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Foto: AZ-Archiv
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Kautionsantrag abgelehnt

Mutmaßlicher Kinderschänder bleibt in Untersuchungshaft
Mehrere Zeugen sagten während des Antrags auf Kaution aus, dass sie Augenzeugen der menschenentwürdigenden Tat waren, als der Angeklagte seine zehnjährige Nichte mehrmals vergewaltigte hatte. Er plädiert jedoch auf „unschuldig"
Stefan Noechel,Kristien Kruger
Christine Kruger

(Bearbeitet von S. Noechel)

Windhoek

Einem Mann, der die minderjährige Tochter seines Bruders mehrfach vergewaltigt haben soll, wurde am Montag vor dem Obergericht in Windhoek seine Berufung gegen die Ablehnung seines Kautionsantrags, erneut abgelehnt.

Phillipus Karigub wurde im März 2021 festgenommen, nachdem die Großmutter des zehnjährigen Opfers sie zur Polizeiwache gebracht hatte. Dabei sagte der leitende Ermittlungsbeamte im Gericht aus, dass Karigub die Zehnjährige sogar im Beisein seiner Freundin vergewaltigt haben soll.

Bei einer anderen Gelegenheit stießen anscheinend zwei minderjährige Jungen auf den Tatort einer der Vergewaltigungen und erzählten ihrem Großvater davon. Ein anderer Augenzeuge soll gesehen haben, wie Karigub das Mädchen in einem Hundezwinger vergewaltigte.

Während des ersten Kautionsantrags von Karigub vor dem Amtsgericht in Gobabis legte er kein Geständnis zu seiner Verteidigung in der Sache ab. Er wies einfach nur die Anschuldigungen zurück.

In Karigubs Berufung behauptet er, dass die Richterin einen Fehler begangen habe, als sie seinen Antrag auf Kaution abgelehnt hatte. Er behauptet, sie habe die Schwere des Vergewaltigungsdelikts gegenüber den Tatsachen, die in diesem speziellen Fall vor Gericht gebracht wurden, überbewertet. Er argumentiert weiter, dass das Gericht zu Unrecht festgestellt habe, dass der Staat starke Argumente gegen ihn habe.

Karigubs Rechtsvertreter hatte während des Antrags auf Kaution behauptet, dass der Staat nicht beweisen könne, dass Penetration stattgefunden habe und daher keine Beweise für eine Vergewaltigung vorlägen.

Urteilsverkündung

Die Richter Shivute und Liebenberg stellten fest, dass der Staat ausreichend starke Argumente in dem Verfahren gegen Karigub habe. Auch haben sie den Ernst des Vergehens und die Wahrscheinlichkeit, dass Karigub eine schwere Strafe erhalten dürfte berücksichtigt, sollte er für schuldig befunden werden. Das Gericht stellte ferner fest, dass es nicht im öffentlichen Interesse oder der Rechtspflege liege, den Antragsteller gegen Kaution freizulassen.

„Das Obergericht ist nicht davon überzeugt, dass das Magistratsgericht sein Ermessen falsch ausgeübt und dementsprechend entschieden hatte. Es gibt keinen Grund gegen das bestehende Urteil vorzugehen“, heißt es in dem Urteil von Richterin Naomi Shivute und Richter Christie Liebenberg.

Kommentar

Allgemeine Zeitung 2024-11-22

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