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Lichtenstrassers Geständnis

Transkribiertes Polizeiverhör von dem Doppelmord wird vorgelesen
Das Polizeiverhör, welches wochenlang wegen der Zulassbarkeit auf Messers Schneide in einem Nebenverhör verhandelt wurde, ist gestern im Obergericht in Windhoek vorgelesen worden. Zwei Tage später fand die Polizei die Mordwaffe in der Wüste vergraben.
Kristien Kruger,Stefan Noechel
Von Kristien. Kruger

(Bearbeitet von S. Noechel)

Windhoek

„Ich habe mich gefragt, ob es das wert ist? Es war, als wären zwei Leute in meinem Kopf und einer sagte, du bist im Einsatz, auf einer Mission, und sie sind der Feind."

So steht es in der transkribierten Aussage des wegen Doppelmordes angeklagten Ernst Joseph Lichtenstrasser, ein Geständnis, wie er es der Polizei am 19. Mai 2019 in einem Polizeiverhör gesagt hatte. Lichtenstrasser muss sich wegen des Mordes an den beiden Direktoren des Namibischen Instituts für Minenkunde (NIMT), Eckhard Mueller und Heimo Hellwig, im April 2019 verantworten.

Der Inhalt des Geständnisses während eines Polizeiverhörs, das Richter Christie Liebenberg nach einem Nebenverhör am Montag im Lichtenstrasser-Prozess für zulässig befand, wurde gestern vor dem Obergericht in Windhoek verlesen. Aus den transkribieren Unterlagen geht weiterhin hervor, dass Lichtenstrasser unter dem Einfluss von Alkohol und starken Schmerzmittel gestanden hatte. Auch hatte er zuvor einen Streit mit seiner Frau, der ihn veranlasst hatte, in die Wüste zu fahren. (AZ berichtete).

Am Morgen der Tat wartete Lichtenstrasser anscheinend außerhalb des NIMT-Campus auf Mueller und Hellwig. Er folgte ihnen mit dem Fahrzeug bis vor das Bürogebäude, parkte sein Fahrzeug hinter dem Mercedes von Mueller. Bis er ausgestiegen war, waren Mueller und Hellwig schon am Eingang des Gebäudes. „Dann machten sie einen Fehler“, steht in dem Geständnis. „Was machen Sie hier?“, soll Hellwig gefragt haben, woraufhin Mueller, „in seiner unverkennbaren Stimme" gesagt haben soll, „Sie haben hier nichts zu suchen, verschwinden Sie hier!“ Mit diesen Worten sollen sie das Fass zum Überlaufen gebracht haben. Nach den transkribierten Unterlagen des Verhörs verlor Lichtenstrasser seine Fassung, und sein militärisches Training übernahm. Ihn überfiel eine Tunnelsicht, er konnte keine Gesichter mehr erkennen, zog eine 9mm Baretta 92F und feuerte etliche Male auf die beiden Direktoren. Immer wieder sprach er das Thema vom militärischen Training an und dass es eine Reflexreaktion war. Nach der Tat setzte er sich in sein Auto und fuhr vom Tatort weg in die Wüste.

An dem Ort, an dem er die Pistole begraben hatte, verweilte Lichtenstrasser nach Angaben seines Geständnisses noch etliche Stunden und rang mit dem Gedanken, sich sein eigenes Leben zu nehmen. Die Polizei fand die Tatwaffe zwei Tage später an dem Ort an dem er diese vergraben hatte (AZ berichtete).

„Ich weiß, dass Sie das vor Gericht gegen mich verwenden werden, aber jetzt ist es an der Zeit, ehrlich zu sein“, sagte Lichtenstrasser in seinem Bekenntnis während des Polizeiverhörs am 15. Mai. Angeblich, so hatte Lichtenstrasser öfters zu anderen Zeitpunkten während des Mordprozesses im Gericht ausgesagt, soll die Polizei ihm gedroht haben, seine Frau in Untersuchungshaft zu nehmen, wenn er nicht bereit sei, ein (Schuld)Geständnis abzulegen. Das Bangen um seine Frau mit dem vorangegangen Hungerstreik hätten ihn so weit gebracht, ein Schuldgeständnis schlussendlich abzulegen. Die anwesenden Polizisten haben die Drohung um die Festnahme seiner Frau immer wieder abgewiesen und verneint. „Wäre meine Frau nicht in die Sache verwickelt gewesen, hätte ich das alles mit ins Grab genommen“, soll Lichtenstrasser während des Polizeiverhörs auch gesagt haben.

Lichtenstrasser war jedoch, als man ihn einem Magistratsrichter vorführte, nicht bereit, dieses Geständnis zu wiederholen, um es schriftlich festzuhalten. Das Geständnis wurde auf einer GoPro-Kamera des Untersuchungsteams und eine Audioaufnahme auf einem ihrer Mobiltelefone aufgezeichnet. Das Filmmaterial liegt dem Gericht derzeit nicht vor. Nur eine transkribierte Version wurde dem Gericht vorgelegt.

Kommentar

Allgemeine Zeitung 2024-11-16

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