Namibia begrüßt Haftbefehl gegen Netanjahu
Windhoek (bw) • Namibias Regierung hat die Entscheidung des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) wegen der Gräueltaten in Gaza offiziell Haftbefehle gegen den israelischen Premierminister Benjamin Netanjahu und dessen ehemaligen Verteidigungsminister, Yoav Gallant, zu erlassen, begrüßt.
Das teilte der Staatssekretär im Außenministerium, Botschafter Penda Naanda, am Freitagnachmittag mit. „Obwohl diese Entscheidung etwas verspätet erfolgt, ist sie dennoch ein Schritt in die richtige Richtung und zeigt, dass das palästinensische Volk Gerechtigkeit verdient, genau wie andere Völker auf der Welt”, erklärte Naanda.
„Diese Haftbefehle sind keine Anklage gegen Israel als Land und sollten auch nicht als solche interpretiert werden, sondern als Verpflichtung, die Verantwortlichen für die begangenen Verbrechen zur Rechenschaft zu ziehen.“
Namibia sei ferner der Ansicht, dass die Rolle internationaler Institutionen bei der Aufrechterhaltung von Gerechtigkeit und Fairness von wesentlicher Bedeutung ist. Wenn diese Institutionen unparteiisch und ohne Voreingenommenheit handeln würden, könnren sie einen Rahmen für Rechenschaftspflicht schaffen und die Menschenrechte aller schützen, einschließlich der Palästinenser, und so Frieden und Stabilität nicht nur im Nahen Osten, sondern weltweit stärken, so der Staatssekretär. „Dies trägt dazu bei, sicherzustellen, dass Gerechtigkeit nicht nur geschieht, sondern auch so wahrgenommen wird und stellt so das Vertrauen in das internationale System wieder her“, betonte Naanda.
„Namibia ruft alle UN-Mitgliedsstaaten dazu auf, mit dem Internationalen Strafgerichtshof zusammenzuarbeiten und das von der internationalen Gemeinschaft geschaffene internationale Justizsystem dabei zu unterstützen, die Täter vor Gericht zu bringen und sie für ihre Verbrechen zur Rechenschaft zu ziehen.“
Der IStGH hatte auch einen Haftbefehl gegen den ehemaligen Führer des militärischen Flügels der Hamas, Mohammed Diab Ibrahim Al-Masri, erlassen, doch dazu gab es kein Kommentar.
Netanjahu wies indessen das Urteil des Internationalen Gerichtshofs zurück und erklärte, dass Israel sich und seine Bürger weiterhin verteidigen und dabei das Völkerrecht respektieren werde.
Das teilte der Staatssekretär im Außenministerium, Botschafter Penda Naanda, am Freitagnachmittag mit. „Obwohl diese Entscheidung etwas verspätet erfolgt, ist sie dennoch ein Schritt in die richtige Richtung und zeigt, dass das palästinensische Volk Gerechtigkeit verdient, genau wie andere Völker auf der Welt”, erklärte Naanda.
„Diese Haftbefehle sind keine Anklage gegen Israel als Land und sollten auch nicht als solche interpretiert werden, sondern als Verpflichtung, die Verantwortlichen für die begangenen Verbrechen zur Rechenschaft zu ziehen.“
Namibia sei ferner der Ansicht, dass die Rolle internationaler Institutionen bei der Aufrechterhaltung von Gerechtigkeit und Fairness von wesentlicher Bedeutung ist. Wenn diese Institutionen unparteiisch und ohne Voreingenommenheit handeln würden, könnren sie einen Rahmen für Rechenschaftspflicht schaffen und die Menschenrechte aller schützen, einschließlich der Palästinenser, und so Frieden und Stabilität nicht nur im Nahen Osten, sondern weltweit stärken, so der Staatssekretär. „Dies trägt dazu bei, sicherzustellen, dass Gerechtigkeit nicht nur geschieht, sondern auch so wahrgenommen wird und stellt so das Vertrauen in das internationale System wieder her“, betonte Naanda.
„Namibia ruft alle UN-Mitgliedsstaaten dazu auf, mit dem Internationalen Strafgerichtshof zusammenzuarbeiten und das von der internationalen Gemeinschaft geschaffene internationale Justizsystem dabei zu unterstützen, die Täter vor Gericht zu bringen und sie für ihre Verbrechen zur Rechenschaft zu ziehen.“
Der IStGH hatte auch einen Haftbefehl gegen den ehemaligen Führer des militärischen Flügels der Hamas, Mohammed Diab Ibrahim Al-Masri, erlassen, doch dazu gab es kein Kommentar.
Netanjahu wies indessen das Urteil des Internationalen Gerichtshofs zurück und erklärte, dass Israel sich und seine Bürger weiterhin verteidigen und dabei das Völkerrecht respektieren werde.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
Zu diesem Artikel wurden keine Kommentare hinterlassen