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Justizkommission reagiert

Spekulationen wegen Richterin aus Simbabwe zurückgewiesen
Kristien Kruger
Windhoek (krk/sno) – „Die Ernennung von Richterin Rita Makarau zur amtierenden Richterin am namibischen Obersten Gerichtshofs hat nichts mit den anstehenden Wahlen in Namibia zu tun, und ihre politische Zugehörigkeit, falls vorhanden, ist eine persönliche Angelegenheit, die in keiner Weise die Prüfung und Empfehlung der Justizkommission beeinflusst hat.“ Das sagte der Sekretär der Justizkommission (JSC), Dr. Sakeus Akweenda, in einer Medienerklärung in der vergangenen Woche als Antwort auf jüngste Berichte über die Ernennung der simbabwischen Richterin in das Amt wegen ihrer angeblichen politischen Affiliationen.

„Der Mangel an weiblicher Vertretung auf der Richterbank der namibischen Gerichte gibt nach wie vor Anlass zu großer Sorge, und die Kommission hat sich verpflichtet, dieses Problem ernsthaft anzugehen. Zu diesem Zweck und in dem Bemühen, die Arbeitsbelastung des Obersten Gerichtshofs zu verringern, hat die Kommission beschlossen, die Ernennung von drei weiblichen amtierenden Richtern zu empfehlen, die ihr Amt vom 1. April 2023 bis zum März 2024 wahrnehmen werden“, lautet die offizielle Stellungnahme.

„Makarau bringt eine Fülle von 22 Jahren juristischer Erfahrung mit und dies umfasst frühere Ernennungen als Richterin des Ober- und Obersten Gerichtshofs von Simbabwe. Die Kommission hielt es für angemessen, die Ernennung einer erfahrenen Richterin wie Makarau als Mentorin für Hannelie Prinsloo und Esi Schimming-Chase, die ebenfalls befördert wurden, zu empfehlen. Eine solche Prüfung und Empfehlung beruht ausschließlich auf ihrer Eignung, ihrer fachlichen Qualifikation, und ihrer Erfahrung.“

Makarau dient derzeit als Richterin am Verfassungsgericht von Simbabwe und ist eine von vielen ausländischen Richter/innen, die für das namibischen Ober- und den Obersten Gerichtshof ernannt wurden.

„Manchmal werden ausländische Richter benötigt, um Berufungen zu verhandeln, bei denen lokale Richter der Meinung sind, dass sie nicht auf der Richterbank sitzen sollten. Sie helfen aber auch bei der Bearbeitung und Abarbeitung der überlasteten namibischen Gerichtshöfe“, so die schriftliche Rechtfertigung.

Kommentar

Allgemeine Zeitung 2024-11-23

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