Lichtenstrasser-Prozess fortgesetzt
Richter lässt inkriminierendes Geständnis zu
Windhoek (krk/sno) – Der Staat hat in seinem Schlussplädoyer „deutlich gemacht, dass der Angeklagte auf sein Recht auf einen Anwalt verzichtet hat, bevor er das Geständnis abgelegt hatte“. So lautet das Urteil in dem Nebenverhör über die Zulässigkeit eines Geständnisses, in dem der wegen Doppelmord angeklagte Ernst Joseph Lichtenstrasser offenbar zugibt, dass er den Direktor, Eckhart Mueller, und den stellvertretender Direktor, Heimo Hellwig, vom Namibischen Institut für Minenkunde (NIMT) im April 2019 in Arandis erschossen haben soll.
Das Urteil wurde gestern von Richter Christie Liebenberg im Obergericht in Windhoek verkündet. Es wurden jedoch noch keine Informationen über den Inhalt des Geständnisses veröffentlicht.
Das Geständnis wurde am 15. Mai 2019 im Beisein des damals mit dem Fall verbundenen Ermittlungsteams abgelegt. Lichtenstrasser argumentierte, es sei ihm seit seiner Verhaftung nicht gestattet worden, seinen Anwalt zu kontaktieren, aber Liebenbergs Urteil betonte, dass Lichtenstrasser bezeugt hatte, dass er seine Rechte voll und ganz verstanden habe, bevor er das Geständnis ablegte. Liebenberg entschied weiter und betonte, dass er (Lichtenstrasser) das Geständnis freiwillig abgelegt habe.
Dem Urteil zufolge hat Lichtenstrasser nie explizit gesagt, dass er keinen Anwalt haben möchte, aber er hat durch sein Handeln implizit auf dieses Recht verzichtet zu wollen (was ihm voll bewusst war).
Liebenbergs Urteil war dreifach und neben der Zulässigkeit des Geständnisses entschied er auch, dass Lichtenstrasser bei der Ablegung des Geständnisses mit gesundem und nüchternem Verstand gehandelt habe und dass das Geständnis allen gesetzlichen Anforderungen entsprach.
Sinnesgegenwärtig
Lichtenstrasser sagte während des Nebenverhörs aus, dass er Tage vor dem Geständnis auf einem Hungerstreik war und er sich deshalb schwach und verwirrt gefühlt hatte. Er sagte auch aus, dass er besorgt sei, weil er mehrmals vom Ermittlungsteam verhört worden war und man ihm offenbar damit gedroht habe, seine Frau zu verhaften, weil sie angeblich an dem Mord beteiligt gewesen war.
Liebenberg weist in seinem Urteil darauf hin, dass Lichtenstrassers Aussage über die Ereignisse des Tages klar und genau waren. Er glaubt, dass es nicht genügend Beweise gab, um festzustellen, dass Lichtenstrasser nicht in einem gesunden Geisteszustand war.
Lichtenstrassers Rechtsanwalt, Albert Titus, argumentierte während des Nebenverhörs, dass das Geständnis nicht den notwendigen gesetzlichen Anforderungen entspreche und dass es auf dieser Grundlage verworfen werden sollte. Liebenberg entschied, dass die Beamten, die bei der Aufzeichnung des Geständnisses anwesend waren, den erforderlichen Offiziersrang hatten, um das Geständnis abzunehmen.
„Dass es auch Beamte ohne den erforderlichen Offiziersrang gab, entkräftet das Geständnis nicht“, sagte Liebenberg gestern vor Gericht. Der Prozess wird voraussichtlich heute im Obergericht in Windhoek fortgesetzt.
Das Urteil wurde gestern von Richter Christie Liebenberg im Obergericht in Windhoek verkündet. Es wurden jedoch noch keine Informationen über den Inhalt des Geständnisses veröffentlicht.
Das Geständnis wurde am 15. Mai 2019 im Beisein des damals mit dem Fall verbundenen Ermittlungsteams abgelegt. Lichtenstrasser argumentierte, es sei ihm seit seiner Verhaftung nicht gestattet worden, seinen Anwalt zu kontaktieren, aber Liebenbergs Urteil betonte, dass Lichtenstrasser bezeugt hatte, dass er seine Rechte voll und ganz verstanden habe, bevor er das Geständnis ablegte. Liebenberg entschied weiter und betonte, dass er (Lichtenstrasser) das Geständnis freiwillig abgelegt habe.
Dem Urteil zufolge hat Lichtenstrasser nie explizit gesagt, dass er keinen Anwalt haben möchte, aber er hat durch sein Handeln implizit auf dieses Recht verzichtet zu wollen (was ihm voll bewusst war).
Liebenbergs Urteil war dreifach und neben der Zulässigkeit des Geständnisses entschied er auch, dass Lichtenstrasser bei der Ablegung des Geständnisses mit gesundem und nüchternem Verstand gehandelt habe und dass das Geständnis allen gesetzlichen Anforderungen entsprach.
Sinnesgegenwärtig
Lichtenstrasser sagte während des Nebenverhörs aus, dass er Tage vor dem Geständnis auf einem Hungerstreik war und er sich deshalb schwach und verwirrt gefühlt hatte. Er sagte auch aus, dass er besorgt sei, weil er mehrmals vom Ermittlungsteam verhört worden war und man ihm offenbar damit gedroht habe, seine Frau zu verhaften, weil sie angeblich an dem Mord beteiligt gewesen war.
Liebenberg weist in seinem Urteil darauf hin, dass Lichtenstrassers Aussage über die Ereignisse des Tages klar und genau waren. Er glaubt, dass es nicht genügend Beweise gab, um festzustellen, dass Lichtenstrasser nicht in einem gesunden Geisteszustand war.
Lichtenstrassers Rechtsanwalt, Albert Titus, argumentierte während des Nebenverhörs, dass das Geständnis nicht den notwendigen gesetzlichen Anforderungen entspreche und dass es auf dieser Grundlage verworfen werden sollte. Liebenberg entschied, dass die Beamten, die bei der Aufzeichnung des Geständnisses anwesend waren, den erforderlichen Offiziersrang hatten, um das Geständnis abzunehmen.
„Dass es auch Beamte ohne den erforderlichen Offiziersrang gab, entkräftet das Geständnis nicht“, sagte Liebenberg gestern vor Gericht. Der Prozess wird voraussichtlich heute im Obergericht in Windhoek fortgesetzt.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
Zu diesem Artikel wurden keine Kommentare hinterlassen