Mwilima bleibt im Gefängnis
Windhoek (krk) - Der Antrag des ehemaligen Abgeordneten der Nationalversammlung, Geoffrey Mwilima, aus medizinischen Gründen aus dem Zentralgefängnis in Windhoek entlassen zu werden, wurde gestern vor dem Obersten Gerichtshof abgelehnt.
Mwilima war 2015 zu 18 Jahren Gefängnis verurteilt worden, nachdem er wegen seiner Beteiligung am Separatistenangriff im damaligen Caprivi-Streifens von Namibia des Mordes und des Hochverrats für schuldig befunden worden war.
Er wandte sich an den Obersten Gerichtshof des Landes, um ein Urteil des Obergerichts aufzuheben, das seinen Antrag auf Freilassung abgelehnt hatte.
Das Ministerium für Inneres, Einwanderung und Sicherheit hatte zuvor auf der Grundlage einer Empfehlung eines medizinischen Sachverständigen entschieden, dass Mwilima nicht aus der Haft entlassen werden sollte. Der medizinische Sachverständige stellte fest, dass Mwilima an Diabetes mellitus und chronischem Nierenversagen sowie an Bluthochdruck, Epilepsie und Hypercholesterinämie leidet. Er kam zu dem Schluss, dass Mwilimas weitere Inhaftierung seiner Gesundheit nicht abträglich sei. „Er hat Zugang zu regelmäßigen Dialysesitzungen und bei Bedarf auch zu seinen Privatärzten", so der medizinische Sachverständige in seiner Empfehlung an das Ministerium und fügte hinzu, Mwilima sei „krank, aber stabil".
Mwilima focht diese Empfehlung und die Entscheidung des Ministeriums vor dem Obergericht an, aber sein Antrag auf Überprüfung wurde im März 2023 abgewiesen. In seinem Berufungsantrag machte Mwilima geltend, dass die Entscheidung des medizinischen Sachverständigen, ihn nicht freizulassen, unvernünftig und irrational sei und dass ihm vor der Empfehlung keine Gelegenheit zur Anhörung gegeben worden sei. Er forderte, dass das Gericht die Empfehlung des medizinischen Sachverständigen aufhebe und das Ministerium anweise, ihn freizulassen.
In dem gestern von den drei Richtern Theo Frank, Peter Shivute und David Smuts verkündeten Urteil hieß es nun: „Es gibt keinen triftigen Grund für das Gericht, die Entscheidung des medizinischen Sachverständigen zu überprüfen. Das Gericht stellt fest, dass die Entscheidung des medizinischen Sachverständigen nicht willkürlich, unberechenbar, unvernünftig oder unvernünftig war. Wenn [Mwilima] die Möglichkeit hatte, sich gegenüber dem medizinischen Sachverständigen zu äußern, so bestand diese Möglichkeit während der medizinischen Untersuchung."
Nach Mwilimas Festnahme 1999 hat ein Anwalt, der seinen Mandanten in Polizeigewahrsam aufgesucht hat, mit Fotos in der Presse dokumentiert, dass Mwilima im Verhör der Sicherheitskräfte schwer gefoltert worden war. Große Narben auf Mwilimas Rücken zeugen von extremen Schlägen und Hieben. Die Folterung ist vor Gericht noch nicht wieder zur Sprache gekommen.
– [email protected]
Mwilima war 2015 zu 18 Jahren Gefängnis verurteilt worden, nachdem er wegen seiner Beteiligung am Separatistenangriff im damaligen Caprivi-Streifens von Namibia des Mordes und des Hochverrats für schuldig befunden worden war.
Er wandte sich an den Obersten Gerichtshof des Landes, um ein Urteil des Obergerichts aufzuheben, das seinen Antrag auf Freilassung abgelehnt hatte.
Das Ministerium für Inneres, Einwanderung und Sicherheit hatte zuvor auf der Grundlage einer Empfehlung eines medizinischen Sachverständigen entschieden, dass Mwilima nicht aus der Haft entlassen werden sollte. Der medizinische Sachverständige stellte fest, dass Mwilima an Diabetes mellitus und chronischem Nierenversagen sowie an Bluthochdruck, Epilepsie und Hypercholesterinämie leidet. Er kam zu dem Schluss, dass Mwilimas weitere Inhaftierung seiner Gesundheit nicht abträglich sei. „Er hat Zugang zu regelmäßigen Dialysesitzungen und bei Bedarf auch zu seinen Privatärzten", so der medizinische Sachverständige in seiner Empfehlung an das Ministerium und fügte hinzu, Mwilima sei „krank, aber stabil".
Mwilima focht diese Empfehlung und die Entscheidung des Ministeriums vor dem Obergericht an, aber sein Antrag auf Überprüfung wurde im März 2023 abgewiesen. In seinem Berufungsantrag machte Mwilima geltend, dass die Entscheidung des medizinischen Sachverständigen, ihn nicht freizulassen, unvernünftig und irrational sei und dass ihm vor der Empfehlung keine Gelegenheit zur Anhörung gegeben worden sei. Er forderte, dass das Gericht die Empfehlung des medizinischen Sachverständigen aufhebe und das Ministerium anweise, ihn freizulassen.
In dem gestern von den drei Richtern Theo Frank, Peter Shivute und David Smuts verkündeten Urteil hieß es nun: „Es gibt keinen triftigen Grund für das Gericht, die Entscheidung des medizinischen Sachverständigen zu überprüfen. Das Gericht stellt fest, dass die Entscheidung des medizinischen Sachverständigen nicht willkürlich, unberechenbar, unvernünftig oder unvernünftig war. Wenn [Mwilima] die Möglichkeit hatte, sich gegenüber dem medizinischen Sachverständigen zu äußern, so bestand diese Möglichkeit während der medizinischen Untersuchung."
Nach Mwilimas Festnahme 1999 hat ein Anwalt, der seinen Mandanten in Polizeigewahrsam aufgesucht hat, mit Fotos in der Presse dokumentiert, dass Mwilima im Verhör der Sicherheitskräfte schwer gefoltert worden war. Große Narben auf Mwilimas Rücken zeugen von extremen Schlägen und Hieben. Die Folterung ist vor Gericht noch nicht wieder zur Sprache gekommen.
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Kommentar
Allgemeine Zeitung
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