Kongolesische Schleuserin für schuldig befunden
Windhoek (krk/sno) – Eine kongolesische Frau, die sich wegen Menschenhandels in Namibia verantworten muss, wurde in drei der 15 Anklagepunkten für schuldig befunden. Sie soll in den Jahren 2013, 2017 und 2018 kongolesische Personen durch Sambia nach Namibia geschmuggelt haben. Abigail Bashala wurde am Dienstag im Obergericht in Windhoek für schuldig befunden, wobei die Staatsanwaltschaft in nur drei der 15 Fälle ausreichend beweisen konnte, dass Bashala Geld von den illegalen Migranten für ihre Dienste bekommen hatte. In den anderen zwölf Fällen lagen nicht genug Beweise vor, um sie schuldig zu sprechen. Ein Datum für den Urteilsspruch steht jedoch noch nicht fest. Bashala war bis Dienstag auf Kaution frei. Als sie vom Richter für schuldig befunden wurde, verlor sie jedoch ihr Recht auf Kaution und wurde festgenommen. Sie muss bis zum 15. August vorerst in Haft bleiben. Ihr Anwalt wird dann sein Schlussplädoyer vortragen.
Bashala soll den kongolesischen Personen versprochen haben, sie über Namibia nach Kanada zu schleusen und/oder ihnen beim Immigrieren nach Kanada behilflich zu sein. Alle Personen befinden sich momentan in einem Flüchtlingslager in Namibia, nachdem sie lange Zeit in Katima Mulilo inhaftiert waren. In Namibia kann eine Person nur wegen Menschenhandels verurteilt werden, wenn bewiesen werden kann, dass die Schleuser Geld für ihre Dienste bekommen haben.
Aus Zeugenaussagen geht hervor, dass die Personen unter dem Eindruck waren, dass Bashala für die Vereinten Nationen arbeite. Die Flüchtlinge sollen sie bezahlt haben, um nach Namibia zu kommen, wo sie einen offiziellen Antrag zur Einwanderung nach Kanada für die Personen/Flüchtlinge beantragt haben würde.
Die Sache flog auf, als sie die Flüchtlinge per Kanu aus Sambia über den Fluss nach Namibia bringen ließ und die namibischen Zollbeamten feststellen mussten, dass ihre Pässe nicht an der sambischen Grenze abgestempelt worden waren. Ihre Reise durch Sambia dauerte für manche der Flüchtlinge teilweise viele Monate.
Ein Bankangestellter hatte auch in dem Fall ausgesagt und erklärt, dass Bashala monatlich einen Betrag in US-Dollar auf ihr Bankkonto einbezahlt bekommen hatte. So soll sie 2017 bis zu 290 000 US-Dollar empfangen haben. Sie soll auch regelmäßig von einer Bank-App, „MoneyGram Global Money Transfer“, und deren internationalen Diensten Gebrauch gemacht haben.
Bashala soll den kongolesischen Personen versprochen haben, sie über Namibia nach Kanada zu schleusen und/oder ihnen beim Immigrieren nach Kanada behilflich zu sein. Alle Personen befinden sich momentan in einem Flüchtlingslager in Namibia, nachdem sie lange Zeit in Katima Mulilo inhaftiert waren. In Namibia kann eine Person nur wegen Menschenhandels verurteilt werden, wenn bewiesen werden kann, dass die Schleuser Geld für ihre Dienste bekommen haben.
Aus Zeugenaussagen geht hervor, dass die Personen unter dem Eindruck waren, dass Bashala für die Vereinten Nationen arbeite. Die Flüchtlinge sollen sie bezahlt haben, um nach Namibia zu kommen, wo sie einen offiziellen Antrag zur Einwanderung nach Kanada für die Personen/Flüchtlinge beantragt haben würde.
Die Sache flog auf, als sie die Flüchtlinge per Kanu aus Sambia über den Fluss nach Namibia bringen ließ und die namibischen Zollbeamten feststellen mussten, dass ihre Pässe nicht an der sambischen Grenze abgestempelt worden waren. Ihre Reise durch Sambia dauerte für manche der Flüchtlinge teilweise viele Monate.
Ein Bankangestellter hatte auch in dem Fall ausgesagt und erklärt, dass Bashala monatlich einen Betrag in US-Dollar auf ihr Bankkonto einbezahlt bekommen hatte. So soll sie 2017 bis zu 290 000 US-Dollar empfangen haben. Sie soll auch regelmäßig von einer Bank-App, „MoneyGram Global Money Transfer“, und deren internationalen Diensten Gebrauch gemacht haben.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
Zu diesem Artikel wurden keine Kommentare hinterlassen