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Menzies scheitert, Paragon gewinnt

Oberster Gerichtshof urteilt: „Menzies hatte keinen Rechtsanspruch"
Der Oberste Gerichtshof in Windhoek wies den Eilantrag von Menzies am Freitag ab, der nach der Übernahme der Dienste durch Paragon Aviation Services gestellt worden war. Menzies habe keinen Rechtsanspruch gehabt, weiter am Hosea Kutako International Airport (HKIA) die Bodenabfertigung durchzuführen.
Kristien Kruger
Von Kristien Kruger

(Bearbeitet von T. Kipke)

Windhoek

Der jüngste Versuch von Menzies Aviation Namibia, zum Hosea Kutako International Airport (HKIA) zurückzukehren, um Bodenabfertigung wieder aufzunehmen, ist gescheitert. Der Oberste Gerichtshof in Windhoek wies am Freitag den Eilantrag von Menzies ab, der nach der Übernahme der Dienste durch Paragon Aviation Services gestellt worden war.

Menzies‘ Eilantrag basierte auf der Frage der Enteignung, die verhindert, dass jemandem das Recht auf eine Immobilie unrechtmäßig entzogen wird. Menzies argumentierte, dass es sich in friedlichem und ungestörtem Besitz des Grundstücks befunden habe, bevor Paragon, die Namibian Airports Company (NAC) und der stellvertretende Sheriff der Polizei ihnen den Zugang zum Grundstück verweigerten. Menzies' gesetzlicher Vertreter, Adv. Raymond Heathcote, sprach vergangene Woche von einer hinterhältigen Strategie (AZ berichtete). Am Freitag entschied Richterin Hannelie Prinsloo jedoch, dass Paragon, die NAC und die Polizei rechtmäßig gehandelt hätten.

Hintergrund des Streits

Menzies wurde im Januar 2014 mit der Bereitstellung von Bodenabfertigungsdiensten bei HKIA beauftragt und der Vertrag lief am 30. Juni 2022 aus. Die NAC hatte den Auftrag im Dezember 2021 an Paragon zuerkannt. Obwohl Menzies Berufung gegen die Vergabe einlegte, wies das Prüfungsgremium diese ab.

Menzies reichte daraufhin einen Überprüfungsantrag beim Obersten Gerichtshof ein, um das Ausschreibungsverfahren zu überprüfen und aufheben zu lassen. Dieser Antrag liegt noch bei Richterin Eileen Rakow und soll am 1. Dezember 2023 wieder aufgenommen werden.

Paragon sollte die Dienste demnach am 1. Juli 2022 übernehmen, doch Menzies konterte. Die NAC reichte daraufhin einen Eilantrag bei Richter Orben Sibeya ein, um anzuordnen, dass Menzies den Betrieb einstellen und den Flughafen verlassen müsse. Dieser Antrag hatte Erfolg, Menzies legte jedoch umgehend Berufung gegen das letztere Urteil ein.

Bis zur Berufung informierte die NAC ihre Interessenträger per Mitteilung darüber, dass Menzies die Dienstleistungen bis auf Weiteres weiterhin ausführe. Die Berufung schlug jedoch fehl und NAC gab Menzies eine Frist von vier Tagen, um das Gelände zu verlassen.

Menzies argumentierte, dass die Mitteilung unangemessen kurz sei und stellte einen Eilantrag, um die NAC an der Umsetzung zu hindern (AZ berichtete). In diesem Antrag entschied Richter Shafimana Ueitele, dass es tatsächlich eine Vereinbarung zwischen Menzies und der NAC gibt. Die NAC muss Menzies 30 Tage im Voraus benachrichtigen, bevor das Unternehmen den Flughafen verlassen müsse. Die NAC teilte Menzies daher am 9. August mit, dass sie den Flughafen bis zum 20. September räumen solle.

Am 10. August legte Paragon jedoch eine Anschlussberufung gegen die Entscheidung von Ueitele ein, wodurch der Status quo wieder auf den Stand vom 9. Juni zurückgekehrt war. „Infolgedessen begann Paragon in den frühen Morgenstunden des 19. August mit den Bodenabfertigungsdiensten. Als die Mitarbeiter von Menzies gegen 3 Uhr am HKIA ankamen, konnten sie sich keinen Zugang zum Gelände verschaffen, da den Bussen mit dem Personal der Zutritt verboten war“, heißt es im Urteil.

Richterin Prinsloo entschied, dass NAC berechtigt sei, Sibeyas Beschluss vom 29. Juni 2022 und das Urteil des Obersten Gerichts vom 9. Juni 2023 durchzusetzen. „Dementsprechend hatte Menzies keinen Rechtsanspruch, weiterhin Räumlichkeiten am HKIA zu belegen.“

Nach der Übernahme durch Paragon fielen acht Eurowings-Flüge aus und die südafrikanische Regionalfluggesellschaft Airlink stellte zeitweise ihren Frachtbetrieb ein, was enorme Verluste für Unternehmen zur Folge hatte, die Fracht ein- und ausführen. Am Mittwoch teilte Airlink dann mit, den Frachtbetrieb wieder aufnehmen zu können.

Kommentar

Allgemeine Zeitung 2024-11-22

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