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Nauyoma-Klage gescheitert

Verfassungsbeschwerde von Richterbank zurückgewiesen
Ein namibischer Menschenrechtsaktivist der 2019 bei einer Protestaktion festgenommen worden war wollte eine staatliche Proklamation, vom Obergerichtshof als verfassungswidrig erklären lassen. Eine volle Richterbank wies den Antrag, als ungerechtfertigt, zurück.
Kristien Kruger
Von Kristien Kruger

(Bearbeitet von S. Noechel)

Windhoek

Die Verfassungsklage des Menschenrechtsaktivisten Dimbulukeni Nauyoma gegen die sogenannte „Squatters Proclamation“ wurde am vergangenen Mittwoch im Obergericht in Windhoek abgewiesen.

Eine volle Richterbank des Obergerichts befanden, dass Nauyoma nicht ausreichend beweisen konnte, dass die Bestimmungen der Proklamation seine verfassungsmäßigen Rechte verletzt hätten. „Das Gericht ist der Ansicht, dass es ungesetzlich oder unzweckmäßig wäre, der Anforderung (durch Nauyoma) stattzugeben", heißt es in dem Urteil.

Nauyoma reichte die Klage ein nachdem er in 2019 verhaftet worden war, als er versucht hatte, Polizisten davon abzuhalten des Hauses einer alleinstehenden Mutter in Okuryangava abzureißen. Die Aktion der Polizei wurde auf der Grundlage der „Squatters Proclamation“ durchgeführt.

Nauyoma forderte das Gericht auf, die „Squatters Proclamation 21“ von 1985 in ihrer Gesamtheit mit allen 15 Bestimmungen für verfassungswidrig zu erklären. „Es ist höchst unwahrscheinlich, dass alle Bestimmungen verfassungswidrig sind, da sie sonst gegen alle 70 grundlegenden Menschenrechte, die in Kapitel 3 der namibischen Verfassung garantiert werden, verstoßen würden. Nauyoma behauptete weiter, dass die Proklamation insbesondere gegen die Artikel 8, 10 und 16 der Verfassung verstößt.

Menschenrechts- und Verfassungswidrig

Artikel 8 schützt das Recht des Einzelnen auf Würde, und er argumentierte, dass „die Bezeichnung eines Menschen als illegalen Hausbesetzer (Squatter) gegen sein Recht auf Würde verstößt". Die Richter wiesen in ihrem Urteil darauf hin, dass Artikel 8 ein fundamentales Grundrecht sowie fünf grundlegende Menschenrechte garantiert. Es reicht nicht aus, dass der Kläger (Nauyoma) sich an das Gericht wendet und einfach allgemein behauptet, sein Recht sei verletzt worden. Der Antragsteller muss zur Zufriedenheit des Gerichts nachzuweisen, welches spezifische Menschenrecht, seiner Meinung nach, verletzt wurde".

Nauyoma argumentierte weiter, dass die Proklamation gegen Artikel 10 der Verfassung verstoße, wonach alle Menschen, egal ob sie reich oder arm sind, in Namibia gleich behandelt werden müssen. Das Gericht stellte jedoch fest, dass er nicht nachweisen konnte, welche Bestimmung der Proklamation gegen Artikel 10 verstößt und auf welche Weise.

Artikel 16 der Verfassung garantiert allen Menschen das Recht, alle Formen von Eigentum in jedem Teil des Landes zu erwerben und zu besitzen. Nauyoma argumentierte, dass die Proklamation dieses Recht verletze. „Darüber hinaus wird die Beschwerde mit der Begründung abgelehnt, dass der Beschwerdeführer (Nauyoma) nachweisen muss, dass seine Menschenrechte überhaupt verletzt wurden.

Obendrein meinte Nauyoma weiter, dass die Abschnitte 2 und 9 der Proklamation verfassungswidrig seien, weil bestimmte Begriffe angeblich zu vage seien. Das Gericht entschied jedoch, dass diese Begriffe „klar, ausreichend und prägnant genug seien, um einer Person zu ermöglichen, ihre Geschäfte oder ihr Verhalten in Bezug auf diese Bestimmungen zu ordnen“.

Zu den Richtern gehören der amtierende Richter Collins Parker sowie die Oberrichter Boas Usiku und George Coleman. Die Klage von Nauyoma, die sich gegen die Generalstaatsanwaltschaft und die namibische Regierung richtete, wurde abgewiesen und folglich von dem Gerichtsregister gestrichen.

Es wurde auch kein Beschluss, über wer die Prozesskosten tragen muss, gefasst.

Kommentar

Allgemeine Zeitung 2024-11-22

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