Loading svg Please wait while we translate the article
Justiz
Justiz

Mord-Geständnis zugelassen

Strzelecki-Mordprozesses: Verfahren im Verfahren abgehandelt
In dem Strzelecki-Mordprozess hat der Rechtsanwalt einer der Angeklagten das Obergericht gebeten das schriftliche Schuldbekenntnis seines Mandanten von der Beweisliste streichen zu lassen. Richter Liebenberg stimmte dem jedoch nicht zu und verlas sein Urteil zum Ende der vergangenen Woche
Stefan Noechel
Von Stefan Noechel und Kristien Kruger, Windhoek

Oberrichter Christie Liebenberg hat in der vergangenen Woche die schriftliche Zeugenaussage eines der mutmaßlichen Mörder im Strzelecki-Mordprozess, die die Verteidigung von der Beweisliste gestrichen haben wollte, als zulässlich befunden und sie bleibt weiterhin ein gültiges Beweisstück in dem Prozess. Die Verteidigung unter Rechtsanwalt Milton Engelbrecht hatte behauptet, dass das schriftliche Geständnis von Lazarus, das er am 4. August auf der Polizeiwache in Swakopmund abgegeben hatte, als ungültig und nicht zulässig erklärt werden sollte. Lazarus hatte in dem Geständnis seine Schuld an der Tat bekannt, meinte jedoch, dass die beiden Polizisten ihn wiederholt auf die Brust geschlagen und ihm seine Rechte als Verdächtigter/Angeklagter nie erklärt hatten. Engelbrecht bemängelte weiterhin die Qualität der Fotokopie des Beweisstücks und die Tatsache, dass während des Verhörs der beiden Polizisten kein Owambosprachiger Dolmetscher zugegen war. Auch hatten die beiden Polizisten ihre Unterschriften nicht an den entsprechenden Stellen auf dem Dokument angebracht. In dem daraus folgenden Verfahren in einem Verfahren (Trial within a Trial) rief das Gericht die beiden Polizisten in den Zeugenstand. Liebenberg folgerte aus ihren Aussagen, dass Lazarusˋ Bekenntnis weiterhin als Beweis-Dokument in dem Fall gültig sei. Liebenberg meinte außerdem, dass die schlechten Kopien des Originals immer noch leserlich genug seien und die falsch platzierten Unterschriften nur ein Versehen der Polizisten gewesen seien. Er befand auch, dass lediglich Lazarus’ Geständnis Widersprüche enthielt, während die Aussagen der beiden Polizisten sich gegenseitig bestätigten. Die drei Tatverdächtigen Simon Jerobeam, Fabian Lazarus und Daniel Stefanus müssen sich wegen Mordes und versuchten Mordes an dem behinderten Ehepaar aus Swakopmund, Siegfried- (81) und Roswitha (79) Strzelecki Anfang August 2017 verantworten. Auch sind die mutmaßlichen Mördern wegen schwerer Körperverletzung und Diebstahl angeklagt. Stefanus ist im Februar 2019 aus der Untersuchungshaft geflohen und befindet sich noch auf freiem Fuß. Das Verfahren in einem Verfahren ist somit abgehandelt und die Fortsetzung des Hauptprozesse wird am 17. Februar 2022 im Obergericht in Windhoek fortgeführt.

Kommentar

Allgemeine Zeitung 2024-11-23

Zu diesem Artikel wurden keine Kommentare hinterlassen

Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar zu hinterlassen

Katima Mulilo: 23° | 38° Rundu: 24° | 35° Eenhana: 23° | 35° Oshakati: 25° | 34° Ruacana: 24° | 35° Tsumeb: 22° | 33° Otjiwarongo: 20° | 32° Omaruru: 22° | 36° Windhoek: 21° | 33° Gobabis: 23° | 34° Henties Bay: 15° | 19° Swakopmund: 15° | 16° Walvis Bay: 14° | 23° Rehoboth: 21° | 34° Mariental: 21° | 36° Keetmanshoop: 18° | 36° Aranos: 22° | 36° Lüderitz: 15° | 26° Ariamsvlei: 18° | 36° Oranjemund: 14° | 22° Luanda: 24° | 25° Gaborone: 22° | 36° Lubumbashi: 17° | 34° Mbabane: 18° | 32° Maseru: 15° | 32° Antananarivo: 17° | 29° Lilongwe: 22° | 35° Maputo: 22° | 36° Windhoek: 21° | 33° Cape Town: 16° | 23° Durban: 20° | 26° Johannesburg: 18° | 33° Dar es Salaam: 26° | 32° Lusaka: 22° | 36° Harare: 20° | 31° #REF! #REF!