Möller-Mord: Antrag abgelehnt
Zeugen werden nicht erneut in Zeugenstand gerufen
Windhoek (krk/sno) – Im Fall, in dem sich fünf Männer wegen Mordes an dem in Walvis Bay sesshaft gewesenen Hans-Jörg Möller vor Gericht verantworten müssen, hat das Obergericht in Windhoek diese Woche den Antrag eines der Angeklagten abgewiesen, erneut drei Staatszeugen zum Kreuzverhör vozuladen.
Gottlieb Panduleni und sein Rechtsvertreter, Mbanga Siyomuinji, forderten einen Polizei-Inspektor und zwei Adjutanten auf, erneut in den Zeugenstand zu treten, um einige Unklarheiten auf zu beseitigen. Die beiden Beamten nahmen Panduleni an einer Straßensperre fest, nachdem sie angeblich die Tatwaffe und einige von Möllers Besitztümern in seinem Besitz gefunden hatten. Der Staat lehnte den Antrag jedoch mit der Begründung ab, es gebe keinen ausreichenden Grund, die Zeugen erneut in den Zeugenstand zu rufen.
Nach Angaben des Staatsanwalts Basson Lilungwe hat Pandulenis ehemaliger Vertreter, Tjingairi Kaurivi, die drei Zeugen eingehend verhört. Richterin Dinnah Usiku wies den Antrag am Mittwoch ab und die Verteidigung setzte ihr Verfahren am vergangenen Mittwoch, Donnerstag und Freitag fort.
Panduleni und seine Mitangeklagten – David Tashiya, David Shekudja, Elly Ndapuka Hinaivali und Malakia Shiweda – sollen am 17. Juni 2016 in den frühen Morgenstunden in Möllers Haus eingebrochen sein und auf ihn geschossen haben, als er versucht hatte, seine Frau und seine Kinder zu beschützen. Anschließend durchsuchten sie das Haus, stahlen Wertgegenstände und flüchteten. Möller starb im Krankenhaus an seinen Verletzungen.
Gottlieb Panduleni und sein Rechtsvertreter, Mbanga Siyomuinji, forderten einen Polizei-Inspektor und zwei Adjutanten auf, erneut in den Zeugenstand zu treten, um einige Unklarheiten auf zu beseitigen. Die beiden Beamten nahmen Panduleni an einer Straßensperre fest, nachdem sie angeblich die Tatwaffe und einige von Möllers Besitztümern in seinem Besitz gefunden hatten. Der Staat lehnte den Antrag jedoch mit der Begründung ab, es gebe keinen ausreichenden Grund, die Zeugen erneut in den Zeugenstand zu rufen.
Nach Angaben des Staatsanwalts Basson Lilungwe hat Pandulenis ehemaliger Vertreter, Tjingairi Kaurivi, die drei Zeugen eingehend verhört. Richterin Dinnah Usiku wies den Antrag am Mittwoch ab und die Verteidigung setzte ihr Verfahren am vergangenen Mittwoch, Donnerstag und Freitag fort.
Panduleni und seine Mitangeklagten – David Tashiya, David Shekudja, Elly Ndapuka Hinaivali und Malakia Shiweda – sollen am 17. Juni 2016 in den frühen Morgenstunden in Möllers Haus eingebrochen sein und auf ihn geschossen haben, als er versucht hatte, seine Frau und seine Kinder zu beschützen. Anschließend durchsuchten sie das Haus, stahlen Wertgegenstände und flüchteten. Möller starb im Krankenhaus an seinen Verletzungen.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
Zu diesem Artikel wurden keine Kommentare hinterlassen