Klage gegen NamPower gescheitert
Ausschreibungsverfahren entspricht nicht den Kriterien
Windhoek (krk/sno) – In der letzte Aprilwoche hat das Obergericht in Windhoek eine Klage gegen den nationalen Stromlieferanten NamPower abgewiesen, in der die Annullierung eines Ausschreibungsverfahrens (Tender) angefochten worden war.
Stream One Investments reichte einen Eilantrag ein, um das Ergebnis des zweiten Teils des Gerichtsantrags abzuwarten, mit dem es eine Entscheidung vom 14. Februar dieses Jahres anficht, bei dem ein Ausschreibungsverfahren annulliert worden war.
Die Ausschreibung betrifft die langfristige Lieferung von Brennstoff in Form von klein-gehäckselten invasiven Eindringer-Büschen an das Biomassekraftwerk bei Otjikoto. Die Ausschreibung galt für einen Zeitraum von sieben Jahren. Obwohl Richterin Eileen Rakow den Eilantrag zur Verhandlung zugelassen hatte, wies sie den Antrag jedoch kostenpflichtig ab.
Rakow entschied, dass Stream One sich nicht an das vorgesehene Überprüfungsgremium und dessen Überprüfungsverfahren gewandt hatte. „Es ist klar, dass das interne Überprüfungsverfahren eingehalten werden muss, bevor sich eine Partei an das Obergericht wendet“, heißt es in ihrem Urteil.
Kurzer Hintergrund
NamPower hatte von September bis November 2022 Bewerbungen für die Ausschreibung angenommen. Stream One reichte ein Angebot ein und wurde daraufhin wegen seiner Sicherheitsleistung für das Angebot kontaktiert. Diese entsprach offenbar nicht den geforderten Bedingungen.
Stream One legte daraufhin geänderte Sicherheitsleistungen fristgerecht vor, wurde am 14. Februar aber darüber informiert, dass die Ausschreibung annulliert worden war. NamPowers Vorsitzender und der Chef des Bewertungsausschusses für Ausschreibungen lehnten die eingereichten Unterlagen jedoch ab, da diese offenbar immer noch nicht den Kriterien entsprachen.
Stream One Investments reichte einen Eilantrag ein, um das Ergebnis des zweiten Teils des Gerichtsantrags abzuwarten, mit dem es eine Entscheidung vom 14. Februar dieses Jahres anficht, bei dem ein Ausschreibungsverfahren annulliert worden war.
Die Ausschreibung betrifft die langfristige Lieferung von Brennstoff in Form von klein-gehäckselten invasiven Eindringer-Büschen an das Biomassekraftwerk bei Otjikoto. Die Ausschreibung galt für einen Zeitraum von sieben Jahren. Obwohl Richterin Eileen Rakow den Eilantrag zur Verhandlung zugelassen hatte, wies sie den Antrag jedoch kostenpflichtig ab.
Rakow entschied, dass Stream One sich nicht an das vorgesehene Überprüfungsgremium und dessen Überprüfungsverfahren gewandt hatte. „Es ist klar, dass das interne Überprüfungsverfahren eingehalten werden muss, bevor sich eine Partei an das Obergericht wendet“, heißt es in ihrem Urteil.
Kurzer Hintergrund
NamPower hatte von September bis November 2022 Bewerbungen für die Ausschreibung angenommen. Stream One reichte ein Angebot ein und wurde daraufhin wegen seiner Sicherheitsleistung für das Angebot kontaktiert. Diese entsprach offenbar nicht den geforderten Bedingungen.
Stream One legte daraufhin geänderte Sicherheitsleistungen fristgerecht vor, wurde am 14. Februar aber darüber informiert, dass die Ausschreibung annulliert worden war. NamPowers Vorsitzender und der Chef des Bewertungsausschusses für Ausschreibungen lehnten die eingereichten Unterlagen jedoch ab, da diese offenbar immer noch nicht den Kriterien entsprachen.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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