„Ich war vorher schon reich“
Hatuikulipis Kautionsantrag bis Mitte Oktober vertagt
Windhoek (krk/sno) – In zweiten Kautionsantrag von Tamson „Fitty“ Hatuikulipi vor dem Obergericht in Windhoek, ist es vorerst zu einer Pause gekommen. Zum Ende der vergangenen Woche wurde Hatuikulipi, der seit gut fünf Tagen im Zeugenstand der Staatsanwaltschaft Rede und Antwort gestanden hatte, aus dem Zeugenstand von Richter Davis Munzu entlassen worden. Die Staatsanwaltschaft möchte jedoch noch einen weiteren Zeugen in diesem Kautionsantrag in den Zeugenstand rufen. Der Prozess wurde somit in die Woche vom 10. bis 14. Oktober vertagt.
So hatte Hatuikulipi während des Kreuzverhörs dem Staatsanwalt Ezekiel Ipinge beteuert, „Ich war reich, bevor ich angefangen hatte für Samherji zu arbeiten“. Der Staat ist jedoch der Meinung, dass Hatuikulipi erst durch seine geschäftlichen Beziehungen zu dem Fischereigiganten Samherji zum Multimillionär geworden war.
Ipinge ist der Meinung, dass die Staatsanwaltschaft starke Argumente gegen Hatuikulipis Freilassung auf Kaution habe und dass dies wahrscheinlich ein Grund für eine Flucht sein könnte, wenn seinem Antrag auf Kaution stattgegeben würde. Hatuikulipi bestreitet dies jedoch und hat gesagt, dass er unschuldig sei und nicht flüchten werde. Er möchte während des Prozesses beweisen, dass er unschuldig sei.
Auch wird dem Antragsteller vorgeworfen, Glied einer Verschwörung gewesen zu sein, welche die staatlichen Fangquoten, die zum Gemeinnutz der namibischen Bevölkerung (govermental objectives) dienen sollten, zum alleinigen Vorteil der Fishrot-Angeklagten und Samherji missbraucht haben soll. Durch eine geschickte Gesetzesänderung gelang es dem damaligen Fischereiminister Bernhard Esau, diese Fangquoten durch Fishcor beliebigen Instanzen zu vermachen (AZ berichtete).
Hatuikulipi, der jedoch nur selten Fragen der Staatsanwaltschaft beantwortet hatte und meistens nur schwieg, warf dem Staat Aktenfälschung vor. Er ließ durch seinen Anwalt Florian Beukes deutlich werden, dass verschiedene Dokumente übertippt worden und somit verfälscht worden seien. Ipinge wies den Vorwurf zurück.
Dabei bezog er (Hatuikulipi) sich zum Beispiel auch auf eine E-Mail, die ihm sein Mitangeklagter und Cousin, James Hatuikulipi, bei einer Gelegenheit gegen 18.00 Uhr geschickt haben soll. Aus den Unterlagen des Staates geht jedoch hervor, dass er (Tamson) die E-Mail schon um 17.00 Uhr am selben Tag beantwortete habe, was technisch unmöglich sei.
Einen Bericht der Rechnungsprüfer von Deloitte, den der Staat als Beweismaterial vorlegen wollte, wurde ebenfalls von Beukes angefochten. Laut diesem hat Hatuikulipi zwischen den Jahren 2014 bis 2019 etliche Millionen an Einnahmen nicht versteuert. Zusammen soll es sich um knapp vier Millionen N$ an Steuerunterschlagung handeln. Beukes möchte, dass dieser Bericht für nicht zulässig erklärt wird, da im Vorwort die Rechnungsprüfer angeben, dass sie die enthaltene Information von der Anti-Korruptionskommission (ACC) bekommen hätten und sie diese nie selbst überprüft hätten.
Rechtsanwalt Beukes wiederum erkundigte sich bei seinem Klienten Hatuikulipi, nach Beendung des staatlichen Kreuzverhörs , ebenfalls nach einer Steuererklärung, aus der hervorgehen soll, dass er dem Staat keine Steuern schulde.
Dies steht im Gegensatz zu der Beweisführung, die der Staat vom Finanzministerium erhalten und als Beweis vorgelegt hatte. Der Bericht des Finanzministeriums wurde im Mai 2020, also nach seiner Verhaftung, an Hatuikulipi übergeben. Diese Steuererklärung wurde im Oktober 2020 schließlich veröffentlicht.
So hatte Hatuikulipi während des Kreuzverhörs dem Staatsanwalt Ezekiel Ipinge beteuert, „Ich war reich, bevor ich angefangen hatte für Samherji zu arbeiten“. Der Staat ist jedoch der Meinung, dass Hatuikulipi erst durch seine geschäftlichen Beziehungen zu dem Fischereigiganten Samherji zum Multimillionär geworden war.
Ipinge ist der Meinung, dass die Staatsanwaltschaft starke Argumente gegen Hatuikulipis Freilassung auf Kaution habe und dass dies wahrscheinlich ein Grund für eine Flucht sein könnte, wenn seinem Antrag auf Kaution stattgegeben würde. Hatuikulipi bestreitet dies jedoch und hat gesagt, dass er unschuldig sei und nicht flüchten werde. Er möchte während des Prozesses beweisen, dass er unschuldig sei.
Auch wird dem Antragsteller vorgeworfen, Glied einer Verschwörung gewesen zu sein, welche die staatlichen Fangquoten, die zum Gemeinnutz der namibischen Bevölkerung (govermental objectives) dienen sollten, zum alleinigen Vorteil der Fishrot-Angeklagten und Samherji missbraucht haben soll. Durch eine geschickte Gesetzesänderung gelang es dem damaligen Fischereiminister Bernhard Esau, diese Fangquoten durch Fishcor beliebigen Instanzen zu vermachen (AZ berichtete).
Hatuikulipi, der jedoch nur selten Fragen der Staatsanwaltschaft beantwortet hatte und meistens nur schwieg, warf dem Staat Aktenfälschung vor. Er ließ durch seinen Anwalt Florian Beukes deutlich werden, dass verschiedene Dokumente übertippt worden und somit verfälscht worden seien. Ipinge wies den Vorwurf zurück.
Dabei bezog er (Hatuikulipi) sich zum Beispiel auch auf eine E-Mail, die ihm sein Mitangeklagter und Cousin, James Hatuikulipi, bei einer Gelegenheit gegen 18.00 Uhr geschickt haben soll. Aus den Unterlagen des Staates geht jedoch hervor, dass er (Tamson) die E-Mail schon um 17.00 Uhr am selben Tag beantwortete habe, was technisch unmöglich sei.
Einen Bericht der Rechnungsprüfer von Deloitte, den der Staat als Beweismaterial vorlegen wollte, wurde ebenfalls von Beukes angefochten. Laut diesem hat Hatuikulipi zwischen den Jahren 2014 bis 2019 etliche Millionen an Einnahmen nicht versteuert. Zusammen soll es sich um knapp vier Millionen N$ an Steuerunterschlagung handeln. Beukes möchte, dass dieser Bericht für nicht zulässig erklärt wird, da im Vorwort die Rechnungsprüfer angeben, dass sie die enthaltene Information von der Anti-Korruptionskommission (ACC) bekommen hätten und sie diese nie selbst überprüft hätten.
Rechtsanwalt Beukes wiederum erkundigte sich bei seinem Klienten Hatuikulipi, nach Beendung des staatlichen Kreuzverhörs , ebenfalls nach einer Steuererklärung, aus der hervorgehen soll, dass er dem Staat keine Steuern schulde.
Dies steht im Gegensatz zu der Beweisführung, die der Staat vom Finanzministerium erhalten und als Beweis vorgelegt hatte. Der Bericht des Finanzministeriums wurde im Mai 2020, also nach seiner Verhaftung, an Hatuikulipi übergeben. Diese Steuererklärung wurde im Oktober 2020 schließlich veröffentlicht.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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