Loading svg Please wait while we translate the article

NBC zieht vor Gericht

Interessenkonflikt bei Medien-Ombudsmann
Das Medien-Appellkomitee und der Medienbeschwerdeausschuss haben bereits entschieden, dass in einer vom NBC ausgestrahlten kontroversen Sendung nur eine Ansichtsseite, die von ReconAfrica, dargestellt worden war. Nun verklagt die NBC den Medien-Ombudsman.
Kristien Kruger
Von NMH, Namibia Media Holdings

Windhoek

Der namibische Nachrichtendienst NBC (Namibian Broadcasting Corporation) hat sich an das Obergericht in Windhoek gewandt, um eine Klage gegen sich im Zusammenhang mit einer „Talk of the Nation“-Sendung über die Öl- und Gasexploration von der kanadischen Firma ReconAfrica in den Okavango-Regionen, aufheben zu lassen.

Die besagte Sendung wurde am 29. März 2021 ausgestrahlt, woraufhin beim Medien-Ombudsman, John Nakuta, eine Beschwerde einging, dass es sich um bezahlte Inhalte des Ministeriums für Bergbau und Energie handelte, in denen nur Personen aus dem Regierungssektor und ReconAfrica zu Worte gekommen waren (AZ berichtete).

In der Sendung wurden offensichtlich nur die Gesichtspunkte von ReconAfrica und dem Bergbauministerium berücksichtigt und bekanntgegeben.

Nach einer öffentlichen Anhörung durch den Medienbeschwerdeausschuss (MCC) und einer Überprüfung durch das Medien-Appellkomitees (MAC) wurde festgestellt, dass die Sendung tatsächlich einseitig war. Die NBC beantragt nun eine Anordnung des Obergerichts, die beiden Entscheidungen sowie die ursprüngliche Entscheidung von Nakuta, die Beschwerde zu untersuchen, zu überprüfen und aufzuheben.

Die NBC räumte ein, dass in der fraglichen Sendung nur Personen aus dem Regierungssektor zu Wort kamen, behauptete aber, dass die Öffentlichkeit während der Live-Übertragung die Möglichkeit hatte, Fragen zu stellen. Die NBC gab weiter an, dass sowohl die positiven als auch die negativen Aspekte der Erdgasexplorationstätigkeiten in der Sendung besprochen wurden.

Die Antragsgegner haben bereits angekündigt, dass sie gegen die Klage vorgehen werden, und die Parteien erschienen am Montag vor Richter Herman Oosthuizen. Das Verfahren wurde auf den 22. Mai vertagt, und die Antragsgegner müssen gemäß einer gerichtlichen Anordnung bis zum 19. April ihre Antwortschreiben einreichen.

Ombudsman nicht unparteiisch

Der Geschäftsführer der NBC, Staney Similo, behauptet in seiner Erklärung, dass Nakuta voreingenommen war, als er entschied, dass die NBC gegen den Ethik- und Verhaltenskodex der namibischen Medien verstoßen hat. Am Tag der öffentlichen Anhörung teilte Nakuta mit, dass er wegen seines Engagements für den „Economic Social Justice Trust“ von der Anhörung zurücktreten müsse. Die „Economic Social Justice Trust“ sind Gegner von ReconAfrica und deren Arbeit im Okavango-Delta.

Die NBC argumentiert, dass Nakuta bereits eine Entscheidung getroffen hat, die Beschwerde zu untersuchen, obwohl er zu diesem Zeitpunkt schon mit dem Trust zu tun hatte. „Es besteht kein Zweifel daran, dass die Entscheidung des Medien-Ombudsmannes irregulär war. Er hat es versäumt, sich von allen Entscheidungsprozessen im Zusammenhang mit der Beschwerde zurückzuziehen. Trotz seines Interessenkonflikts entschied er, dass es Gründe für eine Beschwerde gegen die NBC gab“, heißt es in der Similo-Erklärung. Er argumentiert, dass der Medienbeschwerdeausschuss seinen Beschluss auf Annahmen und nicht auf Fakten basiert hatte.

Er wies auch darauf hin, dass es keine Beweise dafür gibt, dass es sich bei der Sendung um eine bezahlte Werbung handelt, die als Nachricht präsentiert worden war. Darüber hinaus behauptet Similo, dass der MAC einen Fehler bei der Ablehnung der Berufung gemacht hat. Der Ausschuss erklärte in seinem Urteil, dass er die Sendung gesehen habe und zu dem Schluss gekommen war, dass es sich um eine einseitige Angelegenheit gehandelt hatte.

Die NBC behauptet weiterhin, sie habe keine Aufforderung von dem Medien-Appellkomitee (MAC) erhalten, ihnen das Sendungsmaterial zur Verfügung zu stellen. „Die MAC-Entscheidung war insofern mit Unregelmäßigkeiten behaftet, als sie Beweise berücksichtigte, die ihr nicht ordnungsgemäß vorgelegt worden waren. Dies macht die MAC-Entscheidung somit nichtig“, so die Gerichtsunterlagen.

Kommentar

Allgemeine Zeitung 2024-12-26

Zu diesem Artikel wurden keine Kommentare hinterlassen

Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar zu hinterlassen

Katima Mulilo: 20° | 33° Rundu: 19° | 29° Eenhana: 19° | 31° Oshakati: 22° | 30° Ruacana: 21° | 29° Tsumeb: 19° | 29° Otjiwarongo: 18° | 26° Omaruru: 22° | 33° Windhoek: 21° | 29° Gobabis: 21° | 28° Henties Bay: 16° | 21° Swakopmund: 16° | 18° Walvis Bay: 17° | 23° Rehoboth: 22° | 31° Mariental: 23° | 35° Keetmanshoop: 22° | 36° Aranos: 21° | 35° Lüderitz: 14° | 26° Ariamsvlei: 24° | 37° Oranjemund: 17° | 24° Luanda: 24° | 26° Gaborone: 21° | 31° Lubumbashi: 17° | 29° Mbabane: 15° | 32° Maseru: 18° | 30° Antananarivo: 17° | 29° Lilongwe: 21° | 33° Maputo: 21° | 34° Windhoek: 21° | 29° Cape Town: 20° | 22° Durban: 20° | 30° Johannesburg: 18° | 28° Dar es Salaam: 26° | 31° Lusaka: 21° | 31° Harare: 18° | 29° #REF! #REF!