Loading svg Please wait while we translate the article
Eva Maria Nangolo (Bild rechts) verklagt Justizministerin Yvonne Dausab. Foto: Facebook/linkedin
Eva Maria Nangolo (Bild rechts) verklagt Justizministerin Yvonne Dausab. Foto: Facebook/linkedin

Nangolo verklagt Justizministerin

Nach Tweets: Referentin für Prozesskostenhilfe will ihre Zulassung zurück
Windhoek (jb) - Eva Maria Nangolo, Referentin für Prozesskostenhilfe im Justizministerium, hat Justizministerin Yvonne Dausab und die Direktion für Prozesskostenhilfe vor Gericht gebracht, nachdem ihr die Zulassung als Anwältin entzogen wurde. Im April hatte Dausab Nangolo die Zulassung als Rechtsbeistand entzogen, nachdem diese sich auf Twitter über das Volk der Damara und seine Kultur geäußert hatte. Außerdem wurde ein Disziplinarverfahren gegen sie eingeleitet.

Nangolo geriet in Teufels Küche, als sie am 2. April den Tweet absetzte: „Ausnahmsweise machen die Damara etwas Schönes, nämlich kulturelle Identität. Ich liebe das! Das überschattet das Bild der Gewalt, der zerbrochenen Flaschen, der Messerstiche, der Beleidigungen, der fehlenden kulturellen Identität, die ich nur von ihnen kenne" (sic). Der umstrittene Tweet bleibt in ihrer Timeline. In einem weiteren Tweet vom 17. Oktober 2022 kommentierte Nangolo, dass die Initiative von Präsident Hage Geingob für eine Essensausgabe eine „typische Damara-Mentalität" sei: „ ... jeden Tag eine Bettelschale. Das ist eine ekelhafte Lebensweise und muss aufhören" (sic).

In ihrer eidesstattlichen Erklärung erklärte Nangolo dem Gericht, dass die Entscheidung Dausabs zu überprüfen, aufzuheben und als rechtswidrig zurückzuweisen sei. Die Ministerin habe nicht die Zuständigkeit und Kompetenz für eine solche Maßnahme, behauptete sie. „Nachdem ich die Mitteilung von Dausab erhalten hatte, dass sie mir meinen Titel und meine Eigenschaft als Rechtsbeistand entzogen hatte, ohne mir Gelegenheit zu geben, mich zu allen Aspekten ihrer Entscheidung zu äußern, wandte ich mich an meinen Rechtsbeistand, der dann - auf meine Anweisung hin - einen Brief an Dausab schrieb.“ In dem Brief wurde Dausab auf die Ungültigkeit ihrer Entscheidung hingewiesen, weil sie ungültig und ultra vires [d.h. jenseits ihrer Befugnisse] sei, so Nangolo, die von Nelao Shilongo aus der Anwaltskanzlei von Sisa Namandje vertreten wird.

Nangolo fügte hinzu, dass Dausab ihre Entscheidung unter öffentlichem Druck und unter Berücksichtigung irrelevanter Faktoren oder aus einem Hintergedanken heraus getroffen habe. „Die getroffene Entscheidung hat weitreichende und schwerwiegende Folgen für meine Rechte, meinen Ruf und meine Karriere.“

Die Angelegenheit wurde auf den 9. Juni vertagt, um Dausab und der Direktion die Möglichkeit zu geben, Einspruch zu erheben und Antwortpapiere einzureichen.

Kommentar

Allgemeine Zeitung 2024-11-15

Zu diesem Artikel wurden keine Kommentare hinterlassen

Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar zu hinterlassen

Katima Mulilo: 20° | 31° Rundu: 20° | 34° Eenhana: 21° | 34° Oshakati: 23° | 33° Ruacana: 20° | 30° Tsumeb: 21° | 33° Otjiwarongo: 20° | 31° Omaruru: 25° | 34° Windhoek: 20° | 31° Gobabis: 21° | 33° Henties Bay: 16° | 24° Swakopmund: 16° | 17° Walvis Bay: 16° | 23° Rehoboth: 22° | 34° Mariental: 23° | 37° Keetmanshoop: 22° | 38° Aranos: 23° | 36° Lüderitz: 16° | 28° Ariamsvlei: 23° | 40° Oranjemund: 13° | 21° Luanda: 25° | 26° Gaborone: 20° | 34° Lubumbashi: 18° | 33° Mbabane: 16° | 31° Maseru: 14° | 30° Antananarivo: 13° | 32° Lilongwe: 19° | 32° Maputo: 19° | 33° Windhoek: 20° | 31° Cape Town: 16° | 21° Durban: 18° | 27° Johannesburg: 16° | 29° Dar es Salaam: 25° | 31° Lusaka: 19° | 29° Harare: 16° | 26° #REF! #REF!