Kautionsantrag von Fishrot-Beklagten scheitert
Windhoek (jb/ste) • Oberrichter Shafimana Ueitele wies am Freitag einen gemeinsamen Antrag auf Kaution seitens James Hatuikulipi, Sacky Shanghala, Mike Nghipunya, Pius Mwatelulo, Otneel Shuudifonya und Phillipus Mwapopi ab. Diese Personen müssen sich alle für ihre angebliche Beteiligung am Fishrot-Skandal im Windhoeker Obergericht verantworten.
Ueitele entschied, dass die Beschwerdeführer das Gericht nicht mit hinreichenden Gründen für ihre Freilassung zufriedenstellen konnten: „Die mir vorgetragenen persönlichen Umstände, also ihre Gesundheit, ihr geschäftliches Umfeld, ihre familiären Beziehungen und ihre Erwerbstätigkeit sind weder außergewöhnlich, noch rechtfertigen sie im Interesse der Gerechtigkeit einzeln oder zusammen die Freilassung der Beschwerdeführer. Unter Berücksichtigung aller Beweise haben die Beschwerdeführer es versäumt, zu beweisen, dass es im Interesse der Justiz wäre, ihnen eine Kaution zu gewähren. Im Gegenteil würde dies die Rechtspflege beeinträchtigten.“
Laut dem Oberrichter verletzt eine Inhaftierung nicht automatisch die Rechte eines Insassen.
Ueitele entschied, dass die Beschwerdeführer das Gericht nicht mit hinreichenden Gründen für ihre Freilassung zufriedenstellen konnten: „Die mir vorgetragenen persönlichen Umstände, also ihre Gesundheit, ihr geschäftliches Umfeld, ihre familiären Beziehungen und ihre Erwerbstätigkeit sind weder außergewöhnlich, noch rechtfertigen sie im Interesse der Gerechtigkeit einzeln oder zusammen die Freilassung der Beschwerdeführer. Unter Berücksichtigung aller Beweise haben die Beschwerdeführer es versäumt, zu beweisen, dass es im Interesse der Justiz wäre, ihnen eine Kaution zu gewähren. Im Gegenteil würde dies die Rechtspflege beeinträchtigten.“
Laut dem Oberrichter verletzt eine Inhaftierung nicht automatisch die Rechte eines Insassen.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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