Korrektur: Susanne Hoff war unschuldig
Windhoek (ste) – In einem unlängst übernommenen Artikel, ist der Allgemeinen Zeitung ein Fehler unterlaufen. Am 28. Juni berichtete die AZ unter dem Titel „Hoff in Berufung gescheitert“, dass ein Antrag von Susanne Hoff vom Obergericht abgewiesen wurde, nachdem sie von ihrem ehemaligen Ehemann, Egbert Hoff, knapp eine Million Namibia-Dollar Schadenersatz gefordert hatte. In dem Artikel ging es um einen finanziellen Disput zwischen dem ehemaligen Ehepaar Hoff.
Allerdings kam der Artikel auch auf ein früheres Gerichtsverfahren zu sprechen, in dem Susanne Hoff davon beschuldigt worden war, versucht zu haben, ihren Mann umbringen zu lassen. Im Jahr 2017 war Frau Hoff in der Tat wegen versuchten Mordes an ihrem Ex-Mann verurteilt worden. Das wird so in dem obengenannten Bericht geschildert, der sich ausschließlich auf den Inhalt der jetzigen Gerichtsunterlagen stützte.
Dabei hatte die Autorin außer Acht gelassen, dass Susanne Hoff 2017 in Revision gegangen war und im Jahr 2018 vom Obergericht rehabilitiert worden war. Die ursprüngliche Verurteilung war annulliert worden, so wie es auch in einem AZ-Bericht unter dem Titel „Gericht rehabilitiert Werbefachfrau“ am 1. November 2018 in der AZ stand.
Die AZ entschuldigt sich hiermit bei Frau Susanne Hoff für den begangenen Fehler und die eventuell damit zusammenhängenden Unannehmlichkeiten.
Allerdings kam der Artikel auch auf ein früheres Gerichtsverfahren zu sprechen, in dem Susanne Hoff davon beschuldigt worden war, versucht zu haben, ihren Mann umbringen zu lassen. Im Jahr 2017 war Frau Hoff in der Tat wegen versuchten Mordes an ihrem Ex-Mann verurteilt worden. Das wird so in dem obengenannten Bericht geschildert, der sich ausschließlich auf den Inhalt der jetzigen Gerichtsunterlagen stützte.
Dabei hatte die Autorin außer Acht gelassen, dass Susanne Hoff 2017 in Revision gegangen war und im Jahr 2018 vom Obergericht rehabilitiert worden war. Die ursprüngliche Verurteilung war annulliert worden, so wie es auch in einem AZ-Bericht unter dem Titel „Gericht rehabilitiert Werbefachfrau“ am 1. November 2018 in der AZ stand.
Die AZ entschuldigt sich hiermit bei Frau Susanne Hoff für den begangenen Fehler und die eventuell damit zusammenhängenden Unannehmlichkeiten.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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