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Der Parteipräsident der Namibia Economic Freedom Fighters, Epafras Mukwiilongo, und der nationale Koordinator der Partei, Kalimbo Iipumbu. Foto: NMH-Archiv
Der Parteipräsident der Namibia Economic Freedom Fighters, Epafras Mukwiilongo, und der nationale Koordinator der Partei, Kalimbo Iipumbu. Foto: NMH-Archiv

NEFF-Partei gewinnt Prozess

Urteil: Streichung von Partei aus Wahlregister sei rechtswidrig
Eine Oppositionspartei könnte bald wieder im Parlament sitzen, nachdem das Windhoeker Obergericht am Donnerstag ihre Annullierung durch die Wahlkommission als „rechtswidrig" beurteilte und aufhob. Damit wird die Demokratie in Namibia gestärkt.
Brigitte Weidlich
Von Brigitte Weidlich

WINDHOEK

In einem bisher einmaligen Präzedenzfall hatte Namibias Wahlkommission am 17. Juni die Namibia Economic Freedom Fighters Partei (NEFF) kurzerhand aus dem Wahl-Parteienregister gestrichen und damit praktisch aufgelöst. Die NEFF und eine andere kleine Partei sollten bis zum 30. Juni ihre Finanzberichte vorlegen, die allerdings schon überfällig waren.

Das Urteil

„Dem Antrag der NEFF vor Gericht wurde stattgegeben und die Angelegenheit als Eilantrag verhandelt, die Registrierung des Antragstellers (NEFF) als politische Partei zu löschen, wurde für rechtswidrig erklärt und hiermit aufgehoben, urteilte Oberrichter Thomas Masuko. Das Obergericht wies die ECN auch an, die Prozesskosten der NEFF zu tragen.

Nur knapp drei Stunden später reagierte die ECN auf den Urteilsspruch. „Wir nehmen das Urteil zur Kenntnis und werden uns mit Urteilsbegründung in dem 51 Seiten langen Dokument auseinandersetzen und zu gegebener Zeit unseren Standpunkt bekannt geben“ teilte die Wahlkommission mit.

Der Anwalt der Partei, Kadhila Amoomo zeigte sich zufrieden mit dem Urteil. „Wir werden jetzt mit der ECN verhandeln,“ sagte er. Der NEFF-Partei-Chef Epafras Mukwiilongo zeigte sich erfreut. „Wir waren zuversichtlich, dass das Gericht uns Recht gibt“, meinte dieser.

Masuko urteilte dass „die Tatsache, dass der Beschwerdeführer kurz vor dem Wahlzeitraum das Recht zur Teilnahme an den bevorstehenden Präsidentschafts- und Parlamentswahlen verweigert werden könnte, ist nach meiner Beurteilung ein berechtigter Grund für das Gericht, das Eilverfahren anzuwenden. Ungeachtet der Verfahrensmängel, die sich die Beschwerdeführer möglicherweise zuschulden kommen ließ.“

Die Generalstaatsanklägerin Martha Imalwa hatte den Gerichtsantrag von Amoomo als fehlerhaft und mit Mängeln behaftet beschrieben. Masuko hat in seinem langen aber durchaus lesenswerten Urteil mit teils poetischen Begriffen wie „Damoklesschwert und „der mächtige Baobob-Baum“ auch ein gutes Verständnis für Mehrparteien-Demokratie vermittelt.

Kommentar

Allgemeine Zeitung 2024-11-22

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