Mwilima bleibt vorerst in Haft
Antrag des ehemaliges Nationalversammlungsmitglieds abgelehnt
Der ehemalige Abgeordnete der Nationalversammlung, Geoffrey Mwilima, der wegen seiner Beteiligung an einer Verschwörung zur Abspaltung der Sambesi-Region von Namibia eine Haftstrafe verbüßt, ist mit seinem jüngsten Versuch gescheitert, einen Gerichtsbeschluss für seine Freilassung zu erwirken.
Von Kristien Kruger
(Bearbeitet von S. Noechel)
Windhoek
In einem Urteil, das am vergangenen Freitag vor dem Obergericht in Windhoek verkündet wurde, wies Richterin Marlene Tommasi einen Antrag von Mwilima ab, in dem er das Gericht aufforderte, den Innenminister, Albert Kawana, anzuweisen, seine Freilassung zu genehmigen.
Mwilima ist seit 23 Jahren im Zentralgefängnis von Windhoek inhaftiert, weil er an einer Verschwörung zur Abspaltung der Sambesi-Region, ehemals Caprivi von Namibia, als scheinbare Schlüsselperson beteiligt war. Nach einem Marathonprozess wegen Hochverrats und anderer Beschuldigungen wurde er 2015 zu 18 Jahren Haft verurteilt. Der Oberste Gerichtshof wies eine darauffolgende Berufung gegen seine Verurteilung ab, reduzierte aber seine Strafe in einem Berufungsurteil im Dezember 2021 auf 15 Jahre Haft.
Lebensbedrohliche Krankheit
Mwilima leidet an Diabetes mellitus und chronischem Nierenversagen sowie an Bluthochdruck, Epilepsie und Hypercholesterinämie. Er möchte deshalb auf der Grundlage von Abschnitt 109 des Strafvollzugsgesetzes (Correctional Services Act 9 of 2012) aus dem Gewahrsam entlassen werden. Das Gesetz sieht vor, dass ein Gefangener freigelassen werden kann, wenn festgestellt wird, dass er an einer schweren/lebensbedrohlichen Krankheit leidet und seine weitere Inhaftierung seiner Gesundheit fortwährend schaden könnte.
Aus diesen Umständen erließ die Richterin Esi Schimming-Chase am 14. November 2022 eine gerichtliche Verfügung, die den Minister verpflichtete, Mwilimas Freilassung zu genehmigen, wenn ein Arzt feststellen kann, ob er tatsächlich an einer lebensgefährdenden Krankheit leidet.
Staatliche Diagnose
Daraufhin untersuchte der Chefarzt des Windhoeker Zentralgefängnis, Dr. Tony Lumbindi, Mwilima und informierte das Ministerium am 19. Dezember 2022 über den Gesundheitszustand von Mwilima. „Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) führt Diabetes mellitus auf Platz neun und Nierenversagen auf Platz zehn der Liste der häufigsten Todesursachen der Menschen in der Welt. Er (Mwilima) leidet also an einer lebensbedrohlichen Krankheit", heißt es in dem Bericht von Lumbindi. „Seine fortdauernde Inhaftierung wird dennoch seiner Gesundheit nicht schaden, denn er hat Zugang zu regelmäßigen Dialysebehandlungen und bei Bedarf auch zu seinem Privatarzt“, so die Diagnose des staatlichen Mediziners.
Mwilimas Rechtsvertreter argumentierte, dass die Feststellung, dass Mwilima an einer unheilbaren Krankheit leidet die Voraussetzung für seine Freilassung gemäß Abschnitt 109 erfülle. Er argumentierte weiter, dass Mwilima aufgrund des Schreibens von Lumbindi freigelassen werden sollte und bittet daher das Gericht um eine dringende Intervention, um dem Minister Anweisung zu erteilen, seinen Mandanten freizulassen.
Kawana wiederum argumentierte und konterte den Schlussfolgerungen, dass das Schreiben des Mediziners keine rechtlich bindende Empfehlung sei und dass er immerhin noch über einen Ermessensspielraum verfüge, einen Gefangenen freizulassen oder nicht. Er würde dies aber nur tun, wenn er eine Empfehlung eines Arztes erhalten würde, die ihm das auch empfehlen würde. Bis dahin muss Mwilima vorerst weiterhin in Haft bleiben. Lumbindi gab zu, dass es sich bei dem ärztlichen Schrieb nicht um eine Empfehlung, sprich Aufforderung handelt, seinem Mandanten die Freiheit zu gewähren.
(Bearbeitet von S. Noechel)
Windhoek
In einem Urteil, das am vergangenen Freitag vor dem Obergericht in Windhoek verkündet wurde, wies Richterin Marlene Tommasi einen Antrag von Mwilima ab, in dem er das Gericht aufforderte, den Innenminister, Albert Kawana, anzuweisen, seine Freilassung zu genehmigen.
Mwilima ist seit 23 Jahren im Zentralgefängnis von Windhoek inhaftiert, weil er an einer Verschwörung zur Abspaltung der Sambesi-Region, ehemals Caprivi von Namibia, als scheinbare Schlüsselperson beteiligt war. Nach einem Marathonprozess wegen Hochverrats und anderer Beschuldigungen wurde er 2015 zu 18 Jahren Haft verurteilt. Der Oberste Gerichtshof wies eine darauffolgende Berufung gegen seine Verurteilung ab, reduzierte aber seine Strafe in einem Berufungsurteil im Dezember 2021 auf 15 Jahre Haft.
Lebensbedrohliche Krankheit
Mwilima leidet an Diabetes mellitus und chronischem Nierenversagen sowie an Bluthochdruck, Epilepsie und Hypercholesterinämie. Er möchte deshalb auf der Grundlage von Abschnitt 109 des Strafvollzugsgesetzes (Correctional Services Act 9 of 2012) aus dem Gewahrsam entlassen werden. Das Gesetz sieht vor, dass ein Gefangener freigelassen werden kann, wenn festgestellt wird, dass er an einer schweren/lebensbedrohlichen Krankheit leidet und seine weitere Inhaftierung seiner Gesundheit fortwährend schaden könnte.
Aus diesen Umständen erließ die Richterin Esi Schimming-Chase am 14. November 2022 eine gerichtliche Verfügung, die den Minister verpflichtete, Mwilimas Freilassung zu genehmigen, wenn ein Arzt feststellen kann, ob er tatsächlich an einer lebensgefährdenden Krankheit leidet.
Staatliche Diagnose
Daraufhin untersuchte der Chefarzt des Windhoeker Zentralgefängnis, Dr. Tony Lumbindi, Mwilima und informierte das Ministerium am 19. Dezember 2022 über den Gesundheitszustand von Mwilima. „Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) führt Diabetes mellitus auf Platz neun und Nierenversagen auf Platz zehn der Liste der häufigsten Todesursachen der Menschen in der Welt. Er (Mwilima) leidet also an einer lebensbedrohlichen Krankheit", heißt es in dem Bericht von Lumbindi. „Seine fortdauernde Inhaftierung wird dennoch seiner Gesundheit nicht schaden, denn er hat Zugang zu regelmäßigen Dialysebehandlungen und bei Bedarf auch zu seinem Privatarzt“, so die Diagnose des staatlichen Mediziners.
Mwilimas Rechtsvertreter argumentierte, dass die Feststellung, dass Mwilima an einer unheilbaren Krankheit leidet die Voraussetzung für seine Freilassung gemäß Abschnitt 109 erfülle. Er argumentierte weiter, dass Mwilima aufgrund des Schreibens von Lumbindi freigelassen werden sollte und bittet daher das Gericht um eine dringende Intervention, um dem Minister Anweisung zu erteilen, seinen Mandanten freizulassen.
Kawana wiederum argumentierte und konterte den Schlussfolgerungen, dass das Schreiben des Mediziners keine rechtlich bindende Empfehlung sei und dass er immerhin noch über einen Ermessensspielraum verfüge, einen Gefangenen freizulassen oder nicht. Er würde dies aber nur tun, wenn er eine Empfehlung eines Arztes erhalten würde, die ihm das auch empfehlen würde. Bis dahin muss Mwilima vorerst weiterhin in Haft bleiben. Lumbindi gab zu, dass es sich bei dem ärztlichen Schrieb nicht um eine Empfehlung, sprich Aufforderung handelt, seinem Mandanten die Freiheit zu gewähren.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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