Juristenvereinigung in der Not
Mangelhafter Disziplinar-Rahmen im Umgang mit Rechtsanwälten
Die namibische Juristenvereinigung (NLS) wird überhäuft von Disziplinarverfahren gegen ihre Mitglieder. Der herkömmliche Prozess, mit dem Rechtsvertreter, die gegen das Regelwerk verstoßen, abgefertigt werden, ist mühsam und äußerst zeitaufwändig. Nun soll direkt gegen sie vorgegangen werden.
Von Kristien Kruger
(Bearbeitet von S. Noechel)
Windhoek
„Die Juristengilde befindet sich in einer Krise. Der Disziplinarausschuss ist nicht länger in der Lage, Beschwerden und Disziplinarverfahren gegen Angehörige der Gilde wirksam zu bearbeiten", das sagte Neliswa Tjahikika, die Direktorin der namibischen Juristenvereinigung (Law Society of Namibia, LSN), in einer Erklärung, die beim Obergericht in Windhoek, in einem Fall gegen einen Rechtsvertreter, eingereicht worden war.
Sie behauptet, dass sich die LSN nicht mehr auf das derzeitige Rahmenwerk der Disziplinarverfahren verlassen kann. „Das im Gesetz vorgesehene Disziplinarverfahren ist so mühsam und langwierig, dass es nicht länger funktionsfähig ist. Dies stellt ein erhebliches Risiko für die Öffentlichkeit und die Mandanten von Rechtsanwälten dar und wirkt sich negativ auf die öffentliche Wahrnehmung des Rechtsanwaltsberufs und -systems aus. Der derzeitige Prozess des Disziplinarverfahrens setzt voraus, dass eine Beschwerde beim LSN gegen einen Rechtsvertreter eingereicht werden muss. Wenn die Beschwerde begründet ist, wird sie an den Disziplinarausschuss weitergeleitet, damit der betroffene Rechtsvertreter auf die Vorwürfe reagieren kann.
Fehlende Unterstützung
Stellt der Ausschuss fest, dass ein unehrenhaftes oder unprofessionelles Verhalten vorliegt, stellt er einen gerichtlichen Antrag auf Streichung des Namens des betreffenden Rechtsanwalts aus dem öffentlichen Register.
In 2021 gingen bei der Juristenvereinigung 38 Beschwerden ein, von denen zwölf an den Disziplinarausschuss weitergeleitet wurden. In 2022 gingen 70 Beschwerden ein, von denen 32 an den Ausschuss verwiesen wurden. „Die LSN hat um eine genauere Auseinanderlegung der anhängigen Fälle gebeten. Wir sind uns bewusst, dass es eine beträchtliche Anzahl von anhängigen Fällen gibt, die keine Aussicht auf eine Auflösung haben", sagte Tjahikika.
Tjahikika ist der Ansicht, dass die Unfähigkeit des Disziplinarausschusses größtenteils auf Systemmängel sowie auf das Verhalten der Juristen selber zurückzuführen ist, gegen die ein Disziplinarverfahren eingeleitet wurde. „Der Disziplinarausschuss hat nie die administrative und bürokratische Unterstützung erhalten, die für ein effizientes Funktionieren erforderlich ist.“
Tjahikika vertritt die Auffassung, dass die einzige Lösung darin besteht, Disziplinarangelegenheiten im Zusammenhang mit dem Fehlverhalten von Rechtsanwälten direkt vor das Obergericht zu bringen.
Der Fall
Das Gerichtsverfahren, in dem Tjahikika das Obergericht zum Einschreiten auffordert, ist eine Klage der LSN gegen Haroldt Kamatuka. Das Gericht wird ersucht, Kamatukas Namen wegen angeblich unehrenhaften Verhaltens aus dem öffentlichen Register zu streichen. Kamatuka wurde im Juni 2022 vom Obergericht als Rechtsanwalt zugelassen. Nachdem die LSN jedoch eine Beschwerde gegen ihn erhalten und eine Untersuchung eingeleitet hatte, stellte sich heraus, dass er ein verurteilter Verbrecher ist, der im März 1999 zu fünf Jahren Gefängnis verurteilt worden war.
Berichten zufolge wurde er seinerzeit in 15 Fällen des Betrugs, in zwei Fällen des Diebstahls und in einem Fall der Bestechung für schuldig befunden. Augenscheinlich hat er dem Gericht diese Informationen vor seiner Zulassung verschwiegen.
Kamatuka verteidigt sich damit, dass er sagt, die LSN sei nicht befugt, einen Antrag auf Streichung seines Namens aus dem Register zu stellen, und dass diese Befugnis nur dem Disziplinarausschuss vorbehalten sei. Die Parteien erschienen in der vergangenen Woche vor Richterin Claudia Claasen und gaben in einem Bericht an, dass sie den Fall vor Ende des Jahres verhandeln möchten, um eine rasche Lösung zu finden.
(Bearbeitet von S. Noechel)
Windhoek
„Die Juristengilde befindet sich in einer Krise. Der Disziplinarausschuss ist nicht länger in der Lage, Beschwerden und Disziplinarverfahren gegen Angehörige der Gilde wirksam zu bearbeiten", das sagte Neliswa Tjahikika, die Direktorin der namibischen Juristenvereinigung (Law Society of Namibia, LSN), in einer Erklärung, die beim Obergericht in Windhoek, in einem Fall gegen einen Rechtsvertreter, eingereicht worden war.
Sie behauptet, dass sich die LSN nicht mehr auf das derzeitige Rahmenwerk der Disziplinarverfahren verlassen kann. „Das im Gesetz vorgesehene Disziplinarverfahren ist so mühsam und langwierig, dass es nicht länger funktionsfähig ist. Dies stellt ein erhebliches Risiko für die Öffentlichkeit und die Mandanten von Rechtsanwälten dar und wirkt sich negativ auf die öffentliche Wahrnehmung des Rechtsanwaltsberufs und -systems aus. Der derzeitige Prozess des Disziplinarverfahrens setzt voraus, dass eine Beschwerde beim LSN gegen einen Rechtsvertreter eingereicht werden muss. Wenn die Beschwerde begründet ist, wird sie an den Disziplinarausschuss weitergeleitet, damit der betroffene Rechtsvertreter auf die Vorwürfe reagieren kann.
Fehlende Unterstützung
Stellt der Ausschuss fest, dass ein unehrenhaftes oder unprofessionelles Verhalten vorliegt, stellt er einen gerichtlichen Antrag auf Streichung des Namens des betreffenden Rechtsanwalts aus dem öffentlichen Register.
In 2021 gingen bei der Juristenvereinigung 38 Beschwerden ein, von denen zwölf an den Disziplinarausschuss weitergeleitet wurden. In 2022 gingen 70 Beschwerden ein, von denen 32 an den Ausschuss verwiesen wurden. „Die LSN hat um eine genauere Auseinanderlegung der anhängigen Fälle gebeten. Wir sind uns bewusst, dass es eine beträchtliche Anzahl von anhängigen Fällen gibt, die keine Aussicht auf eine Auflösung haben", sagte Tjahikika.
Tjahikika ist der Ansicht, dass die Unfähigkeit des Disziplinarausschusses größtenteils auf Systemmängel sowie auf das Verhalten der Juristen selber zurückzuführen ist, gegen die ein Disziplinarverfahren eingeleitet wurde. „Der Disziplinarausschuss hat nie die administrative und bürokratische Unterstützung erhalten, die für ein effizientes Funktionieren erforderlich ist.“
Tjahikika vertritt die Auffassung, dass die einzige Lösung darin besteht, Disziplinarangelegenheiten im Zusammenhang mit dem Fehlverhalten von Rechtsanwälten direkt vor das Obergericht zu bringen.
Der Fall
Das Gerichtsverfahren, in dem Tjahikika das Obergericht zum Einschreiten auffordert, ist eine Klage der LSN gegen Haroldt Kamatuka. Das Gericht wird ersucht, Kamatukas Namen wegen angeblich unehrenhaften Verhaltens aus dem öffentlichen Register zu streichen. Kamatuka wurde im Juni 2022 vom Obergericht als Rechtsanwalt zugelassen. Nachdem die LSN jedoch eine Beschwerde gegen ihn erhalten und eine Untersuchung eingeleitet hatte, stellte sich heraus, dass er ein verurteilter Verbrecher ist, der im März 1999 zu fünf Jahren Gefängnis verurteilt worden war.
Berichten zufolge wurde er seinerzeit in 15 Fällen des Betrugs, in zwei Fällen des Diebstahls und in einem Fall der Bestechung für schuldig befunden. Augenscheinlich hat er dem Gericht diese Informationen vor seiner Zulassung verschwiegen.
Kamatuka verteidigt sich damit, dass er sagt, die LSN sei nicht befugt, einen Antrag auf Streichung seines Namens aus dem Register zu stellen, und dass diese Befugnis nur dem Disziplinarausschuss vorbehalten sei. Die Parteien erschienen in der vergangenen Woche vor Richterin Claudia Claasen und gaben in einem Bericht an, dass sie den Fall vor Ende des Jahres verhandeln möchten, um eine rasche Lösung zu finden.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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