Namport muss Container zurückgeben
Obergericht stimmt Eilantrag von Tradeport Namibia Investments zu
Namport hatte unlängst im Lüderitzer Hafen Container von Trademark Investment ohne Zustimmung entfernt. Letztere haben nun vor Gericht rechtbekommen – die Container müssen zurückgegeben werden.
Von Kristien Kruger, Windhoek
Gemäß einem Gerichtsbeschluss muss die namibische Hafenbehörde (Namport) etwa 80 Frachtcontainer von Tradeport Namibia Investments zurückgeben, die sie von einem Gelände im Hafen von Lüderitz entfernt hat. Dies geschah, nachdem Tradeport einen Dringlichkeitsantrag beim Obergericht in Windhoek gestellt hatte und erfolgreich einen Fall von Enteignung nachweisen konnte.
Richter Thomas Masuku fällte am Freitag ein Urteil und ordnete an, dass der zu Tradeport gehörende Teil des Hafens wieder in ihren Besitz übergeht und die entfernten Frachtcontainer an sie zurückgegeben werden müssen.
Am 16. Januar hatte Namport rund 80 Frachtcontainer von einem Gelände im Hafen entfernt, das Tradeport nach eigenen Angaben auf der Grundlage eines mündlichen Mietvertrags seit 2019 von Namport gemietet hatte. Namport bestritt zwar, dass es einen Mietvertrag gibt, aber das Gelände sei Teil von Gemeinschaftseinrichtungen, die offenbar von mehreren Unternehmen genutzt werden. Außerdem sei Tradeport zu jeder Zeit bewusst gewesen, dass es sich bei der Nutzung des Geländes nur um eine vorübergehende Vereinbarung handelte. Masuku stellte in seinem Urteil fest, dass das Bestehen eines angeblichen mündlichen Mietvertrags für die vorliegende Klage nicht relevant sei, da es um den tatsächlichen Besitz gehe und nicht um das Recht auf Besitz.
Namport teilte Tradeport im November 2023 mit, dass sie die Frachtcontainer vom Gelände entfernen müssten, um Platz für ein Lagerhaus für einen neuen Betreiber zu schaffen. Tradeport weigerte sich, doch am 16. Januar begann Namport offenbar damit, die Frachtcontainer ohne ihre Zustimmung zu entfernen. Namport argumentierte in seinen Gerichtsunterlagen, dass Tradeport der Verlagerung der Frachtcontainer am 16. Januar zugestimmt habe, weil sie sich nicht dagegen gewehrt hätten und einige ihrer Angestellten dabei geholfen hätten, die Frachtcontainer zu entfernen. Masuku wies diese Verteidigung zurück und wies in seinem Urteil darauf hin, dass Tradeport von Anfang an klar gemacht habe, dass es im Besitz des Grundstücks bleiben wollte. In seinem Eilantrag argumentierte Tradeport, in friedlichem und ungestörtem Besitz des betreffenden Teils des Hafens zu sein.
Laut der Entscheidung von Masuku hat Namport diese Tatsache in seinen Gerichtsunterlagen nicht bestritten. „Aus den dem Gericht vorliegenden Fakten geht eindeutig hervor, dass der Antragsteller [Tradeport] ein gewisses Recht und eine gewisse Kontrolle in Bezug auf das Grundstück ausübte", so Masuku in seinem Urteil. Namport hat während der Anhörung des Falles angedeutet, dass es im Falle eines erfolgreichen Enteignungsantrags versuchen werde, einen Räumungsbeschluss zu erwirken.
Gemäß einem Gerichtsbeschluss muss die namibische Hafenbehörde (Namport) etwa 80 Frachtcontainer von Tradeport Namibia Investments zurückgeben, die sie von einem Gelände im Hafen von Lüderitz entfernt hat. Dies geschah, nachdem Tradeport einen Dringlichkeitsantrag beim Obergericht in Windhoek gestellt hatte und erfolgreich einen Fall von Enteignung nachweisen konnte.
Richter Thomas Masuku fällte am Freitag ein Urteil und ordnete an, dass der zu Tradeport gehörende Teil des Hafens wieder in ihren Besitz übergeht und die entfernten Frachtcontainer an sie zurückgegeben werden müssen.
Am 16. Januar hatte Namport rund 80 Frachtcontainer von einem Gelände im Hafen entfernt, das Tradeport nach eigenen Angaben auf der Grundlage eines mündlichen Mietvertrags seit 2019 von Namport gemietet hatte. Namport bestritt zwar, dass es einen Mietvertrag gibt, aber das Gelände sei Teil von Gemeinschaftseinrichtungen, die offenbar von mehreren Unternehmen genutzt werden. Außerdem sei Tradeport zu jeder Zeit bewusst gewesen, dass es sich bei der Nutzung des Geländes nur um eine vorübergehende Vereinbarung handelte. Masuku stellte in seinem Urteil fest, dass das Bestehen eines angeblichen mündlichen Mietvertrags für die vorliegende Klage nicht relevant sei, da es um den tatsächlichen Besitz gehe und nicht um das Recht auf Besitz.
Namport teilte Tradeport im November 2023 mit, dass sie die Frachtcontainer vom Gelände entfernen müssten, um Platz für ein Lagerhaus für einen neuen Betreiber zu schaffen. Tradeport weigerte sich, doch am 16. Januar begann Namport offenbar damit, die Frachtcontainer ohne ihre Zustimmung zu entfernen. Namport argumentierte in seinen Gerichtsunterlagen, dass Tradeport der Verlagerung der Frachtcontainer am 16. Januar zugestimmt habe, weil sie sich nicht dagegen gewehrt hätten und einige ihrer Angestellten dabei geholfen hätten, die Frachtcontainer zu entfernen. Masuku wies diese Verteidigung zurück und wies in seinem Urteil darauf hin, dass Tradeport von Anfang an klar gemacht habe, dass es im Besitz des Grundstücks bleiben wollte. In seinem Eilantrag argumentierte Tradeport, in friedlichem und ungestörtem Besitz des betreffenden Teils des Hafens zu sein.
Laut der Entscheidung von Masuku hat Namport diese Tatsache in seinen Gerichtsunterlagen nicht bestritten. „Aus den dem Gericht vorliegenden Fakten geht eindeutig hervor, dass der Antragsteller [Tradeport] ein gewisses Recht und eine gewisse Kontrolle in Bezug auf das Grundstück ausübte", so Masuku in seinem Urteil. Namport hat während der Anhörung des Falles angedeutet, dass es im Falle eines erfolgreichen Enteignungsantrags versuchen werde, einen Räumungsbeschluss zu erwirken.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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