Immobilien-Versteigerung: Banken werden an die Kandare genommen
Am 21. Dezember 2023 hat Präsident Hage Geingob die Verordnung „Magistrates' Courts Amendment Act, 2023“, das die Zuständigkeit der Magistratsgerichte erweitert, unterzeichnet. Dadurch wird künftig die Versteigerung von Immobilien säumiger Kunden eingeschränkt. Eine der wichtigsten Änderungen besteht darin, dass Häuser, die von Banken wieder in Besitz genommen wurden, zum Marktwert veräußert werden müssen. Neben weiteren Bestimmungen müssen Häuser künftig an den Meistbietenden verkauft werden und dieser Verkaufspreis hat dem Marktwert der Immobilie zu entsprechen. Das vorige bzw. alte Gesetz, war seit 1944 in Kraft.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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