Hysterektomie landet vor Gericht
Mutter klagt wegen unerlaubter Entfernung der Gebärmutter
Nach Komplikationen eines Kaiserschnitts und der daraus folgenden Entfernung der Gebärmutter einer Frau verklagt diese nun das Gesundheitsministerium. Der diensthabende Arzt ist der Meinung, dass die ihm vorliegende Information und die vorhandene Sepsis ohne die Hysterektomie zum Tod der Mutter hätte führen können.
Von Rita Kakelo
(Bearbeitet von S. Noechel)
Windhoek
Eine Frau behauptet, dass ihr ihre Gebärmutter ohne ihr Wissen vom Personal des Windhoeker Zentralkrankenhauses nach einer Infektion im Anschluss an einen Notkaiserschnitt in 2017 operativ entfernt wurde. Sie verklagt nun das Gesundheitsministerium auf 3 850 000 N$ Schadensersatz.
Amalia Festus, eine Mutter von drei Kindern, behauptet, dass ihr vor sieben Jahren im Dezember vom medizinischen Personal des Krankenhauses gesagt wurde, sie habe eine verfaulte Gebärmutter, die dann auch entfernt wurde, nachdem sie über Bauch-, Nacken- und Rückenschmerzen sowie Erbrechen geklagt hatte. Laut der Klageschrift von Festus suchte sie, als sie im siebten Monat schwanger war, das Katutura Staatskrankenhaus auf, um sich wegen Rücken- und Unterleibsschmerzen ärztlich behandeln zu lassen. Bei einer vaginalen Untersuchung durch das Personal, dessen Namen sie nicht kennt, wurde festgestellt, dass ihr Muttermund bereits acht oder neun cm geöffnet war.
Anschließend wurde sie eingeliefert und vom medizinischen Personal darüber informiert, dass ein Notkaiserschnitt zur Entbindung des Babys durchgeführt werden müsse. Nach der Operation wurde sie jedoch angeblich nicht über das Ergebnis informiert.
Nach dem Kaiserschnitt
Nach der Notoperation wurde Festus vier Tage lang im Katutura Staatskrankenhaus festgehalten, wo ihr Tabletten verabreicht wurden, die sie angeblich nicht identifizieren konnte. Sie wurde am 16. Dezember entlassen, blieb aber länger, da ihr Kind noch in der Obhut des Krankenhauses verweilte.
Am darauffolgenden Tag hatte sie scheinbar erneut starke Schmerzen und musste sich übergeben, so dass sie zur weiteren Untersuchung ins Zentralkrankenhaus von Windhoek gebracht wurde. Dort teilte ihr ein Arzt mit, dass sie eine Infektion habe und fünf Tage lang Antibiotika benötigen würde. Später stellte das Personal jedoch fest, dass die Medikamente nicht wirkten, was dazu führte, dass ihr ihre Gebärmutter ohne ihre Zustimmung entfernt wurde. Nach der Operation habe sie Schmerzen gehabt und sei nun unfruchtbar.
Ohne Erlaubnis
Festus behauptet, dass diese Operation rechtswidrig und unbefugt war, da das Personal weder sie noch ihre Familie um Erlaubnis gefragt hatte. Außerdem sei sie nicht über die Angelegenheit aufgeklärt worden. Der Sachverständige, Dr. Josef Mufenda, ein Facharzt für Geburtshilfe und Gynäkologie am Zentralkrankenhaus Windhoek und am Katutura-Krankenhaus, erklärte in seiner Zeugenaussage, die er auf der Grundlage der ihm vorliegenden medizinischen Unterlagen interpretierte, dass Festus am 17. Dezember 2017 in der Katutura-Intermediate-Casualty mit Symptomen eingeliefert wurde. Die Information, die ihm zur Verfügung stand schloss ein, dass sie seit ihrem Kaiserschnitt fünf Tage zuvor keinen Stuhlgang mehr, dass sie Schmerzen in der Nabelgegend, dass sie sich zweimal übergeben musste und dass sie Fieber und Schüttelfrost hatte.
„An dem Tag, an dem Frau Festus auf meiner Station aufgenommen wurde, habe ich sie während meiner Visite gründlich untersucht. Dazu gehörte auch ein Ultraschall, um ihre Gebärmutter zu überprüfen. Sie schien sich ziemlich unwohl zu fühlen, und ihre Herzfrequenz lag bei bis zu 110 Schlägen pro Minute. Ihr Unterleib war größtenteils weich, aber um ihre Gebärmutter herum war sie empfindlich. Die Kaiserschnittwunde sah sauber und gut versorgt aus", erklärte der Arzt.
Der Arzt erläuterte, dass er vorhatte, Frau Festus 45 Stunden lang drei verschiedene Antibiotika zu verabreichen. Sollte sich ihr Zustand innerhalb von 48 Stunden nicht bessern, würde man die Möglichkeit einer explorativen Laparotomie erörtern. Dieser Eingriff könnte auch die Entfernung der Gebärmutter im Rahmen einer so genannten totalen abdominalen Hysterektomie beinhalten. Er kam zu dem Schluss, dass bei Festus nach ihrem zweiten Kaiserschnitt Komplikationen aufgetreten waren, darunter eine schwere Sepsis mit einer Sterblichkeitsrate von über 30 Prozent.
Obwohl sie starke Antibiotika erhielt, verschlechterte sich ihr Zustand aufgrund der anhaltenden Darmfunktionsstörung. Idealerweise hätte bereits am 3. Tag nach ihrer Einlieferung eine Operation in Betracht gezogen werden sollen, doch leider verzögerte sich diese. Die lebensrettenden Eingriffe führten zu der genannten explorative Laparotomie und einer totalen abdominalen Hysterektomie, die entscheidend dazu beitrugen, den septischen Schock zu verhindern, um dadurch ihr Leben zu retten.
(Bearbeitet von S. Noechel)
Windhoek
Eine Frau behauptet, dass ihr ihre Gebärmutter ohne ihr Wissen vom Personal des Windhoeker Zentralkrankenhauses nach einer Infektion im Anschluss an einen Notkaiserschnitt in 2017 operativ entfernt wurde. Sie verklagt nun das Gesundheitsministerium auf 3 850 000 N$ Schadensersatz.
Amalia Festus, eine Mutter von drei Kindern, behauptet, dass ihr vor sieben Jahren im Dezember vom medizinischen Personal des Krankenhauses gesagt wurde, sie habe eine verfaulte Gebärmutter, die dann auch entfernt wurde, nachdem sie über Bauch-, Nacken- und Rückenschmerzen sowie Erbrechen geklagt hatte. Laut der Klageschrift von Festus suchte sie, als sie im siebten Monat schwanger war, das Katutura Staatskrankenhaus auf, um sich wegen Rücken- und Unterleibsschmerzen ärztlich behandeln zu lassen. Bei einer vaginalen Untersuchung durch das Personal, dessen Namen sie nicht kennt, wurde festgestellt, dass ihr Muttermund bereits acht oder neun cm geöffnet war.
Anschließend wurde sie eingeliefert und vom medizinischen Personal darüber informiert, dass ein Notkaiserschnitt zur Entbindung des Babys durchgeführt werden müsse. Nach der Operation wurde sie jedoch angeblich nicht über das Ergebnis informiert.
Nach dem Kaiserschnitt
Nach der Notoperation wurde Festus vier Tage lang im Katutura Staatskrankenhaus festgehalten, wo ihr Tabletten verabreicht wurden, die sie angeblich nicht identifizieren konnte. Sie wurde am 16. Dezember entlassen, blieb aber länger, da ihr Kind noch in der Obhut des Krankenhauses verweilte.
Am darauffolgenden Tag hatte sie scheinbar erneut starke Schmerzen und musste sich übergeben, so dass sie zur weiteren Untersuchung ins Zentralkrankenhaus von Windhoek gebracht wurde. Dort teilte ihr ein Arzt mit, dass sie eine Infektion habe und fünf Tage lang Antibiotika benötigen würde. Später stellte das Personal jedoch fest, dass die Medikamente nicht wirkten, was dazu führte, dass ihr ihre Gebärmutter ohne ihre Zustimmung entfernt wurde. Nach der Operation habe sie Schmerzen gehabt und sei nun unfruchtbar.
Ohne Erlaubnis
Festus behauptet, dass diese Operation rechtswidrig und unbefugt war, da das Personal weder sie noch ihre Familie um Erlaubnis gefragt hatte. Außerdem sei sie nicht über die Angelegenheit aufgeklärt worden. Der Sachverständige, Dr. Josef Mufenda, ein Facharzt für Geburtshilfe und Gynäkologie am Zentralkrankenhaus Windhoek und am Katutura-Krankenhaus, erklärte in seiner Zeugenaussage, die er auf der Grundlage der ihm vorliegenden medizinischen Unterlagen interpretierte, dass Festus am 17. Dezember 2017 in der Katutura-Intermediate-Casualty mit Symptomen eingeliefert wurde. Die Information, die ihm zur Verfügung stand schloss ein, dass sie seit ihrem Kaiserschnitt fünf Tage zuvor keinen Stuhlgang mehr, dass sie Schmerzen in der Nabelgegend, dass sie sich zweimal übergeben musste und dass sie Fieber und Schüttelfrost hatte.
„An dem Tag, an dem Frau Festus auf meiner Station aufgenommen wurde, habe ich sie während meiner Visite gründlich untersucht. Dazu gehörte auch ein Ultraschall, um ihre Gebärmutter zu überprüfen. Sie schien sich ziemlich unwohl zu fühlen, und ihre Herzfrequenz lag bei bis zu 110 Schlägen pro Minute. Ihr Unterleib war größtenteils weich, aber um ihre Gebärmutter herum war sie empfindlich. Die Kaiserschnittwunde sah sauber und gut versorgt aus", erklärte der Arzt.
Der Arzt erläuterte, dass er vorhatte, Frau Festus 45 Stunden lang drei verschiedene Antibiotika zu verabreichen. Sollte sich ihr Zustand innerhalb von 48 Stunden nicht bessern, würde man die Möglichkeit einer explorativen Laparotomie erörtern. Dieser Eingriff könnte auch die Entfernung der Gebärmutter im Rahmen einer so genannten totalen abdominalen Hysterektomie beinhalten. Er kam zu dem Schluss, dass bei Festus nach ihrem zweiten Kaiserschnitt Komplikationen aufgetreten waren, darunter eine schwere Sepsis mit einer Sterblichkeitsrate von über 30 Prozent.
Obwohl sie starke Antibiotika erhielt, verschlechterte sich ihr Zustand aufgrund der anhaltenden Darmfunktionsstörung. Idealerweise hätte bereits am 3. Tag nach ihrer Einlieferung eine Operation in Betracht gezogen werden sollen, doch leider verzögerte sich diese. Die lebensrettenden Eingriffe führten zu der genannten explorative Laparotomie und einer totalen abdominalen Hysterektomie, die entscheidend dazu beitrugen, den septischen Schock zu verhindern, um dadurch ihr Leben zu retten.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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