IPC-Kontrahenten müssen vorverhandeln
Obergericht befasst sich ab August ernsthaft mit Klage von Smith-Howard
IPC-Kontrahenten müssen vorverhandeln
Obergericht befasst sich ab August ernsthaft mit Klage von Smith-Howard
Windhoek (kk/ste) • Die Klage der ehemaligen Vorsitzenden und IPC-Mitglied des Erongo-Regionalrats, Ciske Smith-Howard, gegen die Partei „Independent Patriots for Change“ (IPC) und deren Generalsekretär Panduleni Itula im Obergericht, wurde gestern auf den 8. August vertagt. Das Obergericht erwartet dann einen gemeinsam erarbeiteten Vorverfahrensbericht in Vorbereitung auf den Prozess.
Smith-Howard hatte im Dezember 2021 die Klage eingereicht und fordert die Aufhebung ihrer Suspendierung aus der Partei und die Aufhebung aller Klagen sowie Disziplinarverfahren gegen sie. IPC-Generalsekretärin Christine Auchomas und der Erongo-Regionalrat sind als Nebenbeklagte aufgeführt. Letzterer wurde allerdings nur wegen seiner mit dem Ausgang des Verfahrens tangierenden Interessen einbezogen.
Smith-Howard behauptet in ihrer Klageschrift, dass sie nie über die Vorwürfe gegen sie informiert worden sei, dies geschah nur mündlich. So war sie nicht in der Lage vor der Suspendierung Erklärungen zu den gegen sie erhobenen Anklagen abzugeben. Sie sei ferner nie schriftlich über ihre Suspendierung informiert worden. Auch das kurzerhand einberufene Disziplinarverfahren am 10. Dezember sei nicht im Einklang mit der IPC-Satzung durchgeführt worden.
Die IPC bestreitet dies und behauptet, dass das Versäumnis von Smith-Howard interne Kanäle zur Lösung von Problemen zu nutzen ein ausreichender Grund für das Gericht sei, den Fall abzuweisen.
Obergericht befasst sich ab August ernsthaft mit Klage von Smith-Howard
Windhoek (kk/ste) • Die Klage der ehemaligen Vorsitzenden und IPC-Mitglied des Erongo-Regionalrats, Ciske Smith-Howard, gegen die Partei „Independent Patriots for Change“ (IPC) und deren Generalsekretär Panduleni Itula im Obergericht, wurde gestern auf den 8. August vertagt. Das Obergericht erwartet dann einen gemeinsam erarbeiteten Vorverfahrensbericht in Vorbereitung auf den Prozess.
Smith-Howard hatte im Dezember 2021 die Klage eingereicht und fordert die Aufhebung ihrer Suspendierung aus der Partei und die Aufhebung aller Klagen sowie Disziplinarverfahren gegen sie. IPC-Generalsekretärin Christine Auchomas und der Erongo-Regionalrat sind als Nebenbeklagte aufgeführt. Letzterer wurde allerdings nur wegen seiner mit dem Ausgang des Verfahrens tangierenden Interessen einbezogen.
Smith-Howard behauptet in ihrer Klageschrift, dass sie nie über die Vorwürfe gegen sie informiert worden sei, dies geschah nur mündlich. So war sie nicht in der Lage vor der Suspendierung Erklärungen zu den gegen sie erhobenen Anklagen abzugeben. Sie sei ferner nie schriftlich über ihre Suspendierung informiert worden. Auch das kurzerhand einberufene Disziplinarverfahren am 10. Dezember sei nicht im Einklang mit der IPC-Satzung durchgeführt worden.
Die IPC bestreitet dies und behauptet, dass das Versäumnis von Smith-Howard interne Kanäle zur Lösung von Problemen zu nutzen ein ausreichender Grund für das Gericht sei, den Fall abzuweisen.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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