Nama und Herero verklagen Regierung
Deutsch-Namibische Genozid-Erklärung wird angefochten
In einer ungewöhnlichen Initiative haben die LPM-Partei, ihr Präsident Bernadus Swartbooi sowie die Nama- und Herero-Stammesbehörden Ende letzter Woche im Windhoeker Obergericht beantragt, die gemeinsame Erklärung von Windhoek und Berlin für Versöhnung und Wiedergutmachung als Folge des Genozids (1904-1908) für gesetzwidrig zu erklären. Brigitte Weidlich
Von Brigitte Weidlich, Windhoek
Zehn traditionelle Nama-Stammesbehörden, die Vereinigung der Nama-Führer, die Ovaherero-Stammesbehörde (OTA) sowie Bernadus Swartbooi persönlich und seine Partei, „Landless Peoples Movement“ (LPM) haben Anklage gegen Parlamentspräsident Peter Katjavivi, die Nationalversammlung insgesamt, Präsident Hage Geingob und sein Kabinett sowie gegen den Attorney General erhoben. Das Obergericht wird ersucht, die Entscheidung des Parlamentspräsidenten, nach einer Debatte über den Entwurf der gemeinsamen Erklärung diese „zur Kenntnis zu nehmen“, für ungültig und rechtswidrig zu erklären. Das Obergericht soll die Deutsch-Namibische Genozid-Erklärung für unvereinbar mit der namibischen Verfassung erklären.
In der 76-seitigen Klageschrift von Swartbooi wird auch beantragt, dass die Erklärung als unvereinbar mit dem Antrag des inzwischen verstorbenen Herero-Chiefs Kuaima Riruako aus dem Jahre 2006 ist, den Genozid als Völkermord am namibischen Volk zu deklarieren. Das Parlament hatte damals einstimmig den Antrag angenommen, unter anderem ein Gremium für die Verhandlungen einzurichten, durch das die Nachfahren der Opfer des Völkermords direkt an einem Dialog mit der deutschen Regierung beteiligt werden sollten und „die namibische Regierung als interessierte Partei“ teilnehmen sollte.
Etwa 30 traditionelle Nama- und Hereroführer hatten am Freitagnachmittag auf einer gemeinsamen Pressekonferenz ihre tiefe Enttäuschung über Namibias Regierung ausgedrückt. „Wir sind fest davon überzeugt, dass die gemeinsame Erklärung ein bilaterales Entwicklungshilfeabkommen ist und kläglich scheitert was die Anerkennung des Völkermordes und eine Wiedergutmachung anbetrifft“, sagte Gaob Johannes Isaack. „Nach unserem Verständnis war es immer Deutschland, welches die Verhandlungsbedingungen diktiert hat.“
Isaack teilte mit, dass die Klage nach einem Treffen der Nama-Führer am 3. Dezember mit Vize-Präsident Nangolo Mbumba auf einer Lodge bei Mariental beschlossen wurde. „Es ging um die Genozidverhandlungen. Der Vizepräsident sagte uns, das es ihm leid täte, dass er uns enttäuschen müsse, doch sei dies nun mal so (that's how it is).“
Auch der von einer Herero-Faktion gewählte Paramount Chief, Mutjinde Katjiua, pflichtete Isaack bei: „Wir mussten einfach etwas unternehmen.“
Im vergangenen November soll es in Berlin vertrauliche Gespräche mit einer namibischen Regierungsdelegation über das Thema gegeben haben. Das berichtete zumindest „Der Spiegel“ am 13. Januar 2023.
Zehn traditionelle Nama-Stammesbehörden, die Vereinigung der Nama-Führer, die Ovaherero-Stammesbehörde (OTA) sowie Bernadus Swartbooi persönlich und seine Partei, „Landless Peoples Movement“ (LPM) haben Anklage gegen Parlamentspräsident Peter Katjavivi, die Nationalversammlung insgesamt, Präsident Hage Geingob und sein Kabinett sowie gegen den Attorney General erhoben. Das Obergericht wird ersucht, die Entscheidung des Parlamentspräsidenten, nach einer Debatte über den Entwurf der gemeinsamen Erklärung diese „zur Kenntnis zu nehmen“, für ungültig und rechtswidrig zu erklären. Das Obergericht soll die Deutsch-Namibische Genozid-Erklärung für unvereinbar mit der namibischen Verfassung erklären.
In der 76-seitigen Klageschrift von Swartbooi wird auch beantragt, dass die Erklärung als unvereinbar mit dem Antrag des inzwischen verstorbenen Herero-Chiefs Kuaima Riruako aus dem Jahre 2006 ist, den Genozid als Völkermord am namibischen Volk zu deklarieren. Das Parlament hatte damals einstimmig den Antrag angenommen, unter anderem ein Gremium für die Verhandlungen einzurichten, durch das die Nachfahren der Opfer des Völkermords direkt an einem Dialog mit der deutschen Regierung beteiligt werden sollten und „die namibische Regierung als interessierte Partei“ teilnehmen sollte.
Etwa 30 traditionelle Nama- und Hereroführer hatten am Freitagnachmittag auf einer gemeinsamen Pressekonferenz ihre tiefe Enttäuschung über Namibias Regierung ausgedrückt. „Wir sind fest davon überzeugt, dass die gemeinsame Erklärung ein bilaterales Entwicklungshilfeabkommen ist und kläglich scheitert was die Anerkennung des Völkermordes und eine Wiedergutmachung anbetrifft“, sagte Gaob Johannes Isaack. „Nach unserem Verständnis war es immer Deutschland, welches die Verhandlungsbedingungen diktiert hat.“
Isaack teilte mit, dass die Klage nach einem Treffen der Nama-Führer am 3. Dezember mit Vize-Präsident Nangolo Mbumba auf einer Lodge bei Mariental beschlossen wurde. „Es ging um die Genozidverhandlungen. Der Vizepräsident sagte uns, das es ihm leid täte, dass er uns enttäuschen müsse, doch sei dies nun mal so (that's how it is).“
Auch der von einer Herero-Faktion gewählte Paramount Chief, Mutjinde Katjiua, pflichtete Isaack bei: „Wir mussten einfach etwas unternehmen.“
Im vergangenen November soll es in Berlin vertrauliche Gespräche mit einer namibischen Regierungsdelegation über das Thema gegeben haben. Das berichtete zumindest „Der Spiegel“ am 13. Januar 2023.
Kommentar
Rolf Siemon
Also, "zuviel ist zuviel"...Schon wieder Gutmachung fordern??? Nach so langer Zeit??? Es gab doch bereits Entschädigungen. Aber Deutschland hat es ja...ein Versuch ist es ja wert...