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Ernst Joseph Lichtenstrasser im Gespräch mit seinem Rechtsanwalt Albert Titus. Foto AZ Archiv
Ernst Joseph Lichtenstrasser im Gespräch mit seinem Rechtsanwalt Albert Titus. Foto AZ Archiv

Lichtenstrasser-Nebenverfahren eröffnet

Ermittler sagt aus – Angeklagter war „glücklich, dass sie niedergeschossen wurden“
Der Nampol-Ermittler Maletzky sagt im Lichtenstrasser-Prozess über die Geschehnisse, wie Lichtenstrasser sie bei einem Polizeiverhör geschildert hatte, aus. Er war Teil des Verhörs und schilderte unter anderem auch Aussagen des Angeklagten. Das wiederum brachte die Verhandlung zum Erliegen, da nun erst ein Nebenverhör abgewickelt werden muss.
Stefan Noechel
Von Stefan Noechel

Windhoek

Dieser Ausspruch von Lichtenstrasser hatte verursacht, dass Richter Christie Liebenberg ein Nebenverhör im Lichtenstrasser-Prozess einberufen musste, da diese Aussage nicht in Gegenwart eines Rechtsanwaltes bei einem Polizeiverhör ausgesprochen wurde. Inspektor Reinhardt Maletzky ist Zeuge Nummer 35 der Staatsanwaltschaft im Ernst Joseph Lichtenstrasser-Prozess.

So sagte Maletzky über seine Rolle in den Untersuchungen im Mord um die beiden ehemaligen NIMT-Direktoren, Eckhart Mueller und Heimo Hellwig, die am 15. April 2019 auf dem Campus des Namibischen Instituts für Minenkunde (NIMT) erschossen wurden, aus, dass Lichtenstrasser am 15. Mai 2019 im Polizeiverhör freiwillig die gesamten Geschehnisse, im Vorfeld bis nach dem Doppelmord, vom Streit mit seiner Frau bei sich zuhause in Otavi bis zu seiner Festnahme an der Tanke in Karibib, erzählte. Maletzky und vier weitere Polizisten hatten Lichtenstrasser an dem Tag verhört, als er auf einmal sagte, „ich bin glücklich darüber, dass sie niedergeschossen wurden“.

Die ominöse Aussage

Daraufhin brach Lichtenstrasser, so Maletzky, das Verhör ab und wollte nicht weiter sprechen, wenn sein/ein Rechtsanwalt, den er vorher abgelehnt hatte, nicht präsent sei. „Ich möchte euch die Wahrheit über was geschehen war erzählen, habe sie jedoch zurückgehalten. Ich möchte erst mit meinem Rechtsanwalt sprechen“, soll Lichtenstrasser den Ermittlern gesagt haben. Maletzky sagte aus, dass einer der Polizisten Lichtenstrasser bei jedem polizeilichen Verhör immer auf seine Rechte als Untersuchungshäftling hingewiesen hatten und dass Lichtenstrasser jedes Mal diese bejahte und auf Rechtsbeistand verzichtet hatte. Die Aussage Maletzkys neben weiteren Behauptungen, welche Lichtenstrasser während eines Polizeiverhörs am 18. April 2019 den anwesenden Polizisten gestanden haben soll, folgte noch kein Einwand von Lichtenstrassers jetzigem Rechtsanwalt Albert Titus. Auch wurden Lichtenstrassers Kleidungsstücke an dem Tag konfisziert, da sie auf Schießpulverrückstände getestet werden sollten.

Als die Polizei, eher gesagt die forensische Abteilung der Polizei, Maletzky und seine Kollegen Tage später darüber informiert hatte, dass die Patronenhülsen, die am Tatort in Lichtenstrassers Wohnung in Otavi und auf dem Schießplatz zwischen Tsumeb und Otavi gefunden worden waren, alle aus einer Waffe abgefeuert worden waren, verlangten die Polizisten ein zweites Verhör mit Lichtenstrasser. Das soll auch stattgefunden haben, denn als Maletzky über Lichtenstrassers selbstbelastende Aussagen sprechen wollte, erhob Titus Einspruch. Daraufhin und mit Einverstand der Staatsanklägerin Antonia Verhoef, rief Liebenberg eine Nebenverhandlung aus. Nun muss festgestellt werden, ob die weiteren Aussagen von Maletzky und, vor allem vom zweiten Polizeiverhör, im Hauptprozess zugelassen werden können.

Das Nebenverfahren beginnt

Im Kreuzverhör der Verteidigung drang Titus darauf an, dass Lichtenstrassers Recht auf Rechtshilfe von der Polizei wieder und wieder vereitelt worden war. Im Polizeiregister der Walfisch Bayer Polizei-Haftanstalt, zum Beispiel, soll ein lokaler Polizist in das Register eingetragen haben, dass Besuche dem Angeklagten verweigert werden sollen. Auch soll Lichtenstrasser mehr als nur zweimal bei der Polizeiwache ausgebucht worden sein. Für welchen Zweck konnte Maletzky nicht sagen. Auch sagte Titus, auf Aufforderung seines Mandanten, dass Lichtenstrasser zu dem Zeitpunkt auf einem Hungerstreik war. Er tat dies, da man ihm Besuche von seiner Frau, seinem Arzt und seinem Rechtsvertreter verweigert haben sollte. Maletzky wusste von dem Hungerstreik, war sich aber nicht über die Gründe im Klaren. Der Prozess geht heute weiter.

Kommentar

Allgemeine Zeitung 2024-11-23

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