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Menzies erfolgreich mit Änderungsantrag

Vorwürfe wegen korrupter Ausschreibungsverfahren
Im Rahmen einer gerichtlichen Anordnung kann Menzies Aviation seine eidesstattliche Erklärung durch neue Informationen ergänzen, von denen angenommen wird, dass sie die Gültigkeit des Ausschreibungsverfahrens (tender process) in Frage stellen.
Kristien Kruger
Von Kristien Kruger

(Bearbeite von S. Noechel)

Dallas/Windhoek

Das Unternehmen Menzies Aviation Namibia, das seit neun Jahren die Bodenabfertigungsdienste am Hosea Kutako International Airport (HKIA) nahe Windhoek handhabt, hat am Dienstag einen kleinen Sieg in seinem Verfahren gegen den namibischen Flughafenbetreiber (Namibia Airports Company , NAC) errungen.

Das Obergericht in Windhoek gab dem Antrag von Menzies statt, seine ursprüngliche eidesstattliche Erklärung zu ändern oder eine zusätzliche eidesstattliche Erklärung abzugeben.

Dies geschah, nachdem Menzies behauptet hatte, es seien neue Informationen ans Licht gekommen, die die Richtigkeit der Ausschreibungsanträge und die Gültigkeit des Zuschlags für die Bodenabfertigungsdienste am HKIA an Paragon Investment Holdings in Frage gestellt hätten (AZ berichtete).

Menzies behauptet, dass die NAC dem Gericht drei verschiedene Versionen deselben Ausschreibungsantrags vorgelegt habe. Nachdem die NAC die Dokumente eingereicht hatte, beauftragte Menzies eine Handschriftensachverständige, Yvette Palm, mit der Analyse der eingereichten Dokumente. Sie kam zu dem Schluss, dass das Dokument, das die NAC als ursprünglichen Ausschreibungsantrag bezeichnete, vermutlich mehrere Abweichungen und Mängel aufwies.

Gemäß der jüngsten gerichtlichen Anordnung der vorsitzenden Richterin Eileen Rakow wird Menzies nun die Möglichkeit erhalten, diese neuen Informationen und die Ergebnisse der Palm-Untersuchung seinen ursprünglichen Gerichtsunterlagen beizufügen.

„Die vom Antragsteller [Menzies] aufgeworfene Frage stellt in der Tat einen besonderen Umstand dar, da er sich auf das Gerichtsprotokoll bezieht, das wiederum die Grundlage für den Überprüfungsantrag bildet. Da behauptet wird, dass das Tender-Angebot nicht ordnungsgemäß vervollständigt wurde und dass es nach der Einreichung des ursprünglichen Protokolls vervollständigt wurde, ist in der Tat eine Antwort von den Antragsgegnern erforderlich. Die Behauptungen sind von solcher Art, dass sie den Kern des Falles betreffen können", sagte Rakow in ihrer Entscheidung.

Menzies reichte einen weiteren Antrag ein, mit dem das Gericht die NAC verpflichten sollte, dem Unternehmen die Fortsetzung der Bodenabfertigung am HKIA zu gestatten, bis das Überprüfungsverfahren abgeschlossen ist. Die Richterin lehnte diesen Antrag jedoch ab. Der Fall wurde auf den 6. Juni vertagt.

Kommentar

Allgemeine Zeitung 2024-11-22

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