Mord war „Ein Zufall“
Rechtsanwalt bezweifelt Beweislage im NIMT-Mordprozess
Der Rechtsvertreter von Ernst Joseph Lichtenstrasser hat die Umstände, die darauf hindeuten, dass Lichtenstrasser die NIMT-Direktoren im Jahr 2019 erschossen haben soll, als unbeabsichtigt bezeichnet und einen massiven Zufall genannt. Er kritisiert die Beweisaufnahme der Polizei.
Von Iréne-Mari van der Walt
(Bearbeitet von S. Noechel)
Windhoek
„Wir müssen zugeben, dass das alles ein riesiger Zufall ist“, sagte Albert Titus, der Rechtsanwalt des wegen Doppelmordes angeklagten Ernst Joseph Lichtenstrasser, gestern vor Richter Christie Liebenberg. Titus argumentierte in seinem Schlussplädoyer in dem Lichtenstrasser-Prozess, dass die Staatsanwaltschaft nicht zweifelsfrei beweisen könne, dass Lichtenstrasser tatsächlich an den Morden der beiden Direktoren des Instituts für Minenkunde (NIMT), Eckhart Müller und Heimo Hellwig, schuldig sei.
Er bezweifelt, dass die Staatsanwaltschaft bestimmte Beweisstücke in Verwahrung genommen hat. Ihm zufolge besteht immer noch die Möglichkeit, dass die Patronen, die der Polizei laut Zeugenaussagen in einer roten Plastiktüte übergeben wurden, manipuliert wurden.
„Die Patronen kamen nicht in der Plastiktüte zum Gericht, sondern in einem Umschlag (...). Ein Zeuge sagte aus, dass er die Tüte mit den Patronen am Tatort in einen Umschlag steckte. Später öffnete er ihn wieder, entnahm sechs Patronen und steckte sie in einen anderen Umschlag. Was nützt es, etwas zu versiegeln, wenn man es einfach wieder öffnet? Die Übertragung schafft Raum für Manipulation", sagte er.
Laut Titus ist das angebliche Versäumnis der Polizei, zwei Waffenmagazine, die in der Wüste mit der Mordwaffe (Pistole) gefunden wurden, auf den Fotoplänen zu vermerken. Das sei ein weiterer Grund für Zweifel. „Von der Polizei würde man Genauigkeit erwarten (...) das ist zumindest kritikwürdig (...) Wenn dieses Gericht entscheidet, dass es sich um verlässliche Beweise handelt, muss es sich mit dem Wort von Reinhard Maletzky (einem Ermittlungsbeamten der namibischen Polizei) begnügen", sagte er zu Richter Christie Liebenberg.
Er sagte auch, dass die Tatsache, dass der Staat nie Abdrücke der Autospuren vorlegte, denen ein Polizeibeamter bis zu dem Ort gefolgt war, an dem die angebliche Mordwaffe versteckt war, bedeutet, dass es keine Beweise dafür gibt, dass Lichtenstrasser sich in diesem Gebiet aufhielt. Titus argumentierte weiter, dass Lichtenstrassers Darstellung, er sei zum Zeitpunkt der Morde in der Wüste gewesen, dennoch wahr sein könnte. Staatsanwältin Antonia Verhoef erklärte gegenüber Richter Liebenberg, dass die Beweise nicht einzeln, sondern in ihrer Gesamtheit berücksichtigt werden sollten. Liebenberg wird sein Urteil voraussichtlich am 14. November verkünden.
(Bearbeitet von S. Noechel)
Windhoek
„Wir müssen zugeben, dass das alles ein riesiger Zufall ist“, sagte Albert Titus, der Rechtsanwalt des wegen Doppelmordes angeklagten Ernst Joseph Lichtenstrasser, gestern vor Richter Christie Liebenberg. Titus argumentierte in seinem Schlussplädoyer in dem Lichtenstrasser-Prozess, dass die Staatsanwaltschaft nicht zweifelsfrei beweisen könne, dass Lichtenstrasser tatsächlich an den Morden der beiden Direktoren des Instituts für Minenkunde (NIMT), Eckhart Müller und Heimo Hellwig, schuldig sei.
Er bezweifelt, dass die Staatsanwaltschaft bestimmte Beweisstücke in Verwahrung genommen hat. Ihm zufolge besteht immer noch die Möglichkeit, dass die Patronen, die der Polizei laut Zeugenaussagen in einer roten Plastiktüte übergeben wurden, manipuliert wurden.
„Die Patronen kamen nicht in der Plastiktüte zum Gericht, sondern in einem Umschlag (...). Ein Zeuge sagte aus, dass er die Tüte mit den Patronen am Tatort in einen Umschlag steckte. Später öffnete er ihn wieder, entnahm sechs Patronen und steckte sie in einen anderen Umschlag. Was nützt es, etwas zu versiegeln, wenn man es einfach wieder öffnet? Die Übertragung schafft Raum für Manipulation", sagte er.
Laut Titus ist das angebliche Versäumnis der Polizei, zwei Waffenmagazine, die in der Wüste mit der Mordwaffe (Pistole) gefunden wurden, auf den Fotoplänen zu vermerken. Das sei ein weiterer Grund für Zweifel. „Von der Polizei würde man Genauigkeit erwarten (...) das ist zumindest kritikwürdig (...) Wenn dieses Gericht entscheidet, dass es sich um verlässliche Beweise handelt, muss es sich mit dem Wort von Reinhard Maletzky (einem Ermittlungsbeamten der namibischen Polizei) begnügen", sagte er zu Richter Christie Liebenberg.
Er sagte auch, dass die Tatsache, dass der Staat nie Abdrücke der Autospuren vorlegte, denen ein Polizeibeamter bis zu dem Ort gefolgt war, an dem die angebliche Mordwaffe versteckt war, bedeutet, dass es keine Beweise dafür gibt, dass Lichtenstrasser sich in diesem Gebiet aufhielt. Titus argumentierte weiter, dass Lichtenstrassers Darstellung, er sei zum Zeitpunkt der Morde in der Wüste gewesen, dennoch wahr sein könnte. Staatsanwältin Antonia Verhoef erklärte gegenüber Richter Liebenberg, dass die Beweise nicht einzeln, sondern in ihrer Gesamtheit berücksichtigt werden sollten. Liebenberg wird sein Urteil voraussichtlich am 14. November verkünden.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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