staatsanwältin Antonia Verhoef argumentieren, warum Townsend und Thomas eine harte Strafe erhalten sollten, und die Verteidigung wird sich für eine mildere Strafe aussprechen. Anschließend fehlt nur noch die Verkündung des Strafmaßes.
Windhoek
Gelassen lehnen sie in Jogginghose und T-Shirt auf der Anklagebank, den Arm fast schon lässig über die Balustrade gelegt: Die des Mordes angeklagten Amerikaner Marcus Thomas und Kevan Townsend haben am Mittwoch ihr Schicksal im Obergericht erfahren. Fast schon gelangweilt blickten sie zu Richter Christie Liebenberg auf, als dieser das Urteil verlas.
„Aufgrund der Indizien und direkten Beweise bin ich zu dem vernünftigen Schluss gekommen, dass die Angeklagten den Mord begangen haben und mit direkter Absicht und einem gemeinsamen Ziel gehandelt haben.“ Beide wurden für schuldig befunden, am 7. Januar 2011 den 25-jährigen André Heckmair ermordet zu haben. Auch in den Anklagepunkten Raub und Besitz einer Schusswaffe befand Liebenberg sie für schuldig.
Heckmair wurde damals durch einen einzigen Kopfschuss in der Gusinde-Straße in Windhoek regelrecht hingerichtet. Zwölf Jahre mussten Peter und Birgit Heckmair nach der Ermordung ihres Sohnes auf Gerechtigkeit warten. Nach der Urteilsverkündung zeigten sie sich mit dem Ergebnis zufrieden und werden nun abwarten, wie das Strafmaß ausfallen wird.
Beweislage kompliziert
Obwohl die Mordwaffe nie gefunden wurde und es auch nicht bewiesen werden konnte, dass die Verdächtigen sich am Tatort aufhielten, entschied Liebenberg, dass viele Indizien auf dasselbe hindeuteten und die Wahrscheinlichkeit erhöhten, dass es sich um die Wahrheit handelt.
Einige der überzeugenden Indizien, die während des Prozesses auftauchten, standen im Zusammenhang mit einer 7,65-mm-Schusswaffe, die die Amerikaner laut Zeugenaussagen in Namibia gekauft hatten. Die Obduktion von Heckmair ergab, dass er mit einer Schusswaffe desselben Kalibers erschossen wurde. Obwohl am Tatort keine Patronenhülsen gefunden wurden, wurde im Gästezimmer der Amerikaner eine gebrauchte Patronenhülse (verbrauchte Patrone) gefunden.
Laut einem der Zeugen des Staates zahlten Townsend und Thomas am Tag des Mordes den letzten Teil des ausstehenden Geldes für die Schusswaffe. Nachdem der Verkäufer gefragt hatte, was er mit der Schusswaffe gemacht habe, soll Thomas geantwortet haben: „Man möchte nicht mit einer Waffe gefunden werden, die benutzt wurde. Ich habe sie weggeworfen.“
Heckmairs Schwester Bianca sagte im Prozess aus, ihr Vater habe ihm einen 100-Franken-Schein gegeben, der sich am Tag seiner Ermordung noch in seiner Brieftasche befunden habe. Nach der Festnahme der Amerikaner wurde in ihrem Gästezimmer ein 100-Franken-Schein gefunden. „Es gibt keine Beweise dafür, dass es sich um denselben Schein handelte, aber das ist ein Aspekt, den das Gericht berücksichtigt hat“, heißt es in Liebenbergs Urteil.
Townsend und Thomas hatten sich nicht schuldig bekannt und keine Erklärung abgegeben. Sie machten von ihrem Schweigerecht Gebrauch und haben keine Zeugen aufgerufen. Seit nunmehr fast neun Jahren zieht sich der Mordprozess bereits hin. Am 18. September könnte er nun endlich ein Ende finden, da treffen sich die Beteiligten erneut für drei Tage im Obergericht. Dabei wird die Staatsanwältin Antonia Verhoef argumentieren, warum Townsend und Thomas eine harte Strafe erhalten sollten, und die Verteidigung wird sich für eine mildere Strafe aussprechen. Anschließend fehlt nur noch die Verkündung des Strafmaßes.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
Zu diesem Artikel wurden keine Kommentare hinterlassen