Lichtenstrasser erneut ohne Rechtsvertretung
Windhoek (imvdw/sno) – Nachdem der wegen der Doppelmorde an den beiden NIMT-Direktoren, Eckhart Mueller und Heimo Hellwig, am 2. November für schuldig befundene Ernst Joseph Lichtenstrasser gestern im Obergericht in Windhoek erschien, hat sich dessen Rechtsvertreter Albert Titus aus dem Fall zurückgezogen.
Titus erklärte, dass Lichtenstrasser seine Dienste eingestellt hätte und nicht weiter in Anspruch nehmen werde, da er sich von nun an selbst vertreten würde. Das folgte, nachdem Lichtenstrasser von Titus scheinbar darüber informiert worden war, dass er (Titus) ihn nicht bei seinem Antrag auf Überprüfung, den Lichtenstrasser nach der Urteilsverkündung beantragt hatte, weiter vertreten werde. Lichtenstrasser selbst hatte diesen Antrag am 8. November gemäß Artikel § 317 des Strafprozessordnung gestellt. Dabei gibt er an, dass bestimmte Aspekte seines Prozesses verfassungswidrig wären.
Lichtenstrasser behauptet, dass die Staatsanklägerin in seinem Prozess, Antonia Verhoef, in einem solchen Ausmaß mit den Ermittlungsbeamten in Kontakt stand, dass sie selbst eine Zeugin in dem Verfahren ist. Er glaubt daher, dass sie andere Zeugen während der Verrichtungen seines Mordprozesses unrechtmäßig geleitet haben soll.
Mueller und Hellwig wurden an einem Montag, den 15. April 2019 ,früh morgens vor dem Haupteingang des Namibischen Instituts für Minenkunde (NIMT) in Arandis erschossen. Lichtenstrasser wurde daraufhin am 16. April bei einer Tankstelle in Karibib von der Polizei verhaftet und befindet sich seitdem hinter Gittern. Er wurde neben dem Doppelmord auch der Justizbehinderung, des illegalen Besitzes einer Schrotflinte und Munition für schuldig befunden. Insgesamt sind es acht Klagen.
Die Verhandlung wurde vertagt, da Lichtenstrasser aus gesundheitlichen Gründen vorübergehend verhandlungsunfähig ist. Sollte sich Lichtenstrassers Gesundheitszustand verbessern, wird er morgen dem Richter erneut vorgeführt werden.
Titus erklärte, dass Lichtenstrasser seine Dienste eingestellt hätte und nicht weiter in Anspruch nehmen werde, da er sich von nun an selbst vertreten würde. Das folgte, nachdem Lichtenstrasser von Titus scheinbar darüber informiert worden war, dass er (Titus) ihn nicht bei seinem Antrag auf Überprüfung, den Lichtenstrasser nach der Urteilsverkündung beantragt hatte, weiter vertreten werde. Lichtenstrasser selbst hatte diesen Antrag am 8. November gemäß Artikel § 317 des Strafprozessordnung gestellt. Dabei gibt er an, dass bestimmte Aspekte seines Prozesses verfassungswidrig wären.
Lichtenstrasser behauptet, dass die Staatsanklägerin in seinem Prozess, Antonia Verhoef, in einem solchen Ausmaß mit den Ermittlungsbeamten in Kontakt stand, dass sie selbst eine Zeugin in dem Verfahren ist. Er glaubt daher, dass sie andere Zeugen während der Verrichtungen seines Mordprozesses unrechtmäßig geleitet haben soll.
Mueller und Hellwig wurden an einem Montag, den 15. April 2019 ,früh morgens vor dem Haupteingang des Namibischen Instituts für Minenkunde (NIMT) in Arandis erschossen. Lichtenstrasser wurde daraufhin am 16. April bei einer Tankstelle in Karibib von der Polizei verhaftet und befindet sich seitdem hinter Gittern. Er wurde neben dem Doppelmord auch der Justizbehinderung, des illegalen Besitzes einer Schrotflinte und Munition für schuldig befunden. Insgesamt sind es acht Klagen.
Die Verhandlung wurde vertagt, da Lichtenstrasser aus gesundheitlichen Gründen vorübergehend verhandlungsunfähig ist. Sollte sich Lichtenstrassers Gesundheitszustand verbessern, wird er morgen dem Richter erneut vorgeführt werden.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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